COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (136400/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

1 - Impfung mit wenig Nutzen

Eine Infektion mit dem Corona-Virus bleibt in den meisten Fällen unbemerkt, und die Symptome sind meist mild, falls sie überhaupt auftreten. Die Sterblichkeit ist sehr gering und vergleichbar mit sonstigen grippalen Infekten, wie zahlreiche Studien und die bisherige Erfahrung zeigen (Kreuzfahrtschiff ‚Diamond Princess’1, Studie der Universität Innsbruck über die Stadt Ischgl2, saisonale Übersterblichkeit im Winter durch Atemwegserkrankungen in Österreich3, altersstandardisierte Sterblichkeit in Österreich4 und Deutschland5). Die meisten an oder mit Covid-19 Verstorbenen6 sind über 84 Jahren alt und haben Vorerkrankungen. Menschen unter 64 Jahren hingegen versterben nur sehr selten an oder mit Covid-197. Demnach hat auch die altersstandardisierte Gesamtsterblichkeit seit Auftreten von Corona nicht zugenommen und war im langjährigen Jahresvergleich relativ gering. Lediglich während des Lockdowns mit massiven restriktiven Maßnahmen kam es zu einer Übersterblichkeit.4,8 Eine Impfung – die Wirksamkeit vorausgesetzt – würde folglich kaum einen Nutzen bringen, bzw. die ohnehin geringe Sterbewahrscheinlichkeit kaum weiter verringern.
2 - Keine normale Zulassung - sondern lediglich eine „Bedingte Zulassung“
Die Impfung wurde mit einer bisher ungekannten Geschwindigkeit auf den Markt gebracht. Dies war nur möglich, weil die sonstigen Schritte einer Prüfung auf Wirksamkeit und Sicherheit stark verkürzt und teilweise auf die Zeit nach der breiten Anwendung verschoben wurden. Deshalb erhielt die Impfung auch keine normale Zulassung in der EU, sondern lediglich eine „Bedingte Zulassung“ ("conditional marketing authorisation“).9 Erst die sog. ‚Post-Marketing’ Studien werden in einigen Jahren zeigen, wie wirksam und sicher die Impfung tatsächlich ist. Die Europäische Zulassungsbehörde EMA meint hierzu: „Die Meldung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen nach der Zulassung der Impfung ist wichtig. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Abwägung von Nutzen und Risiko der Impfung.“ 10 Dafür hat die EMA den Herstellern zwei Jahre Zeit gegeben, bis Ende 2023.10 Das bedeutet, dass alle, die sich impfen lassen, zu Studienteilnehmern einer bislang kaum erforschten Impfung werden. So soll erst nach ihrer breiten Anwendung herausgefunden werden, ob die bisher ungenügend geprüfte Impfung wirksam ist und welche Nebenwirkungen auftreten können.
3 - Neue Technologie mit unbekannten Risiken
Große Vorsicht ist auch deshalb geboten, weil mit der Impfung erstmals eine vollkommen neue Technologie zur Anwendung kommt. Es werden nicht, wie in bisherigen Impfungen, abgeschwächte Erreger geimpft. Vielmehr wird mittels Genmanipulation der Bauplan eines Teils des Corona-Virus, den sog. Spikes, in Form der mRNA (Messenger RNA, Ribonukleinsäure) geimpft, so dass der Körper diese produziert. Die Spikes werden vom Immunsystem erkannt, das daraufhin Antikörper produziert, womit man vor einer Corona-Infektion geschützt sein sollte. Zumindest in der Theorie ist dies eine faszinierende Strategie mit einem großen Potential - wenn alles so geht, wie geplant. Allerdings waren vergleichbare technologische Umbrüche bisher stets von zahlreichen Problemen und Unfällen begleitet, bis die neue Technologie wirklich zuverlässig funktioniert hat.
4 - Impfung viel zu spät
Eine Impfung macht grundsätzlich nur Sinn, wenn sie vor der Ausbreitung eines Erregers verabreicht wird. Die Grippe-Impfung erfolgt im Herbst vor der alljährlichen winterlichen Grippewelle. Der Corona-Virus zirkuliert derzeit den 2. Winter in der Bevölkerung. Folglich hatten bereits fast alle Menschen, die empfänglich dafür sind, Kontakt mit dem Virus und sind damit vor einer neuerlichen Infektion weitgehend geschützt.
