COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (126009/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt


Die Impfpflicht ist in keiner Weise vertretbar und bietet nicht ausreichend Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Jüngst veröffentlichte Zahlen vom 5. Jänner 2022 zeigen dies sehr deutlich (Impfdurchbrüche pro Tag in OÖ von der OÖ Gesundheitsholding, 5. Jänner 2022, https://c.gmx.net/@334290678697695551/Xj3rZr7LTFCUyLlOObZ8bg). Trotz anhaltend gleichbleibender Durchimpfungsrate von ca. 66 % der Gesamtbevölkerung in OÖ ist die Hospitalisierungsrate in den Intensivstationen nur durch Maßnahmen abseits der Impfung in den Griff zu bekommen. Hierbei wird deutlich, dass die Impfpflicht nur bedingt eine Verbreitung eindämmen kann. Außerdem ist ersichtlich, dass durchschnittlich 20-25% der Intensivpatienten sogenannte Impfdurchbrüche darstellen. Damit ist eindeutig bewiesen, dass eine Impfung einen schweren Infektionsverlauf nicht verhindern kann, somit ist der Schutz der Gesundheit durch die Impfung bestenfalls mit 75% anzusetzen, was auf jeden Fall zu wenig ist um eine Impfpflicht zu rechtfertigen. Dies wiederum steht in keinem Verhältnis zum Eingriff in das Menschengrundrecht (Art 8 Abs 1 EMRK gewährleistet ua die Achtung des Privatlebens).
https://c.gmx.net/@334290678697695551/Xj3rZr7LTFCUyLlOObZ8bg

Diese Impfpflicht stellt einen massiven Eingriff in die Selbstbestimmung über den eigenen Körper, in die körperliche Unversehrtheit dar, ohne dass sie für den Schutz der Gesundheit der Gesellschaft oder der Verhinderung der Überlastung des Gesundheitswesens einen Vorteil böte. Zudem bietet die Impfung keine sterile Immunität und stellt deshalb ihre Wirksamkeit in Frage.

Darüber hinaus ist es ethisch in keiner Weise vertretbar, die Menschen zu zwingen, sich einen nicht vollständig erprobten und nur bedingt unter Annahme einer Notlage vorläufig zugelassenen Impfstoff verabreichen zu lassen.

Die als Impfstoffe bezeichneten Arzneimittel sind nicht ordnungsgemäß, sondern nur vorläufig und bedingt zugelassen. Sehr viele sehr wesentliche Risiken sind nicht überprüft. Die Nebenwirkungen, die bisher bekannt sind, übersteigen die Nebenwirkungen aller anderen Impfstoffe um ein Vielfaches und sind unter Umständen sehr gravierend bis tödlich.
Die Arzneimittel bieten keine sterile Immunität, schon gar nicht mit nur einer Injektion. Jeder Infizierte, ob geimpft oder ungeimpft, kann erkranken und das Virus im gleichen Ausmaß weiter übertragen. Versprochen wird im Fall der Impfung lediglich ein milderer Verlauf. Dafür gibt es jedoch keine Evidenz und dies ist vor allem in Anbetracht der neuen Mutationen höchst zweifelhaft.
Die Geimpften zeigen Viruslasten ähnlich den Ungeimpften (kein signifikanter Unterschied bei den Viruslasten von Geimpften und Ungeimpften bei einer SARS-Covid-Infektion, Autor: Acharya et al., Quelle: https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.09.28.21264262v2). Die Geimpften sind ebenso infektiös.
In jedem Fall wirken die „Impfstoffe“ bestenfalls für wenige Monate. Es ist unbekannt, wie sich die Risiken mit der Zahl der Booster summieren und welche Wirkung dies auf das Infektionsgeschehen hat. Es ist bei den inzwischen zutage getretenen und angesichts noch völlig unkalkulierbarer Risiken sowie der zweifelhaften Wirksamkeit nicht vertretbar, die Menschen zu in Abständen von wenigen Monaten wiederkehrenden Auffrischungen zu nötigen. Wenn das Impfen absehbar nur für drei Monate helfen sollte, daber sonst im Grunde alles bleibt wie es ist, dann sricht das eher gegen die Maßnahme von einer Pflicht zum Impfen.

Aktuelle Daten wie zB der Situationsbericht des RKI (Robert Koch Institut) aus Deutschland zeigen alarmierende Werte auf. Geimpfte und „geboosterte“ haben ein 8-fach-höheres Omikron-Infektionsrisiko als Ungeimpfte (Stand: 30.12.2021, Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-12-30.pdf?__blob=publicationFile). Ungeimpfte sind weniger gefährdet als Geimpfte.
Eine Impfpflicht würde sehr vielen Menschen, die aus guten Gründen nicht bereit sind, sich im Abstand weniger Monate Injektionen mit unbekannten Risiken und zweifelhaftem Schutz vor COVID-19 zu unterziehen, auch eine Erwerbsausübung verunmöglichen.

Es gibt auch keinen wissenschaftlich gesicherten Grund für die Benachteiligung von Menschen in Kauf zu nehmen, die nachweislich über Antikörper gegen SARS-CoV 2 verfügen, jedoch keinen Absonderungsbescheid oder PCR-Nachweis vorweisen können.

