Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Nationalratsmitglieder,
Sehr geehrte Regierungsvertreter,
Das freie Mandat eines Nationalratsabgeordneten ist in unserer Bundesverfassung abgesichert. Der Sinn dieses freien Mandats besteht darin, dass der Mandatar nach seinem Gewissen frei entscheiden kann. Jegliche Einflussnahme auf das freie Mandat verstößt daher gegen diese bundesverfassungsgesetzliche Regelung.
Da aus den Medien jetzt bereits zu entnehmen war, dass bei der Abstimmung über das gegenständliche Impfpflichtgesetz der Klubzwang nicht aufgehoben werden soll und die Abstimmung darüber vermutlich auch nicht geheim durchgeführt werden wird, sehe ich im Corona- Impfpflichtgesetz ein bundesverfassungswidriges Gesetz.
Sollte der Klubzwang in dieser so wichtigen Gewissensfrage nicht aufgehoben werden und die Abstimmung nicht geheim durchgeführt werden, liegt meines Erachtens ein bundesverfassungswidriges Gesetzgebungsverfahren vor, da nur unter diesen Voraussetzungen der bundesverfassungsgesetzlichen Regelung des freien Mandats entsprochen werden kann.
Aus medizinischer Sicht ist festzuhalten, dass die derzeitigen Impfstoffe weder sicher sind noch vor einer Infektion sicher schützen. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, schützen die derzeit zur Verfügung stehenden Impfstoffe weder vor einer Infektion, noch schützen Sie andere vor einer Übertragung des Virus durch Geimpfte. Dazu kommt noch, dass die Impfstoffe nicht ausreichend langzeitgeprüft sind und mögliche Spätfolgen dieser Impfstoffe nicht absehbar sind. Außerdem erklärten die Impfstoffhersteller selbst in den von Ihnen abgeschlossenen Verträgen mit den jeweiligen Staaten also ihren Vertragspartner, dass sie für Impfschäden nicht haften und dass die Wirkung der Impfung nicht sicher ist.
Weiters sind bereits zahlreiche Impfschäden aufgetreten, wodurch auch nicht behauptet werden kann, dass die bisher zugelassenen Impfstoffe sicher seien. Weiters wurde bisher nicht ausreichend erklärt oder geklärt, warum in vielen Familien infizierte Personen die Infektion an ihre Familienmitglieder nicht übertragen haben, obwohl sie ohne Abstand zu halten miteinander lebten und im selben Bett lagen, wie es bei Eheleuten eben der Fall ist.
Aus behördlich registrierten Fakten (BH-Wels Land) kann ich berichten, dass es bei mir der Fall war, dass ich meine Corona-Infektion an meinen Sohn Alexander nicht weitergegeben habe, obwohl ich zu dieser Zeit mit ihm im selben Haus lebte und keinen besonderen Abstand einhielt. Weiters lebte meine mit Corona infizierte Tochter mit ihrem Lebensgefährten zusammen und übertrug ihre mit deutlichen Symptomen einhergehende Infektion trotz gemeinsamem Leben und Schlafen im selben Bett nicht an ihren Lebensgefährten. Aus Berichten von anderen Familien weiß ich, dass dies auch in anderen Familien so der Fall war.
Da es nachweislich eine Vielzahl an Impfdurchbrüchen, insbesondere bei der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante nachgewiesen wurden, kann nicht behauptet werden, dass die Impfung vor einer Infektion schützt. Da somit die Impfung nicht vor einer Infektion und auch nicht vor einer Übertragung durch Infizierte schützt, ist es weder fachlich noch ethisch vertretbar, dass eine allgemeine Impflicht eingeführt werden soll. Dass man mangels Impfnachweis aber auch noch dafür finanzielle massiv bestraft werden soll zweigt, dass hier vom eigenen Versagen abgelenkt werden soll. Weiters ist auch ein unverantwortliches Versagen der Informationspolitik seitens der dafür verantwortlichen Politiker nachweislich festzuhalten.
Es ist Aufgabe der Bundesregierung und der Landeshauptleute dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung rechtzeitig gewährleistet ist. Dass hier Versäumnisse gegeben sind, ist bedauerliches Faktum und es wäre Zeit genug gewesen, dass man die entsprechenden Ressourcen und Stationen erweitert und auch mehr Personal rekrutiert. Vergleicht man die Kosten eines Lockdowns mit den notwendigerweise zu erhöhenden Gehältern des Pflegepersonals, so stellt sich ein krasses Missverhältnis zu Lasten der Lockdownkosten gegenüber der höheren Bezahlung des Pflegepersonals und einer Aufstockung des Personals und der damit verbundenen Entlastung des Personals dar. Da die dafür verantwortlichen Politiker ihre Fürsorge- und Schutzpflicht vor allem nicht rechtzeitig und ausreichend wahrgenommen haben, soll jetzt die Impfpflicht als die Lösung sein? Nein so ist es etisch, fachlich und rechtlich nicht vertretbar!
Außerdem ist den Medien zu entnehmen, dass laut offiziellen Berichten die Infektionszahlen in Afrika was die Omikron -Variante betrifft unerwartet massiv rückläufig sind.
Weiters ist zu berücksichtigen, dass bereits jetzt wirkungsvolle Medikamente zur Bekämpfung einer Coronainfektion am Markt erhältlich sind oder in Kürze erhältlich sein werden und daher erscheint es aus fachlicher und rechtlicher Sicht nicht vertretbar eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus einzuführen.
Sehr geehrte Regierungsvertreter,
Sehr geehrte Nationalratsabgeordnete,
ich ersuche Sie dringend, aufgrund der aufgezeigten Fakten von einer Impfpflicht Abstand zu nehmen und überlassen sie jedem Einzelnen die Entscheidung, ob er sich impfen lassen will oder ein bereits vorhandenes, wirkungsvolles Medikament zur Bekämpfung einer eventuellen Infektion in Anspruch nehmen will.
In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleibe ich in der Hoffnung auf Ihre Einsicht
Hochachtungsvoll
Dr. Peter Famler