Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich erlaube mir eine Stellungnahme und einen Einspruch zur Einführung des für 1. Februar 2022 geplanten Covid-19-Impfpflichtgesetzes einzubringen. Dabei berufe ich mich auf Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt. Für römisch-katholische Christen sind Impfstoffe, bei denen im Zuge der Forschung, Herstellung oder Testung Zelllinien abgetriebener Babys verwendet werden, aus moralischen Gründen grundsätzlich strikt abzulehnen, da ihre Verwendung eine passive materielle Mitwirkung an der Abtreibung bedeutet.
Die für das Lehramt der katholischen Kirche in diesen Fragen zuständige Kongegration für die Glaubenslehre hat am 21. Dezember 2020 eine zuvor von Papst Franziskus geprüfte und genehmigte „Note über die Moralität des Gebrauchs einiger Impfungen gegen Covid-19“ veröffentlicht (siehe https://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20201221_nota-vaccini-anticovid_ge.html). In dieser Note wird erklärt unter welchen Bedingungen die moralische Pflicht eine solche passive materielle Mitwirkung zu vermeiden nicht bindend sein muss.
Grundsätzlich wird aber in Ziffer 5 der Note festgehalten, dass eine Verpflichtung zur Verwendung solcher Impfstoffe aus moralischen Gründen nicht bestehen kann: „Ziffer 5: Gleichzeitig ist der praktischen Vernunft offensichtlich, dass in der Regel die Impfung keine moralische Pflicht darstellt, und dass sie deshalb freiwillig sein muss.“
Auf freiwilliger Basis können Katholiken nur unter bestimmten Bedingungen solche Impfstoffe verwenden. Unter anderem nur dann, „wenn ethisch einwandfreie Covid-19-Impfstoffe nicht zur Verfügung stehen“. Bedauerlicherweise sind alle bis dato in Österreich zugelassenen Covid-19-Impfstoffe ethisch inakzeptabel, da eben bei Forschung, Produktion oder Testung Zelllinien abgetriebener Babys verwendet werden. International wären aber ethisch unbedenkliche Covid-19-Impfstoffe verfügbar.
Ziffer 4 der Note dazu: „Der erlaubte Gebrauch solcher Impfstoffe bedeutet nämlich nicht und darf in keiner Weise eine moralische Billigung der Benutzung von Zelllinien, die von abgetriebenen Föten stammen, bedeuten. Deshalb sind sowohl pharmazeutische Unternehmen wie auch die staatlichen Gesundheitsbehörden aufgerufen, ethisch vertretbare Impfstoffe herzustellen, zu genehmigen, zu verteilen und anzubieten, die weder dem medizinischen Personal noch den zu Impfenden selbst Gewissensprobleme verursachen.“
Weiters ist die moralische Pflicht, eine solche passive materielle Mitwirkung an der Abtreibung zu vermeiden, laut Ziffer 3 dann nicht bindend, „wenn eine schwerwiegende Gefahr besteht, wie z. B. die ansonsten nicht eindämmbare Verbreitung eines schweren Krankheitserregers – in diesem Fall, die pandemische Ausbreitung des Covid-19 verursachenden SARS-CoV-2 Virus“. Seit Veröffentlichung der Note im Dezember 2020 hat sich aber klar erwiesen, dass die Eindämmung der Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus durch die bisherigen Impfstoffe überwiegend und seit der „Omikron-Mutation“ nahezu völlig scheitert. Die mündlichen „Impf-Appelle“ von Papst Franziskus gründen offensichtlich auf der inzwischen überholten Annahme, dass die Impfstoffe diese Eindämmung leisten könnten.
Da dies aber eben nicht der Fall ist, ist eine zentrale Bedingung nicht erfüllt und die moralische Pflicht zur strikten Ablehnung solcher Impfstoffe gegeben.
P.S.: In diesem Zusammenhang erlaube ich mir noch auf einen Bericht der Stuttgarter Zeitung hinzuweisen(https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kuriose-regel-in-grossbritannien-veganer-von-corona-impfpflicht-ausgeschlossen.2d121274-1d11-49b5-9908-4eddbf0afae2.html), laut dem ein britisches Gericht entschieden hat, „dass Veganer aufgrund ihrer besonderen Überzeugung von ihren Arbeitgebern nicht dazu verpflichtet werden können, sich impfen zu lassen. Grund dafür ist, dass Impfstoffe an Tieren getestet werden. Dieser Umstand widerspricht den ethischen Grundsätzen, nach denen Veganer leben. Diese Befreiung gilt auch, obwohl keine tierischen Stoffe im Impfstoff selbst enthalten sind.“