COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (120201/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Ich, Andrea Willson-Kainz, bin gegen diesen Gesetzesentwurf !
Dieses Gesetz greift massiv in die Grundrechte von uns allen ein. Jeder Mensch hat das verbriefte Grundrecht, die an ihm durchgeführten Behandlungen selbst zu bestimmen.
Ich fordere die Regierung auf, diesen sofort und zur Gänze zurück zu nehmen!

Jede Abänderung ist nochmals einer Begutachtung zuzuführen!

Ich widerspreche weil:
1.) Datenschutzverletzung und verletzten des Prinzips der Gewaltentrennung
Die Erhebungen der Ungeimpften verstößt gegen die DSGVO, weil Datensätze, die sich zum Teil noch in einer Testphase befinden ohne Folgenabschätzung zusammengeführt werden sollen und ein automatisiertes Strafverfahren eingeleitet werden soll (ohne Prüfung von Schuld und weiteren Sachverhaltselementen).
Das im Strafverfahren (gemäß Art 6 EMRK) geltende Prinzip der Unschuld bis zum Beweis der Schuld wird hier umgedreht und gilt nun „Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils“.
Die Strafen sind in der Höhe unangemessen.
Die Ermächtigungen des Gesundheitsministers (als auch der Landeshauptleute) zur inhaltlichen Abänderung des Gesetzesinhaltes per Verordnung verletzen das Prinzip der Gewaltentrennung.


2.) Das Gesetz treibt die Spaltung der Gesellschaft auf die Spitze, gefährdet den sozialen Frieden!
Ich berufe mich auf Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), dass Österreich eine demokratische Republik ist, in der das Recht vom Volk ausgeht… nicht, dass eine Mehrheit der BürgerInnen beschließen kann, was sie will und wie sie es will... die Rechte derer gesichert werden, die in der Minderheit sind! Ich als Ungeimpfte sehe mich gerade in so einer Minderheit! Ich werde von Mitmenschen geächtet, beschimpft und vom Staat genötigt, zu Hause zu bleiben und vom sozialen Leben ausgeschlossen, bis ich mich dem Diktat zur Impfung unterwerfe! Das erzeugt Unfrieden in der Bevölkerung!

3.) verletzt das Recht auf Gewissensfreiheit und Unversehrtheit des Körpers
Art 14, auch Art 9 EMRK 1958, A4 GG: Gewissensfreiheit ist die Freiheit, Entscheidungen und Handlungen aufgrund des Gewissens, frei von äußerem Zwang, durchführen zu können. Eine gewissensfreie Handlung oder Entscheidung orientiert sich an gut und böse und an sittllichen, für den Einzelnen als verbindlich geltenden Kriterien. Eine gegen das Gewissen sprechende Entscheidung führt in der Regel zu einem individuellen Notstand.
Das forum internum der Gewissensfreiheit, die innere Überzeugungsbildung von Werten und Überzeugungen, ist eingriffsresistent, da es direkt an die Menschenwürde (Art.1 Abs. 1 GG) anknüpft. Kasuistisch werden Gehirnwäsche, Hypnose, Drogen und ähnliche Eingriffe in das physiologisch-psychische Wirken verboten.

4.) verletzt EU Charter of Fundamental Rights

Artikel 3 - Recht auf Unversehrtheit
• Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
• Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
a) die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten

Man beruft sich in der Gesetzesvorlage auf Art 8 Abs 1 EMRK , der die Schwere der Krankheit, Infektiosität und die Gefahr für die Öffentlichkeit in Betracht zieht und daher eine Impfpflicht per Gesetz für zulässig erklärt.


