Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2172/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhebe Einspruch gegen die geplante Änderung im Sozialversicherungssystem.
Es sollte wohl ein Grundvertrauen zwischen den Versicherungen und den Versicherten geben.
Es kann nicht sein, dass bei steigenden Beiträgen Leistungen ständig gekürzt werden.
Warum entscheidet man sich für einen Wahlarzt?
Er hat mehr Zeit, die Probleme anzuhören, die Wartezeiten sind kürzer.....usw.
Schon jetzt wird der Refundierungsbetrag immer kleiner. Mir persönlich ist trotzdem mein
eigener Beitrag die oben angeführte Vorteile wert.
Allerdings gibt es eine Schmerzgrenze im finanziellen Bereich, allerdings auch im
vertraglichen Bereich. Ich darf weiterhin einzahlen, kriege aber gewisse Leistungen nicht
mehr. Die Folge wird sein, das sich die Behandlungsqualität bei Vertragsärzten auf
Grund von Zeitmangel vermindern wird. Auch werden die längeren Wartezeiten einige
Bürger vom Arztbesuch abhalten, was sich als Schuss nach hinten
weisen wird.
Mein Eindruck ist eher, dass man Vertragsärzte, die nicht bedingungslos den Vorgaben
der Ärztekammer und der Politik folgen, damit aus dem Kassenvertrag werfen kann und diese mit
diesem neuen Gesetz auch noch wirtschaftlich unter Druck setzt.
Ich bin aus diesen Gründen strickt dagegen.