COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (136963/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Gesundheit ist ein persönliches, jeden Einzelnen betreffendes Gut, kein öffentliches Gut!
Zu Beginn der COVID-„Impfungen“ im Februar/März 2021 propagierte man die jetzt bereits erreichte Impfquote von 60 % als „Ende der Pandemie“, diese Quote wurde von der Regierung ständig nach oben korrigiert ohne irgendwelche Beweise vorzulegen, dass eine höhere Impfquote weniger Ansteckungen oder schwere Krankheitsverläufe verhindert.
Die offiziellen Zahlen beweisen, dass die verwendeten „Impf“-Stoffe nicht gegen die Omnikronvariante wirksam sind. Bei den bestätigten Omnikronfällen bei denen der Impfstatus erhoben wurde, sind mehr als 94 % in Deutschland, 91 % in Dänemark oder 89 % in Großbritannien doppelt oder dreifach geimpft.
In 99,999 % aller bisher beobachteten Fälle verläuft diese Variante völlig harmlos.
In Österreich vermeidet man es, solche Zahlen festzuhalten bzw. zu veröffentlichen.
Der Gesetzesentwurf zur Einführung der Impfpflicht enthält eine Vielzahl von Tabubrüchen, die in der in Österreich geltenden Rechtsordnung bisher nicht vorstellbar waren.
Bereits im § 1 des Entwurfes wird angenommen, dass alleine nicht geimpfte Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben die öffentliche Gesundheit gefährden.
Diese pauschale Annahme ist willkürlich getroffen und in keinster Weise grundrechskonform, es fehlt diesem Vorhaben somit die erforderliche verfassungsrechtliche Legitimation.
Es gibt keine Grundlagen die beweisen, dass eine mit der Impfpflicht angepeilte Impfquote von 90 % einen erheblichen Einfluss auf das weitere Pandemiegeschehen hat.
Es gibt keine Grundlagen die beweisen, dass eine hohe Impfquote eine niedrige Infektionszahl bedeutet. Z.B. hat Dänemark mit 82,48 % Impfquote eine der höchsten Europas, trotzdem eine 7-Tages Inzidenz von 1288, derzeit also weltweit die fast höchste Inzidenzzahl.
Israel hat eine ebenfalls ähnlich hohe Impfquote wie Österreich:
- 94 % der Infizierten über 60 Jahre sind vollständig geimpft
- Die „Viruslast“ bei Geimpften ist nicht geringer als bei Ungeimpften
- Geimpfte Menschen die sich infiziert haben können die Krankheit genauso übertragen wie ungeimpfte Menschen (Bericht israel. Fernsehen)
Der „COVID-19 vaccine surveillance report Week 42“ der UK Health Security Agency (nationale britische Gesundheitsbehörde) veröffentlichte im Dezember 2021 einen Report der ua. folgendes besagt:
- Die Covid-Impfstoffe haben das natürliche Immunsystem der doppelt Geimpften geschädigt.
- Der menschliche Körper wird nach einer Doppelimpfung nie wieder in der Lage sein, eine vollständige natürliche Immunität gegen COVID-Varianten oder möglicherweise GEGEN JEDES ANDERE VIRUS zu erwerben!
- Die N-Antikörperspiegel bei Personen, die sich nach zwei Impfdosen infizieren, dürften niedriger sein, was bedeutet, dass der Abfall der Antikörper im Grunde dauerhaft ist.
Die Verfasser dieser britischen Studie haben nach entsprechenden Untersuchungen erschreckendes festgestellt, nämlich dass der „Impfstoff“ die körpereigene Fähigkeit dahingehend sehr einschränkt, nach einer Corona Infektion Antikörper nicht nur gegen das Spike-Protein, sondern auch gegen andere Teile des Virus zu bilden.
Insbesondere scheinen GEIMPFTE PERSONEN KEINE ANTIKÖRPER gegen das Nukleokapsid-Protein, also die Hülle des Virus, ZU BILDEN, die bei ungeimpften Personen ein entscheidender und sehr wichtiger Bestandteil der Immunabwehrreaktion sind.

Bereits bekannt durch das hohe Infektionsgeschehen in Österreich bei doppelt und dreifach geimpften Personen wird passend dazu in dieser Studie aus Großbritannien festgehalten, dass die Impfung die Übertragung des Virus nicht verhindert, sondern dass geimpfte Personen sich viel häufiger infizieren als ungeimpfte!
Damit sind Geimpfte weitaus anfälliger für weitere, ev. auftretende Mutationen (aktuell die Omnikron-Variante) des Spike-Proteins, selbst bereits dann, wenn sie bereits einmal infiziert waren und ein- oder mehrmals geheilt wurden.

Lt. Prof. Dr. Sönnichsen, Leiter der Abteilung für Allgemein- und Familienmedizin an der MedUni Wien ist die geplante Einführung der Impfpflicht der „größten Medizinskandal aller Zeiten“ weil die Letalität bei Corona gerade mal 0,1 – 0,2 % beträgt.
Ein Vergleich mit Ebola (Sterberate 50 – 80 %) wie ihn der Vorsitzende des Weltärztebundes, der Deutsche Frank Ulrich Montgomery zieht ist mehr als absurd.

Im November 2020 betrug die Impfquote 0 %, intensivmedizinisch betreut wurden ca. 600 Personen
im November 2021 betrug die Impfquote 67 %, intensivmedizinisch betreut wurden ebenso ca. 600 Personen.
Das beweist die Sinnlosigkeit der „Impfung“ auch in Hinblick auf die intensivmedizinische Betreuung von Corona-Erkrankten.