5.) Dieser Ansatz widerspricht der Virusentwicklung
Seriöse Virologen wissen, dass ein Virus mutiert und jede Mutation zwar ansteckender wird aber nicht mehr so „lethal“ ist. Das bestätigt sich nun durch die neue Omikron-Variante – sie setzt sich überall durch – und das ist eine positive Nachricht. Denn: Die Gefahr, sich anzustecken steigt zwar, aber die Gefahr, auf der Intensivstation oder gar auf dem Friedhof zu landen, sinkt. Und sie sinkt rapide. Die Zahlen der Hospitalisierungen und der Toten haben sich vom Infektionsgeschehen entkoppelt.
Eine Analyse von Patienten in Houston fand heraus, dass bei den Omikron-Patienten die Wahrscheinlichkeit der Einlieferung ins Krankenhaus nur ein Drittel gegenüber der Delta-Variante beträgt. In Großbritannien ergab eine Studie, dass die Wahrscheinlichkeit der Hospitalisierung gegenüber Delta um 50 Prozent gesunken ist.
Omikron, auch das ist ein wichtiger Unterschied zur Delta-Variante, attackiert nicht mehr den Atmungsapparat des Menschen. Die milderen Verläufe, von denen allenthalben die Rede ist, sind vor allem deshalb milder, weil Omikron nicht so tief in den Körper eindringt. Dr. Rahul Sharma vom New York-Presbyterian Krankenhaus sagte der New York Times:
Wir schicken nicht so viele Patienten auf die Intensivstation, wir intubieren nicht so viele Patienten und die meisten unserer Patienten, die in die Notaufnahme kommen und positiv getestet werden, werden tatsächlich wieder entlassen.
Auch Prof. Christian Drosten äußerte sich mit Blick auf Großbritannien optimistischer als zuvor:
Die Einweisungsraten auf die Intensivstationen schleppen jetzt so langsam nach, aber ziemlich langsam. Wirklich so langsam, dass man da im Moment den Eindruck hat: Vielleicht baut sich da gar nicht so ein großes Problem auf.
Vor allem die Todeszahlen entwickeln sich günstiger, sodass die apokalyptischen Befürchtungen sich nicht zu bewahrheiten scheinen. In den USA dauert es üblicherweise drei Wochen, bis sich ein Anstieg der Infektionen in den Todeszahlen abbildet. Vier Wochen nach dem Omikron-Anstieg ziehen die Todesfälle noch immer nicht nach. Im Ursprungsland der Variante, Südafrika – nahezu 100 Prozent der Fälle sind hier Omikron geschuldet – flacht bereits das gesamte Infektionsgeschehen wieder ab.
Die Impfpflicht ist unverhältnismäßig!

6.) stellt es eine Missachtung der Empfehlung des Europarates dar
Der Europarat hat am 21.01.2021 die Resolution zu COVID-19 verabschiedet, in welcher mit überwältigender Mehrheit beschlossen wurde, dass es im Zusammenhang mit der COVID-19 Impfung gegen Covid zu keiner Impfpflicht kommen darf und auch die Bürger in Mitgliedsstaaten aufgrund der Tatsache, dass sie nicht geimpft sind, nicht diskriminiert werden dürfen.
Die Einführung der Impfpflicht per Gesetz und auch die diversen Verordnungen des Gesundheitsministers verstoßen gegen diese Resolution.

Der Satz, dies sei die Pandemie der Ungeimpften, ist diskriminierend und nicht mehr richtig. Das wiederum ist für die juristische Bewertung und für die Frage, ob eine Impfpflicht noch angemessen ist angesichts der tiefen Eingriffe in das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit, von großer Bedeutung.

7.) Wirksamkeit dieser bedingt zugelassenen Injektion ist nicht ausreichend
Egal, ob man geimpft, ungeimpft oder genesen ist. Letztlich werden alle Menschen aufgrund dieses Gesetzes gezwungen werden, sich immer weiter impfen zu lassen. Man weiß mittlerweile auch, dass die angenommene Wirksamkeit der Impfung bei Weitem nicht das hält, was Anfang 2021 vor allem durch Politiker versprochen wurde. Die genannten Impfstoffe haben nach den Zulassungen der EMA eine geringe Wirksamkeit (unter 90%, bei Astra Zeneca unter 70%). Es ist eine Zumutung Menschen zu zwingen sich mit Impfstoffen zu impfen, die keine sterile Immunität schaffen.

Es ist eklatant klar, dass dieses Gesetz gegen die österreichische Verfassung, gegen die Menschen- und Grundrechte verstößt und die Empfehlung des Europarates missachtet.

Andrea Willson_Kainz
Elementarpädagogin

Stellungnahme von

Willson-Kainz, Andrea

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