COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (130562/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Art 8 Abs 1 EMRK gewährleistet die Achtung des Privatlebens. Dazu zählt auch der Schutz der physischen und psychischen Integrität der Einzelnen/des Einzelnen. Es fehlt an der Notwendigkeit einer Impfpflicht für Covid, weil Corona meist einen milden Verlauf hat und weil gelindere Mittel zur Verfügung stehen um schwere Verläufe dieser Krankheit abzuschwächen oder zu vermeiden. Unter gelindere Mittel ist anzuführen, dass eine ärztliche und/oder pflegerische Betreuung zu Hause von Covid-Erkrankten eine Möglichkeit bietet. Auch ein Paket mit entsprechenden ärztlich formulierten Erstmaßnahmen und Medikamente am Beginn der Erkrankung stellt ein gelinderes Mittel zur Verfügung. (Wie in anderen Ländern bereits erprobt). Ein gelinderes Mittel besteht auch in der Möglichkeit die Krankenhäuser aufzurüsten, indem Teilzeitpersonal über gewisse Zeiträume (Winter) die Arbeitszeit erhöhen und diese Personen dafür finanzielle Anreize bekommen. Anstelle Millionen Euro an Hilfen in Konzerne zu investieren, wären finanzielle Mittel im Gesundheitsbereich sicher besser investiert.

Es fehlt am dringenden sozialen Bedürfnis nach einer Impfpflicht für Covid, denn es besteht bei gesunden Kindern zwischen 14 und 18 Jahren keine Gefahr für die Öffentlichkeit, weil gesunde Kinder dieser Altersgruppe keine schweren Krankheitsverläufe erleiden und eine geringe Infektiosität aufweisen. Auch bei gesunden Erwachsenen ist das Risiko eines schweren Verlaufs der Krankheit gering. Dem gegenüber steht eine Impfung, deren Nebenwirkungen nicht lückenlos dokumentiert werden und deren Langzeitfolgen noch nicht einzuschätzen sind. Die Corona-Impfstoffe wirken auf die Genetik, weil eine Information in die Zelle geschleust wird, wobei hier zu erwähnen ist, dass sich Österreich auch klar distanziert hat von genetisch verändertem Saatgut auf unseren Feldern. Ausweislich der Angaben verschiedener Hersteller der Stoffe ALC-0315 und ALC-0159 ( zB Med Chem,..) sind diese Stoffe nicht am oder im Menschen zu verwenden, außer für Forschungszwecke. Dass diese Stoffe, in den Impfstoffen enthalten sind, ist eine bedrohliche Erkenntnis. Das zeigt sogar klar, dass daher die Impfung mit den oben genannten und vielen weiteren Inhaltstoffen eine Gefahr für die Öffentlichkeit und die Gesundheit von Menschen darstellt.

Gem. Art. 1 BVG vom 29. November 1988 über den Schutz der persönlichen Freiheit hat Jedermann das Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit). Ich sehe meine Freiheit unverhältnismäßig beeinträchtigt, wenn ich mich einem vom Ministerium willkürlich verbindlichen Impfplan der aufgrund des geplanten Gesetzes ermöglicht wird, unterwerfen muss um meine Freiheit aufrecht zu erhalten. Aufgrund der in Österreich geltenden Rechtssicherheitsprinzip sind dann rechtswidrig, unverhältnismäßige, überschießende Verordnungen und Gesetze bindend bis zur Aufhebung. Wird dieses unverhältnismäßige Gesetz tatsächlich kundgemacht, ist der Willkür die Türe geöffnet und die Bevölkerung muss die Situation erleiden.

Um welche Ziele handelt es sich, die eine Impfpflicht rechtfertigen?
Geimpfte erkranken und geimpfte verteilen das Virus.
Wenn eine Impfung schwere Verläufe verhindert, dann dient eine Impfung nur zum Selbstschutz und hat keine Solidarität-Komponente.
Dass eine hohe Durchimpfungsrate die Gefahr der Ansteckung und somit die Verbreitung der Erkrankung minimiert, soll ein berechtigtes öffentliches Interesse des öffentlichen Gesundheitsschutzes belegen, was in der Realität widerlegt wird, denn es sind viele Geimpfte, welche sich infizieren. Dass Geimpfte das Virus weiter übertragen, wird nicht mehr angezweifelt.

In einer Demokratie ist es wichtig, Gegenmeinungen und Diskussionen zu leben. Kann jeder Einzelne die Nebenwirkungen und Langzeitfolgen an, vor der Impfung gesunden Kindern und Menschen verantworten?

Es bedarf einer Abwägung des Risikos der Krankheit bei gesunden 14 bis 18jährigen und gesunden Erwachsenen, welche grundsätzlich einen milden Verlauf haben. Gleichzeitig zeigen die Fakten, dass gesunde Kinder eine Corona Infektion sehr gut mit ihrem Immunsystem abwehren können.

Es ist notwendig, alle Nebenwirkungen wissenschaftlich und lückenlos zu erfassen, um eine Abwägung zu ermöglichen. In meinem privaten Umfeld sind mehrere schwerwiegende Nebenwirkungen nach Covid-Impfung aufgetreten und nicht erfasst worden, gleichzeitig kenne ich keine Personen welche an Corona verstorben sind, jedoch sind Personen in einem engen zeitlichen Naheverhältnis zur Coronaimpfung verstorben. Eine sachliche wissenschaftliche Auseinandersetzung dieser Thematik ist notwendig.

