Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
zuerst einmal möchte ich anmerken, wie froh ich bin, in einem Land wie Österreich - einer demokratischen Republik - zu leben. Wie auch einleitend in der Bundesverfassung steht, geht das Recht vom Volk aus (vgl. Art. 1 B-VG).
Daher bin ich zuversichtlich, dass dieser Irrsinn einer ImpfPFLICHT nicht kommen wird, da Sie als gewählte Vertreter des Volks auch dementsprechend abstimmen werden. Alles andere wäre bei dieser Vielzahl an Stellungnahmen gegen die Impfpflicht, bei diesen unzähligen berechtigen Sorgen wegen der Vielzahl an Nebenwirkungen (v.a. bei jüngeren Menschen) ein absoluter Wahnsinn.
Dennoch möchte ich mich als besorgter Bürger an Sie wenden:
Aus meinem privaten Umfeld habe ich mit (nicht-)geimpften jüngeren/älteren Menschen zu tun und kann wiedergeben, dass niemand von ihnen - egal ob und wie oft geimpft - den Gedanken einer Impfpflicht nachvollziehen kann. Gerade die aktuell aufkommende Variante OMICRON zeigt doch eindeutig die Schwächen dieser eindimensionalen Strategie des Impfens, Impfens, Impfens. Geimpfte können das Virus genauso übertragen wie nicht geimpfte Menschen. Lediglich der Verlauf einer potentiell schweren Erkrankung ist geringer. Und es gibt unzählige Studien, die Sie vermutlich alle schon kennen, dass ältere Personen, Mitmenschen mit bestimmten Vorerkrankungen (wie Diabetes, Übergewicht) zu den Risikogruppen gehören, junge gesunde Menschen hingegen milde Verläufe haben.
Hingegen schaut es bei den Nebenwirkungen der Impfstoffe schon ganz anders aus. Konnte man sich zu Beginn mit AstraZeneca, Johnsen&Johnsen, Moderna und Biontech impfen, so wird nach Monaten des Impfens plötzlich nur mehr Biontech an unter 30-jährige verimpft, da die Nebenwirkungen der anderen Impfstoffe zu stark sind und viel zu oft vorkommen. Und man muss kein Mediziner zu sein, um zu erkennen, dass die Unterschiede von Moderna und Biontech nicht wirklich relevant sind (von Biontech gab es auch die ersten Meldungen von überhäuft vorkommenden Herzmuskelentzündungen nach der Impfung). Die sog. Myokarditis wird in diesem Zusammenhang meist verharmlost, was ein schwerwiegender Fehler ist, denn fast die Hälfte der Personen mit einer Herzmuskelentzündung sterben in den nächsten 10 Jahren an Spätfolgen dieser.
Apropos Spätfolgen: Hier wird behauptet, dass man Spätfolgen einer Impfung schon nach mehreren Monaten nach der Impfung feststellen kann und diese Spätfolgen daher auszuschließen sind und nicht vorkommen werden. Aber das kann doch keinesfalls bei einer gänzlich neuen Impfstofftechnologie der Fall sein. Noch nie wurden mRNA- bzw. Vektorimpfstoffe in dieser Menge an alle Querschnitte der Bevölkerung verimpft. Daher kann man die Langzeitfolgen gar nicht wissen, da die Rückschlüsse aufgrund anderer Technologien nicht halten. Ich gehe davon aus, dass Sie sich alle unabhängig über die Vielzahl an Nebenwirkungen - die speziell bei jüngeren Menschen vorkommen - informiert haben, und daher wissen, was die Impfung alles verursachen kann. Mit einer sog. Risiko-Nutzen-Analyse kann man daher nur zu dem Ergebnis kommen, dass das Risiko einer sog. Corona-Impfung viel höher ist, als der Nutzen (vgl. schwerwiegende Nebenwirkungen vs. milder Verlauf) .
Ihnen wurde vermutlich gesagt, dass der EGMR in seiner jüngsten Entscheidung (EGMR 08.04.2021, 47.621/13) eine Impfpflicht als zulässig und menschenrechtskonform ansieht. Das ist aber bei näherem Betrachten eine komplette Tatsachenverdrehung. Im zugrundeliegenden Sachverhalt der eben zitierten EGMR-Entscheidung ging es nur um eine partielle Impfpflicht für einen bestimmten Ort (den Kindergarten) und nicht für alle Lebensbereiche. Die Personen, die zur Impfpflicht gezwungen wurden, hatten auch die Möglichkeit den mit der Impfpflicht verknüpften Kindergartenbesuch nicht in Anspruch zu nehmen. Auch hat es sich um jahrlange erprobte Impfungen (Masern, Röteln, Mumps) gehandelt, die eine komplette Immunität und auch Weitergabe verhindert haben. All dies ist bei den Corona-Impfstoffen und bei dem gegenständlichen Corona-Impfzwang nicht der Fall (es gibt keine Wahl, die Weitergabe wird nicht verhindert, die Ansteckung und Erkrankung wird nicht verhindert). Daher ist aufgrund der EGMR-Entscheidung vom April 2021 keinesfalls ableitbar, dass eine Impflicht gegen Corona nicht gegen die Menschenrechte verstößt, da der Sachverhalt ein komplett anderer ist. Ein derartiger Eingriff muss in Österreich immer das gelindeste Mittel – die ultima ratio – sein, was auch der stv. Präsident der OÖ-RA-Kammer bei der gegenständlichen Impfpflicht nicht sieht (vgl. Rechtliche Argumente für und gegen Impfpflicht | Nachrichten.at).
Auch auf die datenschutzrechtlichen Probleme wird hingewiesen, diesbzgl. darf ich bspw. die Stellungnahme der ARGE Daten verweisen. (Unschuldsvermutung wird zum Schuldverdacht umgekehrt, mehrere zentrale Datenregister werden verknüpft, …)
Aus all diesen beispielhaft genannten Gründen bin ich strikt gegen diese Impfpflicht.
Wenn man überhaupt über eine Impfpflicht nachdenkt, dann maximal für ältere Personen, wie bspw. ab 60, da hier die Risiko-Nutzen-Analyse ein nicht so eindeutiges Ergebnis hervorbringt wie bei jüngeren Mitmenschen.
Ich hoffe, Sie als gewählte Volksvertreter berücksichtigen diese und auch alle anderen Gründe der unterschiedlichsten Stellungnahmen für Ihre persönliche Entscheidungsfindung und stimmen Ihrer und nicht der vom politischen Chef vorgegebenen Meinung entsprechend ab.
Mit freundlichen Grüßen und viel Rückgrat für Ihre Entscheidung,
Mag. Baumgartner