COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (132456/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich ersuche Sie eindringlich diesen demokratiegefährdenden Prozess zu stoppen!

Bei der geplanten Impfpflicht handelt es sich um einen massiven, durch nichts gerechtfertigten Eingriff in die österreichische Gesellschaft und in die persönliche gesundheitliche Selbstbestimmung. Das geplante Gesetz ist weder aus wissenschaftlichen noch aus rechtlichen und ethischen Gründen zu rechtfertigen.

Insbesondere aus wissenschaftlicher Sicht ist die Evidenzlage keinesfalls ausreichend, um gesunde Menschen jungen und mittleren Alters einer Zwangsimpfung zu unterziehen! Das mittel- und langfristige Risikopotenzial der neuartigen Vakzinen ist derzeit noch völlig unzureichend erforscht.

Ein Vergleich mit der Impfung gegen das Pockenvirus (Orthopoxvirus variolae) verbietet sich ohnehin, da sich dieses ausschließlich im Menschen vermehren kann und ein stabiles, nicht mutierendes Virus ist. Die Pockenimpfung ist eine sterilisierende Impfung! Das heißt nach einer Impfung ist die Ansteckung anderer Personen kaum mehr möglich, wodurch das Pockenvirus eradiziert werden konnte. Bei SARS-CoV-2 ist dies aus mittlerweile weithin bekannten Gründen nicht möglich. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass ein großflächiges Impfen (hoher Selektionsdruck) gegen ein mutationsfreudiges Virus immer neue Eskape-Varianten entstehen lassen könnte.

Die Regierung hatte zwei Jahre Zeit entsprechende gesundheitliche Präventivmaßnahmen in der Bevölkerung zu propagieren, um die Risikopopulation (insbes. Personen mit Adipositas, Typ-2-Diabetes, Hypertonie...) signifikant zu reduzieren. Diese Zeit ist völlig ungenutzt verstrichen, obwohl die notwendigen Maßnahmen relativ simpel wären und Geld offenbar keine Rolle spielte. Stattdessen wurde Angst und Zwietracht gesät.

Derzeit bescheinigen epidemiologische Daten der Impfung hinsichtlich Infektions- und Ansteckungsrisiko keine relevante Wirkung!
Zu allem Überfluss lässt der Gesetzestext stellenweise reine Willkür erkennen. Beenden Sie diesen antidemokratischen Prozess indem Sie diesen unausgereiften Gesetzesentwurf zurückziehen.

Hochachtungsvoll,

Univ.-Prof. Dr.med.univ. Dr.rer.nat Martin Grassberger
(Facharzt für Gerichtsmedizin, Biologe)

Stellungnahme von

Grassberger, Martin

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