Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Die Impfung verringert die Fähigkeit, weiße Blutkörperchen zu produzieren, um 50%.
Nach ihrem ersten Impfstoff bis zum 2. Vergehen 8 Wochen. Das ist derselbe Zeitraum der Reproduktion von weißen Blutkörperchen in Ihrem Körper. Ihre Fähigkeit, eine weitere Generation weißer Blutkörperchen herzustellen, beträgt also 8 Wochen. Deshalb haben sie es so eingerichtet, dass man die 2. Impfung 8 Wochen später bekommt, um die Reproduktion des Blutes aufzuhalten. Sie verringern also die Fähigkeit der weißen Blutkörperchen zur Abwehr dann, wenn Sie am schwächsten sind.
Bei der 2. Impfung verringern sie nun die Kochsalzlösung und erhöhen im Gegensatz die schädlichen Inhaltsstoffe. Jetzt haben Sie also eine Verschiebung der Zutaten, damit sie die Kochsalzlösung verringern und die Giftstoffe erhöhen.
Die 2. Dosis verringert Ihre Fähigkeit, weiße Blutkörperchen zu bilden, um zusätzliche 25%.
Unter solchen Umständen muss man so eine Impfung vermeiden!