COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (129061/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Stellungnahme zum aktuellen Gesetzesentwurf des ImpfpflichtGesetz
Der vorliegende Gesetzesentwurf über eine verwaltungsrechtlich verankerte Impfpflicht für in Österreich lebende Personen wird aufgrund schwerwiegender grund- und
menschenrechtlicher Bedenken in seiner Gesamtheit abgelehnt.
Eine rechtmäßige gesetzliche Impflicht könnte nur dann verfassungskonform sein, wenn diese
verhältnismäßig wäre, indem der Gesetzesentwurf ein legitimes Ziel für den Grundrechtseingriff
verfolgt und gleichzeitig geeignet wäre, die Zielerreichung zu fördern und mangels Alternative
erforderlich wäre, weil es kein milderes, gleichermaßen geeignetes Mittel vorhanden ist. Zudem
müsste der Eingriff schließlich auch angemessen ist, d.h. verhältnismäßig im engeren Sinne. Jeder
dieser grundrechtlichen Prüfschritte führt zu dem Ergebnis, dass eine Impfpflicht
grundrechtsverletzend und damit verfassungswidrig ist.

Grundrechtlich bedenkliche Inhalte (Auszug)
- Der Entwurf verpflichtet Menschen sich vom Verdacht eines rechtswidrigen Verhaltens freibeweisen zu müssen und kehrt damit die Unschuldsvermutung um.
- Der Entwurf ignoriert grundrechtliche Vorgaben, wie sie der Europarat zu COVID-19 festgelegt hat.
- Der Entwurf führt - entgegen den Vorgaben der DSGVO - automatisierte Strafverfahren ein.
- Betroffene und Ärzte werden in ihren medizinischen Entscheidungen willkürlich beschränkt.
- Die ausufernde Verordnungsermächtigung des Gesundheitsministers widerspricht dem Gebot der Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Legistlative.
- Die Konformität mit der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist an mehreren Stellen nicht gegeben.

Auch ergeben die Zahlen und Fakten der Erkrankungsverläufe und Duchimpfungsraten keine verständlichen Zusammenhänge, die eine zwangsweise Anhebung der Durchimpfungsrate rechtfertigt. (Siehe ARGE Daten)
Ich vermisse in den bisherigen Verordnung die Gleichbehandlung der Österreicher!
Es sollte mit einen negativen PCR Test nicht zwischen 2G und GESUND unterschieden werden.
Denn auch Geimpfte können Überträger sein und können auch infiziert werden.
(als Beispiel unser Bundeskanzler) (Er möge bald genesen!)

Jeder Österreicher und ALLE die in unserem schönen Land leben sollen über ihre Gesundheit selbst entscheiden dürfen.
(keiner Verbietet unserem Bundespräsidenten oder Gesundheitsminister das RAUCHEN!)

Liebe Grüße und Gesundheit für uns ALLE

Norbert Pousek

Stellungnahme von

Pousek, Norbert

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