Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Betreff: 2173/A XXVII. GP - Initiativantrag - Gesetzestext (Arbeitsdokument ParlDion), Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Schriftliche Stellungnahme zu dem Entwurf betreffend „COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (2173/A): Eine gesetzliche Impfpflicht für Personen über 18. Lebensjahre bzw. für Personen zwischen 14. und 18 Lebensjahren ist aufgrund bestehender Grundrechte sowie aufgrund vorliegender wissenschaftlicher Studien und medizinischer Daten nicht gerechtfertigt und striktest abzulehnen.
Auch eine Zwischenlösung wonach das COVID-19-IG nur als Rahmengesetz beschlossen wird, um das Grundgerüst für eine Impfpflicht festzulegen und die Impfpflicht durch spätere Verordnungen tatsächlich einzuführen, ist aufgrund der Signifikanz einer Impfpflicht striktest abzulehnen.
Impfung oder Nicht-Impfung muss eine freiwillige, informierte und eigenverantwortliche Entscheidung der Österreichischen BürgerInnen bzw. der Menschen, die in Österreich leben, bleiben. Nichts rechtfertigt eine derart massive und unverhältnismäßige Maßnahme wie eine Impfpflicht!
Die gegebene Rationale, dass eine Verpflichtung zu COVID-19 Impfungen in Österreich erforderlich wäre, da dies der einzige Weg wäre, um die öffentliche Gesundheit zu gewährleisten, wird entschieden zurückgewiesen! Millionen BürgerInnen bzw. Menschen, die in Österreich leben und tätig sind, sind selbst nach 2 Jahren der sogenannten COVID-19 Pandemie vollkommen gesund und hatten bis dato keine COVID-19 Infektionen bzw. haben eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus gesundheitlich gut gemeistert. Dies trifft auch für viele Menschen zu, die in exponierten Berufen wie Gesundheitsdiensten tätig sind. Selbst hunderte medizinisch und wissenschaftlich bestens ausgebildete Ärzte und Gesundheitspersonal lehnen eine Impfpflicht entschieden ab.
- Menschen, die den Nutzen einer COVID Impfung für sich höher einschätzen als die Risiken, sei es unbenommen sich impfen zu lassen, so wie bisher. Vereinzelte schwere Erkrankungen rechtfertigen jedoch keine allgemeine Impfpflicht!
- Eine Impfpflicht zum Schutz der öffentlichen Gesundheit sollte nur dann objektiv diskutiert und geprüft werden, wenn keinerlei andere Alternativmaßnahmen möglich wären und alle gelinderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Dies ist jedoch keinesfalls der Fall. Es gibt für die Behandlung von COVID-19 Infektionen mehrere medizinische Wege, verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, zugelassene und verfügbare Therapeutika und antivirale Wirkstoffe [Lit 1]. Diese Wirkstoffe sind durch molekulare Veränderungen im Virus (i.e. häufige Mutationen) nicht in der Form beeinflusst wie eine Vakzine.
- Das COVID-19 IG greift massiv in die Grundrechte und Freiheitsrechte von uns allen ein und verstößt gegen Artikel 3 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der EU. Egal, ob man geimpft, ungeimpft oder genesen ist, letztlich würden während der Gesetzesdauer (derzeit lt. § 12 Schlussbestimmungen bis 31. Jänner 2024) alle Menschen aufgrund dieses Gesetzes unter Druck gesetzt und verpflichtet werden, sich immer weiter impfen zu lassen. Ein derartiger Eingriff und eine derartige Verpflichtung sind abzulehnen.
- Jeder Mensch hat das verbriefte Grundrecht, die an ihm durchgeführten Behandlungen selbst zu bestimmen - ohne gesetzliche Verpflichtung oder Zwang. Eine Ent-Individualisierung der medizinischen Versorgung, wie sie das COVID-19-IG vorsieht, ist zurückzuweisen.
- Die im COVID-19 IG unter §2 Begriffsbestimmungen, Punkt 3 mRNA bzw. Vektor-unterstützen Wirkstoffen wurden in einem Schnellverfahren klinisch getestet, haben nur eine vorläufige Zulassung und sind klinisch nicht ausreichend untersucht. Im Advance Purchase Agreement (APA Vertrag) zwischen BioNTech und Pfizer (gemeinsam ‘the Contractor’) und der Europäischen Kommission wird hierzu explizit festgehalten „the Contractor’s efforts to develop and manufacture the Vaccine are aspirational in nature and subject to significant risks and uncertainties“.
- Die Österreichische Bevölkerung und Menschen, die in Österreich leben, sind umfassend darüber aufzuklären, wer die Haftung bei Nebenwirkungen bzw. psychischen und physischen Schäden trägt und welches Ausmaß diese Haftung umfasst. Personen, die geimpft wurden berichten, dass zumeist kein oder kein ausreichendes Aufklärungsgespräch stattfindet. Die zur Unterschrift vorgelegte Zustimmungserklärung zur Impfung wird zumeist nicht besprochen, noch ist sie Menschen verständlich bzw. in ihrer Auswirkung verständlich und klar. Rechtliche Verantwortlichkeiten und Haftung sind im Gesetzesentwurf für eine Impflicht transparent zu machen und explizit zu regeln.
