COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (126312/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die geplante Einführung einer allgemeinen Impflicht lehne ich aus einer Vielzahl von Gründen strikt ab. Um diese Stellungnahme so kurz und prägnant wie möglich zu halten, möchte ich im Folgenden einige Gründe und Bedenken gegen diesen Gesetzesentwurf auflisten:


Zweckmäßigkeit:

Wie bereits allgemein bekannt und anerkannt, schützen die derzeit verfügbaren Impfstoffe im besten Fall nur äußerst bedingt vor einer Ansteckung oder Weitergabe des Virus. In Anbetracht der neuen Omikron-Variante, bieten die Impfstoffe gar keinen Schutz vor Ansteckung oder Weitergabe. Paradoxerweise deuten die aktuellsten Daten aus Großbritannien, Israel und Dänemark darauf hin, dass geimpfte Personen sogar eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, sich mit der Omikron-Variante anzustecken, als ungeimpfte Personen. Obwohl auch andere unbekannte Variablen als der Impfstoff per se (z.B. "fahrlässigeres" Verhalten nach einer Impfung etc.) die Begründung hierfür sein könnten, zeigen die aktuellen britischen und dänischen Daten eindeutig, dass Impfungen mit steigenden Omikron-Ansteckungen korrelieren. Somit ist eine Impfung mit den derzeit verfügbaren Impfstoffen nicht nur nutzlos in Bezug zu Schutz vor Ansteckung und Weitergabe, sondern sogar kontraproduktiv.

Andererseits zeigen die Daten aus Ländern wie z.B. Island oder Gibraltar (britisches Überseegebiet), dass auch Impfquoten von beinahe 100% der Bevölkerung, das Infektionsgeschehen nicht aufhalten.


Pflichtimpfung von Nicht-Risiko-Gruppen:

Auch wenn die derzeit verfügbaren Impfstoffe einen relativen, zeitlich begrenzten Schutz (ca. vier Monate) vor schweren Verläufen bieten, ist eine allgemeine und flächenmäßige Durchimpfung (nahezu) aller Bevölkerungsgruppen nicht zweckmäßig. Dass Nicht-Risiko-Gruppen wie Kinder, Jugendliche oder bereits genesene Personen undifferenziert ihres Antikörperlevels und Krankheitsrisikos zur Impfung verpflichtet werden sollen, entbehrt jeder Logik.

Vor allem in Anbetracht fehlender Langzeitstudien zu Impfnebenwirkungen der bedingt zugelassenen Impfstoffe, stellt eine Impflicht ebendieser Personengruppen ein größeres Risiko als die Erkrankung selbst dar. Unter Berücksichtigung relativ häufig auftretender Myokarditis- und Perikarditis-Fälle bei Buben und Männern zwischen 14 und 24 Jahren, stellt eine Impfung (z.B. des Moderna-Impfstoffes) bei dieser Bevölkerungsgruppe zweifelsohne ein größeres Gesundheitsrisiko dar, als COVID selbst.


Zensur kritischer Meinungen:

Seit Beginn der Pandemie werden kritische Stimmen und Meinungen zu den COVID-Maßnahmen sowie zu den derzeit verfügbaren Impfstoffen koordiniert beschränkt und zensiert. Eine wahrscheinliche Begründung für dieses systematische, koordinierte und nahezu globale Vorgehen findet sich in der "Trusted News Initiative", welche von der BBC ins Leben gerufen wurde und bis heute geleitet wird. Mit dem erklärten Ziel "Misinformationen" zu bekämpfen, ist eine noch nie dagewesene Zensurkampagne gestartet worden. Neben den größten und einflussreichsten US-amerikanischen IT- Konzernen (Google/Youtube, Facebook, Microsoft, Twitter etc.) sowie Medienkonzernen (AP, AFP, Washington Post, Thomson-Reuters etc.) ist auch der Österreichische Rundfunk (ORF) indirekt über die European Broadcasting Agency (wissentlich oder unwissentlich) Teil der Kampagne.

Dass einige Pharmakonzerne hierbei auch Anteile und Einfluss auf ebendiese Medienkonzerne (z.B. Thomson-Reuters) haben, stellt einen massiven Interessenskonflikt dar. Kurz gesagt: die Medienberichterstattungen zu COVID, Impfstoffen und Impfnebenwirkungen sind stark begrenzt und haben (möglicherweise) weitläufige Auswirkungen auf die öffentliche Wahrnehmung der Gesamtbevölkerung, gewählten Interessenvertretern sowie Entscheidungsträgern weltweit.


Beschränkung und Verhinderung früher Behandlungsmethoden:

Eines der indirekten Ziele dieses Gesetzesentwurfs ist u.a. die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in Österreich (Verhinderung der Überbelastung der Spitalsbetten). Dass jedoch seit Beginn der Pandemie keine alternativen Behandlungsmethoden flächenmäßig angeboten werden, wirft weitere Bedenken auf. Obwohl nun schon seit längerem frühe Behandlungsmethoden gegen schwere COVID-Verläufe existieren, werden diese weiterhin nicht flächendeckend eingesetzt. Z.B. schützen Monoklonale Antikörper nachweislich vor 85% der schweren COVID-Verläufe, sind der Mehrheit der Gesamtbevölkerung aufgrund fehlender Berichterstattung jedoch noch immer weitestgehend unbekannt.

Das von Medien "totgetrampelte" und diffamierte Mittel Ivermectin scheint die COVID-Ausbreitung in Japan, Uttar Pradesh (bevölkerungsreichster indischer Bundesstaat) und mehreren afrikanischen Ländern drastisch reduziert zu haben. Obwohl diese Beispiele auch nur kausal zusammenhängende Zufälle sein könnten, kann Ivermectin als Begründung für die rasant gefallenden COVID-Zahlen auch nicht ausgeschlossen werden, da (unglaublicherweise) keine nennenswerten Studien hierzu durchgeführt wurden. Aber schon allein eine ausreichende Einnahme von Vitamin D- und Zink-Präparaten würde einen Teil der Bevölkerung vor schweren Verläufen schützen. Die Einführung einer allgemeinen Pflichtimpfung kann somit weder als verhältnismäßig angesehen werden, noch ist diese ein gelindes oder alternativloses Instrument, schwere Verläufe durch COVID zu verhindern.


Verfassungskonformität:

Schlussendlich ist die körperliche Integrität eines Menschen unantastbar. Viele Normen, Gesetze und Abkommen schützen diese körperliche Unversehrtheit (zB §§ 75 ff, 110, 275, 321 uA StGB, 173, 256, 1295 ff ABGB, Art. 2, 3 u 8 EMRK, Art. 3 GRC uA). Sollte dieser Gesetzesentwurf somit beschlossen werden und zu einem späteren Zeitpunkt vom österreichischen Verfassungsgerichtshof als ungültig erklärt werden, würde dies nicht nur zu einer demokratiepolitischen Krise führen, sondern auch das allgemeine Vertrauen in die Regierung und alle staatlichen Institutionen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß untergraben.


Ich bitte Sie daher innständig diesen Gesetzesentwurf nochmals zu überdenken und keine allgemeine Impfpflicht in Österreich einzuführen. Ich persönlich bin bereits zweifach geimpft und habe sehr starke Zweifel über die Zweckmäßigkeit, Logik, Rechtmäßigkeit und Vorgangsweise an weiteren, regelmäßigen und verpflichtenden Impfungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfstoffen.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Krizanac

Stellungnahme von

Krizanac, Thomas

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