Dass die „Impfung“ nicht vor einem schweren Verlauf schützt beweisen die oa. Zahlen aus Israel, in Österreich werden diese tunlichst nicht veröffentlicht, trotzdem gibt es sie.
Nicht einmal die Hersteller der "Impf"-Stoffe versprechen das was die österreichische Regierung, ohne Beweise dafür vorzulegen, tut, nämlich eine „Vollimmunisierung“ und einen Schutz vor Ansteckung.
Auch das österreichische Rote Kreuz schrieb bis Mitte Dezember 2021 dass Geimpfte ansteckend sind, diese Warnung wurde nun entfernt beweist aber dass eine „Impfung“ in Bezug auf die Ansteckung sinnlos ist.
Es gibt keine pandemische Notlage um die Einführung einer Impfpflicht zu begründen und die gab es seit Beginn der „Pandemie“ auch nie.

DIE GESUNDHEIT JEDES EINZELNEN IST KEIN SOLIDARISCHES ALLGEMEINGUT!

Jeder Mensch hat das ihm verfassungsmäßig zustehende Recht darüber entscheiden, welchen medizinischen Behandlungen er sich unterzieht.
Dies hinsichtlich der Corona-"Impfung" insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die bisher notfallzugelassenen Corona-Impfstoffe keine Impfung sind sondern eine Gentherapie.
Diese bewusst gewählte, falsche Bezeichnung suggeriert der Bevölkerung, dass es sich um eine jener Impfungen handelt die bisher nur unter strengsten Kriterien mit klinischen Versuchen z. B. Doppelblindstudien etc. über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren entwickelt wurden.

Die als Covid-„Impfung“ bezeichnete Gentherapie wurde in nicht einmal einem Jahr entwickelt und es wurden weder Studien zu Langzeitwirkungen gemacht, was aufgrund der schnellen Entwicklung nicht möglich war, noch wurde von den Herstellern geprüft, ob und welche Wechselwirkungen es zu anderen Medikamenten gibt.
Die Corona- „Impfung“ wurde weder auf Gentoxizität noch auf Karzinogenität untersucht, trotzdem wird sie an Millionen Menschen verabreicht.

Die Versuche an Labortieren wurden alle abgebrochen, da diese zu 100 % verstarben.
Was die European Medical Agency (EMA) nicht daran hinderte für alle derzeit am Markt befindlichen Covid-„Impfstoffe“ eine Notfallzulassung zu erlassen.
Was angesichts der bisherigen Berufstätigkeit der Vorsitzenden der EMA, Fr. Emer Cooke, die in der Pharmaindustrie tätig war, nicht verwunderlich ist, aber in jeder anständigen Demokratie einen massiven Interessenskonflikt bedeuten würde.
Die Pharmafirmen selbst sagen, dass jeder der sich einer Corona-„Impfung“ unterzieht an einer weltweiten Studie teilnimmt. Jedoch informiert man darüber die Bevölkerung nicht sondern preist die „Impfung“ als Schutzimpfung an, was sie nicht ist und als „einziges Mittel als Weg aus der Pandemie“, was auch nicht den Tatsachen entspricht.

Denn es gibt wirksame Medikamente gegen das Corona-Virus im Falle der Erkrankung z.B. Ivermectin. Das von der Regierung, vielen Parlamentsabgeordneten, den Mainstreammedien etc. als „Wurmmittel für Pferde“ verunglimpflichte Medikament, das in höherer Dosis auch im veterinärmedizinischem Bereich zugelassen ist, wird in vielen Ländern weltweit höchst erfolgreich gegen Corona eingesetzt z.B. in Südafrika, Venezuela, Indien und nun auch in Japan.
Wovor renommierte Wissenschaftler (z.B. Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Sucharit Bhakdi) warnten ist, dass es durch die gentechnikbasierte Corona-"Impfung" zu schlimmen Nebenwirkungen kommen wird und bereits in einer Vielzahl gekommen ist (s. dazu Berichte der EMA oder der FDA - die US amerikanische Gesundheitsbehörde "Food and Drug Administration), hervorgerufen durch die körpereigene Immunabwehr der Spikeproteine, die durch die Injektion der mRNA die eigenen Zellen, auch die Zellen in den Wänden der Blutgefäße anregt, diese für den Körper fremde Proteine zu bilden.
Es kommt zur Blutgerinnung und daraus folgenden schweren Nebenwirkungen wie z.B. Thrombosen, Schlaganfällen etc.
Weitere schwere Nebenwirkungen die bereits zu Todesfällen unmittelbar nach der "Impfung" geführt haben sind z.B. Herzmuskelentzündungen u. schwere neurologische Störungen.
Nicht nur der Erfinder der mRNA Technologie, der medizinische Wissenschaftler Robert Malone sondern auch der ehemalige leitende Wissenschaftler und Vizepräsident der Forschungsabteilung für Allergie und Atemwegserkrankungen des Arzneimittelherstellers von Pfizer, Mike Yeadon warnten eindringlich vor der mRNA Spritze, die sie für unausgereift und damit für gefährlich halten mit unbekannten, höchst bedenklichen gesundheitlichen Langzeitfolgen für die Betroffenen.

EIN GESETZ ZUR EINFÜHRUNG EINER PFLICHT, SICH UNTER STRAFANDROHUNG EINER CORONA-„IMPFUNG“ UNTERZIEHEN ZU MÜSSEN, IST MIT ENTSCHIEDENHEIT ABZULEHNEN!
Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben, dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, DRUCK, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch

Stellungnahme von

Weber, Sonja

Ähnliche Gegenstände

EuroVoc