- Die Möglichkeit einer natürlichen Immunisierung von Menschen ist aufrecht zu erhalten und dies soll eine individuelle Entscheidung bleiben, so wie bis dato. Auf Basis welcher Daten und Fakten rechtfertigen und begründen Sie, dass Menschen, die physisch und psychisch gesund sind, sich nicht durch natürliche Infektion immunisieren dürfen?
https://www.nature.com/articles/s41586-021-03647-4: Insgesamt deuten Ergebnisse darauf hin, dass eine leichte Infektion mit SARS-CoV-2 beim Menschen ein robustes antigenspezifisches, langlebiges humorales Immungedächtnis induziert.
- Es ist in der Zwischenzeit evident, dass die angenommene Wirksamkeit der COVID-19 Impfung mit den in §1 Begriffsbestimmungen gelisteten Substanzen deutlich geringer ist als angenommen. Wie kann mit diesem Wissen – und gleichzeitig mit dem Wissen von in regulatorischen Datenbanken registrierten Nebenwirkungen - eine Impfpflicht der Österreichischen Bevölkerung per Gesetz eingeführt werden?
- Die Impfung gegen COVID-19 führt zu keiner sterilen Immunität und der Virus lässt sich durch Impfung nicht eliminieren und mutiert ständig. Die Pandemie wandelt sich in eine endemische Infektion und wir Menschen werden lernen müssen damit zu leben, gleich wie mit Influenza-Viren.
• https://www.ncbi.nlm.nih.gov/labs/pmc/articles/PMC8461290/: Übergang zur Endemie
• Anita R., Halloran ME: Transition to endemicity: Understanding COVID-19. Immunity. 2021 Oct 12; 54(10):2172-2176 www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1074761321004040
- Auf welcher Evidenzbasis wurde festgestellt, dass gesunde Menschen und / oder genesene Personen ein epidemiologisches Risiko, oder ein Systemrisiko darstellen? Hinzukommt, dass das über Jahrtausende entwickelte und angeborene inhärente Immunsystem Viren erfolgreich abwehren kann.
- Lt. vorliegender Daten ist die neue SARs-CoV-2 Omikron Variante hoch infektiös, jedoch mild im Verlauf. In welcher Form und in welchem Ausmaß berücksichtigt der Gesetzesentwurf dieses Faktum? Wie wurde zur Omikron Variante eine positive Nutzen-Risiko-Bilanz der geplanten Impfpflicht abgeschätzt und damit gewährleistet, dass kurz-, mittel- und langfristig die bekannten Nebenwirkungen nicht überwiegen?
- Nebenwirkungen: Jedes Gesetz muss die Verhältnismäßigkeit beachten. Eine Impfpflicht hat auch unerwünschte Effekte und Nebenwirkungen. Entsprechend ist eine Impfpflicht mit den im COVID-19 IG unter §2 „Begriffsbestimmungen, Punkt 3“ mRNA bzw. Vektor-unterstützen Wirkstoffen im Besonderen auch aufgrund der seit Monaten bekannten Nebenwirkungen striktest abzulehnen. Berichtet werden u.a. Herzmuskelentzündungen, Herzbeutelentzündungen, Schlaganfällen, Hirnblutungen, Lähmungen, Autoimmunerkrankungen, Entzündungsprozesse, Krebs, etc. [Lit 2] .
Verwiesen ist hierzu auf eine Reihe an Studien und auf einschlägige behördliche Datenbanken. z.B. Adverse Drug Reaction (ADR) database of the European Medicine Agency (EMA: http://www.adrreports.eu/en/search_subst.html
- Eine Studie der CDC (Centers for Desease Control and Prevention) zeigt, dass kein Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften besteht, was sowohl den Grad der Infektiosität sowie der Dauer der Infektiosität betrifft – somit ist die Impfung im besten Fall ein Selbstschutz, wie in Studien nachzulesen.
https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.11.12.21265796v1
- Die im COVID-19 IG unter §7 „Strafbestimmungen“ vorgesehenen finanziellen Strafen und mglw. Mindeststrafen, die ‚in weiterer Folge in Abständen von je drei (!) Monaten verhängt werden könnten, sind – speziell auch für Familien mit Kindern - sozial unverträglich!
- Die im Gesetzesentwurf genannten Intervalle und Fristen haben evidenzbasiert zu sein, dies ist schlüssig nachzuweisen und für die Beurteilung schriftlich vorzulegen. Auf welcher Basis und anhand welcher Daten wurde 3 Impfungen festgelegt (§4 Umfang der Impfpflicht)?
Der Gesetzesentwurf zu COVID-19-IG ist ein noch nie dagewesener Versuch einer Bundesregierung in die Grundrechte der Staatsbürger und Bewohner des Landes, die uns allen durch das Staatsgrundgesetz, die Bundesverfassung, den EU-Vertrag als auch durch die europäische Menschenrechtskonvention zugesichert sind, einzugreifen. Der Entwurf ist daher abzulehnen.
Betreffend Literaturverweise Lit 1 und Lit 2, siehe dieser Stellungnahme hinzugefügtes .pdf File.
Mit freundlichen Grüßen,
DI Dr. Monika Johanna Henninger-Erber, MBA