Man untergräbt hier den natürlichen Schutz des eigenen Immunsystems. Es gibt auch einen evidenzbasierten Beweis dazu von der Gesundheitsdirektion (Kanton Zürich), dass der Schutz durch eigene Antikörper, die aufgrund einer COVID-Genesung gebildet wurden, ausreichenden Schutz bietet vor weiteren Ansteckungen mit schwerwiegenden Verläufen. Der Lagebericht der Gesundheitsdirektion zeigt hierbei klar und deutlich auf, dass Genesene bisher sehr selten erneut (schwer) erkranken. Quelle: https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/gesundheit/corona/hauptseite/gd_zh_corona_lagebulletin.pdf

Auch ein Nachweis über eigene natürlich erworbene Antikörper nach einer Erkrankung sollte besser oder zumindest gleichwertig mit den gebildeten Antikörpern von der Impfung angesehen werden.

Genesene haben einen viel besseren Immunschutz gegen COVID weil sie natürlich infiziert wurden und neben Antikörper auch T-Zellen gebildet haben. Diese T-Zellen bleiben nach einer Erkrankung oder Impfung in der Regel länger erhalten als Antikörper und spielen die Schlüsselrolle beim Schutz vor einem schweren Verlauf. Eine durchgestandene Erkrankung schützt offenbar dauerhafter vor einer erneuten Infektion, wie zuletzt eine Studie aus Israel (Protection and waning of natural and hybrid COVID-19 immunity, Yair Goldberg, Micha Mandel, et al., https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.12.04.21267114v1) nahelegte. Zwar schwand auch bei Genesenen mit der Zeit der Schutz vor einer Infektion, blieb aber auf einem höheren Niveau als nach zwei Impfdosen: Wer doppelt geimpft war, hatte ein halbes Jahr danach ein rund achtmal höheres Infektionsrisiko als ein Genesener.

Darüber hinaus sollte eine bestehende Immunität aufgrund natürlicher Infektion vor jeder etwaigen Impfung durch einen genauen, zuverlässigen und zuverlässigen Antikörpertest (oder T-Zell-Immunitätstest) oder auf der Grundlage einer Dokumentation einer früheren Infektion (ein früherer positiver PCR- oder Antigentest) beurteilt werden. Dies wäre ein Beweis für eine Immunität, die der einer Impfung gleichkommt, und der Immunität sollte der gleiche gesellschaftliche Status zuerkannt werden wie jeder durch Impfung induzierten Immunität. Dies wird dazu dienen, die gesellschaftliche Angst mit diesen Zwangsimpfaufträgen und gesellschaftlichen Umbrüchen aufgrund von Arbeitsplatzverlust, Verweigerung gesellschaftlicher Privilegien usw. zu mildern. Geimpfte und Ungeimpfte in einer Gesellschaft auseinanderzureißen, zu trennen, ist medizinisch oder wissenschaftlich nicht vertretbar.
Es ist unwahrscheinlich, dass Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion hatten, von einer COVID-19-Impfung profitieren belegt eine Studie (Notwendigkeit einer COVID-19-Impfung bei bereits infizierten Personen, Autor: Nabin K. Shrestha, et al.; Quelle: https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.06.01.21258176v2 )

Das Ziel sollte eine natürliche Durchseuchung der Gesamtbevölkerung aufgrund einer durchstandenen Infektionen sein. Die derzeitige Virusmutation Omikron könnte dies möglich machen, da sie als „milder“ angesehen wird. Weiters sollte auf einen Mix von verschiedenen Maßnahmen gegen COVID zukünftig gesetzt werden und nicht die Impfpflicht als alleiniges Hauptmittel gelten. Heilsbringend könnte auch eine medikamentöse Therapie (Kombinationstherapien) von Covid-19 sein, die mindestens gleichwertig oder sogar besser als eine Impfung vor einer Hospitalisierung schützt. „Momentan kann damit die Hospitalisierungsrate um bis zu 90 Prozent gesenkt werden“, laut Aussagen des Herzchirurgen Paul R. Vogt vom Universitätsspital Zürich, Stand 3. Jänner 2022, Quelle: https://rumble.com/vpulnt-medikamente-gegen-covid-19-prof.-paul-r.-vogt-universittsspital-zrich.html

Über 140 anerkannte Studien (Quelle: https://brownstone.org/articles/79-research-studies-affirm-naturally-acquired-immunity-to-covid-19-documented-linked-and-quoted/) und weitere 30 Studien (Natürliche Immunität und Covid-19 zur Weitergabe an Arbeitgeber, Gesundheitsbehörden und Politiker, https://brownstone.org/articles/natural-immunity-and-covid-19-twenty-nine-scientific-studies-to-share-with-employers-health-officials-and-politicians/ ) belegen eindeutig, dass die natürlich erworbene Immunität gegen Covid-19 besser wirkt als eine Impfung. Wir sollten daher niemandem zu einer Impfung zwingen, wenn die Beweise zeigen, dass die natürlich erworbene Immunität bestehenden Impfstoffen gleich oder robuster und überlegen ist. Stattdessen sollten wir das Recht der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen respektieren, selbst zu entscheiden. Sogar die CDC erkennt eine natürliche Immunität gegen Windpocken und Masern, Mumps und Röteln an, nicht jedoch gegen COVID-19.
Die natürliche Immunität gegen ein Virus vom Typ SARS ist robust, langanhaltend und auch bei Mutationen weitgehend wirksam, im Allgemeinen stärker als Impfstoffe.

Das Gesetz treibt die Spaltung der Gesellschaft auf die Spitze und gefährdet den sozialen Frieden. Das berechtigte öffentliche Interesse ist unter Berücksichtigung oben genannter Einsprüche in keinster Weise als verhältnismäßig anzusehen gegenüber dem Schutz des Privatlebens.
Möglich ist auch dass Omikron zu einer Durchseuchung und breriten Immunität führt, was der Impfpflicht ebenfalls die rechtliche Basis nehmen würde.



Stellungnahme von

Furchtlehner, Peter

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