Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, Bauern-Sozialversicherungsgesetz und Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (126449/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2172/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren!

EIN KLARES NEIN ZU DIESER GESETZESÄNDERUNG!

Durch Abschaffung der Erstattungskostensätze für ärztliche Leistungen welche nicht den Vorgaben der Ärztekammer entsprechen, wird das Verhältnis von Arzt und Patient untergraben und das Vertrauensverhältnis zerstört.

Die Macht der Ärztekammer oder internationaler Gesundheitsorganisationen soll nicht noch mehr gestärkt werden, damit sie die frei entscheidenden Ärzte noch mehr unter Druck setzen können und Gen-Therapien erzwingen können.

Es sollte vielmehr das Verhältnis Arzt - Patient gestärkt werden.

In den verschiedenen Sozialversicherungsgesetzen muss die Verantwortung für die Gesundheit der zahlenden und versicherten Mitglieder besser verankert werden.

Präventionsmaßnahmen für die Erhaltung der Gesundheit dürfen nicht durch den Gesetzgeber der Medikamenten- und Gen-Therapie gänzlich geopfert werden.
Ich spreche mich hiermit dagegen aus, dass der Kostenersatz für Wahlärzte abgeschafft werden soll.
Es ist nicht allen Ärzten möglich, einen Kassenvertrag zu erhalten, dennoch möchten auch viele dieser Ärzte für alle leistbar bleiben. Ich hinterfrage: warum möchte man auf einmal dem Bürger erschweren, seinen Arzt des Vertrauens frei wählen zu dürfen ohne zusätzliche finanzielle Belastung? Der Krankenkasse kann es ja egal sein, welchem Arzt sie für seine Leistung bezahlt - es ändert ja nichts an den Kosten für sie. Ich vermute, man möchte hier neuerlich eine Art der Kontrolle, Überwachung, Diskriminierung einführen: „wir“ (die Regierung) bestimmt, welcher Arzt was zu sagen, zu tun, zu unterlassen, zu verschreiben hat. Könnte das auch im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes zu tun haben?
Da in Österreich die Sozialversicherungspflicht und die freie Arztwahl gilt, ist die Sozialversicherung verpflichtet, dem aufgesuchten Wahlarzt denselben Beitrag zu erstatten, den auch ein Kassenarzt bekommen würde. Die Sozialversicherungen dürfen die geleisteten Beträge nicht einbehalten. Der Zwangsversicherte bezahlt sie ja ein. Mit dieser Erneuerung würde der Willkür in diesem Staat ein weiteres Tor geöffnet. Zudem würde das Gesundheitssystem weiter geschwächt, weil die Anzahl der Wahlärzte sich verkleinern würde.
Mit diesem Gesetz könnten sich viele Menschen den Wahlarzt nicht mehr leisten. Wahlärzte würden viele ihrer Patienten und somit ihre Existenz verlieren. Kritische Ärzte, die für die Anliegen und Sorgen ihrer Patienten da sind, gegen die leidbringende Zwangsimpfung auftreten, Impfschäden aufzeigen und den Schwachsinn vieler Maßnahmen in Frage stellen, würden mundtot gemacht. Sie wären vermutlich gezwungen ihre Dienste in Einrichtungen anzubieten in denen sie sich dem Diktat der Ärztekammer, der Regierung und der Sozialversicherung beugen müssten. Kassenärzte, die nicht auf „Kurs“ sind wären leicht durch die Androhung des Entzugs der Approbation zu lenken. Ärzte, die die Auswirkungen und den Zusammenhang zwischen Impfung und diversen dadurch entstandenen Schäden aufzeigen, wären erpressbar. Es ist ja schon bekannt, dass diesbezüglich jetzt schon alles unter den Teppich gekehrt wird und nur unter vorgehaltener Hand ausgesprochen werden darf und ausgesprochen wird.
Es ist leicht durchschaubar, was mit der Änderung dieses Gesetzes erreicht werden soll. Alle Ärzte sollen auf eine einheitliche Linie gebracht werden, kritische Ärzte sollen ausgegrenzt werden. Mit der momentanen Vorbereitung auf die Impfpflicht und der Änderung des Arzneimittel- und Gentechnikgesetzes wird eine Agenda vorangetrieben, die nicht dem Wohle und der Gesundheit der Allgemeinheit dient. All das dient und bereichert einzig und allein die Betreiber und Initiatoren dieser Machenschaften und ist ein Verbrechen wider die Menschlichkeit
Derzeit ist es sehr schwierig unsere Regierung als Vertreter des Volkes zu erkennen. Die Beschlüsse, die in den letzten Monaten aufkommen sind dem Volk nicht gerecht.


Der Gesetzgeber kann über die durch Kassenverträge geknebelten Ärzte noch mehr Einfluss auf die verordneten Arzneien und Therapien nehmen und hofft darauf, auch noch den restlichen Ärzten, welche nicht die fachliche Einschätzung der Regierung zu bestimmten Themen wie der aktuellen Pandemie vertreten, einen Maulkorb umzuhängen.Somit gibt die Ärztekammer in Österreich die Art der medizinischen Maßnahmen vor. Eine öffentliche Diskussion unterschiedlicher fachlicher Ansichten unterbleibt.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum gewählte Volksvertreter immer wieder Gesetzesentwürfe einbringen, die sich eindeutig gegen die Interessen der österreichischen Bevölkerung richten. Sie wurden vom Volk gewählt und auch bezahlt! -Wessen Interessen vertreten Sie ?

Durch die Kassenleistung wird zwar meistens nur ein kleiner Teil der tatsächlichen Kosten der Wahlärzte abgedeckt, manche höherpreisige Untersuchungen werden aber von der Kasse bisher gänzlich bezahlt. Wenn dies nicht mehr der Fall ist, werden sich nur mehr Finanzkräftige Wahlärzte leisten können.

Weiters:Termine bei Kassenärzten setzen mitunter lange Wartezeiten voraus, wodurch sich
wichtige Therapien und Operationen auch lebensbedrohlich verzögern können. Dies ist keinesfalls im Sinne der beitragsleistenden Bevölkerung, die das System der Solidarversicherung jahrzehntelang mitgetragen haben. Dieses System hat sich bewährt, jeder leistet nach seinen finanziellen Möglichkeiten einen Beitrag. Solidarität ist aber keine Einbahnschiene. Es kann nicht sein, dass der Gesetzgeber die beitragszahlende Bevölkerung komplett entmündigt und in seinen Entscheidungen einschränkt.

Damit wird auch einem Großteil der Bevölkerung der Zugang zu alternativer Medizin genommen und man hat brav die Medizin zu konsumieren, die die gesetzlichen Gesundheitskassen ihrer Kundschaft zubilligt. Die Schulmedizin wird gestärkt, alternative Medizin ist für breite Bevölkerungsgruppen unerwünscht und damit den Besserverdienenden vorbehalten.

Darum lehnen wir diesen Änderungsantrag zur Gänze ab!

Mit freundlichen Grüßen

Martha und Karl Neuwirth