Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Als medizinischer Laie muss ich mich hier nach Eigenrecherche auf einige, jedoch bereits bekannte und von verschiedenen Seiten bestätigte Informationen stützen. Ein wissenschaftlicher Diskurs wurde nie zugelassen, bisher untadelige Mediziner wurden diskreditiert. Somit erhebe ich keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
Die "Impfung" erzeugt keine Immunität, schützt auch nicht vor schweren Verläufen und schützt auch nicht vor der Weitergabe.
Die derzeit zugelassenen Impfstoffe sind eher als gentechnisches Experiment zu bezeichnen, da diese nicht auf entsprechenden Studien und Entwicklungs- und Testzeiträumen basieren, viele Nebenwirkungen erst aktuell langsam bekannt werden (Vergleich Nachtrag in den sogenannten "Rote Hand" Briefen) und eine Impfung in der Breite nicht die Tiefe (Langzeit) ersetzen. Bis heute sind diese in einer bedingten "Notfallzulassung". Eine Kontrollgruppe (ungeimpft, Placebo) wurde aufgelassen. Eine Wirksamkeit ist daher nicht oder nur in sich laufend ändernden Schätzungen möglich. Dies ist keine Grundlage für den (weiteren) Einsatz.
Aktuell (vfa.de) sind weltweit an die 200 Impfstoffe (darunter auch "echte" Totimpfstoffe) in der Entwicklung, und auch schon im Einsatz, weiters auch viele therapeutische Medikamente. In einer Pandemie erwartet man sich neben der raschen Zulassung möglichst vieler helfenden Medikamente (findet zögerlich erst nach fast 2 Jahren statt) als Erkrankter auch ärztliche Betreuung - diese ist de facto NICHT gegeben!
Infizierte werden - zum Teil alleine - zu Hause gelassen, es gibt keine Behandlung, aber auch keine Prophylaxe.
Covid19 war im Frühjahr 2020, mittlerweile gibt es unzählige Mutationen des (Grippe-)Virus auf Basis Coronaviren (Coronaviren auch schon seit Jahrzehnten bekannt), die aktuelle "Omikron-Variante" zeigt zumeist leichte Verläufe (Erkältungssymptome), immunisiert jedoch und helfen die aktuell verimpften Stoffe jedenfalls großteils nicht gegen diese Erkrankung.
Das vorliegende Gesetz ist daher in der Gänze abzulehnen.