5 - Wirksamkeit nicht gesichert
Eine Impfung macht grundsätzlich nur Sinn, wenn sie die Geimpften wirksam vor einer Infektion schützt. Dazu schreibt die Weltgesundheitsorganisation, WHO: „Derzeit gibt es keine Daten, die belegen, dass die verfügbaren Impfungen vor einer Covid-19-Erkrankung schützen“.21 Und auch der Hersteller der aktuell zugelassenen Impfung Comirnaty® stellt in der Produktinformation einschränkend klar, dass “der Impfstoff ... zum Schutz gegen COVID-19 beitragen kann”, aber “wie bei jedem Impfstoff schützt die Impfung mit Comirnaty® möglicherweise nicht jeden Geimpften.” Ferner ist auch “die Dauer der Schutzwirkung des Impfstoffs nicht bekannt, da sie noch in weiterhin andauernden klinischen Studien ermittelt wird."
6 - Geimpfte weiterhin ansteckend
Eine Impfung shützt grundsätzlich maximal den Geimpften, und niemals vor der Weitergabe des Virus
7 - Nebenwirkungen häufig, aber nur teilweise bekannt
Da der aktuell verfügbare Impfstoff Comirnaty® sehr rasch entwickelt wurde, gab es zu wenig Zeit, die Wirksamkeit und die Nebenwirkungen genau zu untersuchen. Aufgrund dieser Überlegung erhielt die Impfung auch lediglich eine „Bedingte Zulassung“. Alle Angaben zu Nebenwirkungen sind folglich unvollständig und werden erst in den nächsten Jahren eine zuverlässige Aussage ermöglichen.
Besorgniserregend sind jedoch die bereits jetzt bekannten und außergewöhnlich häufigen Nebenwirkungen, welche im Beipacktext aufgeführt sind: „Die häufigsten Nebenwirkungen sind ... Müdigkeit (> 60%), Kopfschmerzen (> 50%), Muskelschmerzen und Schüttelfrost (> 30%), Gelenksschmerzen (> 20%), Fieber und Schwellungen an der Injektionsstelle (> 10%).“24 .
Bei der Abwägung zwischen Nutzen und Risiko der Impfung ist schließlich zu berücksichtigen, dass es sich nicht um die Heilung kranker Menschen handelt, sondern dass Gesunde die Impfung bekommen, als Schutz vor einer Erkrankung.
Wie bei den meisten Medikamenten kam es auch bei der Corona Impfung zu allergischen Reaktionen kommen, die auch sehr stark ausgeprägt sein können (sog. anaphylaktischer Schock). Letztere waren zwar sehr selten, können aber lebensbedrohlich sein.25,26 Deshalb sollten Menschen mit Allergien, insbesondere wenn sie bereits einmal einen anaphylaktischen Schock hatten, von der Impfung absehen oder diese nur unter Reanimationsbereitschaft eines erfahrenen Teams erhalten. Besonders besorgniserregend sind mögliche Langzeitfolgen. Aufgrund der kurzen und ungenügenden Beobachtungszeit vor der Zulassung der Impfung ist zu befürchten, dass in den nächsten Monaten und Jahren mehr davon bekannt werden. Im Beipacktext wird jedoch bereits erwähnt, dass in einer großen Studie bei vier Geimpften eine akute halbseitige Gesichtslähmung auftrat. Diese schwere neurologische Komplikation trat 4-14 Wochen nach der 1. Impfung auf.
8 - Laufende Veränderung des Virus
9 - Fragliche Haftung bei Impfschäden
Im Gegensatz zu Medikamenten, bei welchen der Hersteller beim Auftreten von Nebenwirkungen oder Komplikationen haftet, ist dies bei Impfungen, die vom Gesundheitsministerium empfohlen werden, nicht der Fall.

Ich bin aus all diesen Gründen gegen diesen Impfzwang, weil es keine Rechtfertigung dafür gibt. Aus meiner Sicht wiegen die Risiken eventuelle Nutzen nicht auf. Daher verstößt nach meiner Ansicht dieser geplante Impfzwang gegen die Menshenrechtsconventionen, und gleichfalls gegen diverse demokratishe Grundgesetze.

Da Österreich derweil Vorreiter für Deutshland und die EU ist, und ich diesem Impfzwang aus besagten Gründen nicht unterliegen möchte, gebe ich diese Stellungnahme hier bei Ihnen ab, auch zur hoffnungsvollen Vorbeugung für die Umsetzung in Deutshland.
Nebenbei wünshe ich mir Sicherheit und Freiheit für geliebte Menshen in Österreich.











Stellungnahme von

Jadoo, Jeannie

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