Es ist notwendig, das Rechtsgutachten zur Strafbarkeit vom 27.12.2021 von Beate Bahner und den Offenen Brief an den Präsidenten der österreichischen Ärztekammer, Herrn a.o. Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres von Univ.- Prof. Dr. Andreas Sönnichsen vom 14.12.2021 in ihre Begründungen miteinzubeziehen.

Wie kann eine Impfpflicht für Covid 19 begründet werden, wenn folgende Gründe gegen diese Impfpflicht sprechen:
• Jeder Staatsbürger in Österreich hat das Recht sich frei, ernstlich und nach ärztlicher Aufklärung über alle möglichen Komplikationen für oder gegen eine medizinische Behandlung zu entscheiden. Mit diesem Covid-Impfpflichtgesetz wird dieses notwendige Grundrecht um die körperliche Integrität zu schützen umgangen und vernichtet.
• Es ist ein Impfstoff für Covid 19 vorhanden und derzeit breitet sich die Mutation Omnikron aus. Wie wurde wissenschaftlich belegt, dass die produzierten Impfungen gegen Omnikron Sterilität gewähren? Wie kann man ein Arzneimittel zur Pflicht machen, welches noch durch Notfallszulassung am Markt ist?
• Geimpfte zeigen keine Sterilität (es besteht keine Immunität gegen die Krankheit)
• Geimpfte können trotz Impfung erkranken
• Geimpfte verteilen die Infektion unter der Bevölkerung
• Langfristige Nebenwirkungen sind nicht bekannt und auch nicht veröffentlicht
• Kurzfristige Nebenwirkungen in zeitlichem Zusammenhang mit einer Corona-Impfung wie Myocarditis, Thromben, Todesfälle,… sind so schlecht erfasst, dass es keine sachlichen wahren Zahlen gibt.
• Für Kinder, Jugendliche und gesunde Erwachsene ist die Corona-Erkrankung meist mit einem milden Verlauf verbunden und das Risiko von Nebenwirkungen durch die Impfung ist unsicher, nicht erforscht und es zeigen viele Wissenschaftler sogar dramatische langfristige negative Konsequenzen durch die Impfung auf.

Die Selbstbestimmung über die eigene körperliche Integrität ist ein so wertvolles Gut, welches geschützt werden muss. Jeder Staatsbürger muss selbst mit seinem Arzt eine Risiko-Nutzen-Abwägung machen, und das frei und individuell auf jeden Staatsbürger passend. Wie kann ein Mensch zu einer Impfung verpflichtet werden, durch diese man Krankheiten erwarten?
Freiheit darf nicht an ein Ablaufdatum geknüpft werden. Es kann auch nie eine einheitliche medizinische Therapie angeordnet werden, welche dieses Gesetz aber gesetzlich verlangt.
Eine einheitliche Therapie! – sehr bedenklich. Unabhängig ob ein Kind 30 kg oder 80 kg wiegt, es hat eine gesetzlich bestimmte Dosis von … zu erhalten. Unabhängig davon, ob ein Erwachsener 10 Tabletten täglich einnimmt, 120 kg wiegt oder Magersüchtig ist,… soll nun die gesetzlich angeordnete Dosis von dieser fragwürdig wirkenden Impfung verabreicht werden. Wenn ein Staatsbürger den Bypackzettel der Impfungen liest und sich sachlich für sich dagegen entscheidet soll dieser umsichtige, rechtschaffene und gewissenhafte Mensch bestraft werden?
Wie unverantwortlich ist es, off-label bei Kindern zu impfen, wobei gleichzeitig der Produzent dieser Impfstoffe keine Angaben zu möglichen Nebenwirkungen machen muss?

In der AUFKLÄRUNGSINFORMATION ZUR CORONA-IMPFUNG COMIRNATY®/ PFIZER BIONTECH COVID 19 VACCINE Landessanitätsdirektion Tirol 26.11.2021 steht:
Der COVID-19-mRNA-Impfstoff ist für Personen ab 5 Jahre von der EMA bedingt zugelassen. Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 11 Jahren können auf Basis der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums off-label mit dem Erwachsenen-Impfstoff geimpft werden, bis die Kinderformulierung vorliegt.
Bei der Zusammenfassung der Wirkungsweise zu Comirnaty, INN-COVID-19 mRNA Vaccine (nucleoside-modified) hat die Europäische Arzneimittel-Agentur bei Kindern und Jugendliche Die für Comirnaty eine Zurückstellung von der Verpflichtung zur Vorlage von Ergebnissen zu Studien in einer oder mehreren pädiatrischen Altersklassen in der Vorbeugung von COVID-19 gewährt.
Der Produzent wird befreit von der Verpflichtung Nebenwirkungen und Wirkungen darzulegen! Gleichzeitig ordnet unsere Regierung eine Impfpflicht an.

Freundliche Grüße

Monika Nutz

Stellungnahme von

Nutz, Monika

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