Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herrn,
die Würde des Menschen ist unantastbar, ebenso ist es der Wille des Menschen:
Die EU hat mit Verordnung 2020/1043 vom 15. Juli 2020 die Hersteller aller Corona-Impfstoffe sowohl von der Haftung als auch von allen strengen Sicherheitsprüfungen befreit, welche bis zu diesem Zeitpunkt bei der Herstellung von gentechnisch veränderten Organismen zum Schutze der menschlichen Gesundheit zwingend eingefordert wurden.
Ich stelle fest:
• Es gibt keinerlei Sicherheitsprüfungen für diese neuartigen experimentellen Impfsubstanzen, welche nachweislich weder vor Neuansteckung noch vor Mutationen schützen
• Sämtliche Impf-Substanzen wurden binnen weniger Monate hergestellt; bis dato dauerte die Entwicklung von Impfstoffen mindestens 8 – 10 Jahre, sind also defacto ohne langjährige klinische Studien
• In „allen“ untersuchten Impfdosen wurden potenziell gefährliche Verunreinigungen, nämlich Graphene gefunden, welche nachweislich Nekrosen, Fibrosen und Thrombosen auslösen können, somit eine potenziell tödliche Gefahr darstellen. (Dozent und European Industrial Engineer /Bereich Forschung und Entwicklung, Holger Reißner und andere: https://nuoflix.de/wahre-gesundheit)
• Das Nutzen-Risiko-Verhältnis nach den Zahlen der Europäischen Arzneimittelkommission (EMA) ist nachweislich so fatal, dass diese Impfungen sofort eingestellt werden müssten, niemals angewendet werden hätten dürfen.
• Auswertung der Verdachtsmeldungen an die EMA (letzter Stand 30. Juli 2021 - also innerhalb von 7 Monaten nach Impfbeginn) ergeben Meldungen von mehr als 3 Millionen Nebenwirkungen, mehr als 200.000 schwere Nebenwirkungen, davon etwa 12.000 Todesfälle. Bedingt durch eine geringe Meldequote, sind diese Zahlen, um mindestens den Faktor 20 hochzurechnen (Comirnaty Daten, USA, In dieser Studie an der rund 42.000 Personen teilgenommen haben, gab es 1.227! Todesfälle bis Feb. 2021!!! Von den vielen aufgezeichneten „unerwünschten“ Wirkungen ist damit eine von siebenunddreißig tödlich!!!) 1:37 um das in der Zahl zu sehen! 1:37
• Jeder verantwortungsvolle Arzt muss diese Zahlen ebenso kennen, wie die Rote-Hand-Briefe aller vier Impfdosen-Hersteller, die auch an alle Ärzte versendet werden.
• KEIN epidemischer Notstand vor der Impfung: Corona ist eine Erkältungskrankheit, mit grippeähnlichen Symptomen, eine Übersterblichkeit hatte es nachweislich bis zum Zeitpunkt der Impfung nicht gegeben: Die Corona Pandemie hat nachgewiesen eine geringere Mortalität wie eine Influenza die seit jeher in jeder Winterperiode auftritt. 2020 hatten wir Europaweit eine Untersterblichkeit! Siehe EU Statistik: https://euromomo.eu/graphs-and-maps
• Selbst bei schwerem Verlauf, wurde von Ärzten nachweislich durch Verabreichung erhöhter Vitamin C Gaben, sowie einer erhöhten Dosis von Vitamin D eine Genesung erreicht, auch erprobt in Risikogruppen (Altersheimen, auch bei über 90ig-jährigen).
Alle Personen, welche die Impfung bewerben, ermöglichen, dulden, aktiv unterstützen, insbesondere verabreichen oder in irgendeiner Art mitwirken, machen sich strafbar.
Ärzte, welche nach dem derzeitigen Wissensstand über mögliche schwerste Nebenwirkungen, sowie Thrombosen, Herzinfarkten, plötzliche Todesfälle in Folge der Impfung, nachlesbar in wissenschaftlich-medizinischen Fachjournalen, dennoch impfen, machen sich strafbar und haften für Impfschäden: Körperverletzung / schwere Körperverletzung / Misshandlung Schutzbefohlener, im schlimmsten Fall Totschlag.
§ 105 StGB
• Nötigung
§ 105. (1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
Sämtliche Maßnahmen, sowohl die Maskenpflicht, die Zwangstestung, als auch weitere, in der Verordnung angeführte, unter Strafandrohungen eingeforderte Maßnahmen können mit dem Paragraf Nötigung geahndet werden, ebenso die angedrohte Impfpflicht, welche nachweislich lebensbedrohend sein kann, auch das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ massivst verletzt.
GESUNDE BÜRGER ZU ZWINGEN, zuwider ihrer Gesinnung und ihrer Werte zu handeln, sich gesundheitlich durch oberhalb angeführter Maßnahmen zu schädigen, IST GESETZESWIDRIG.
Fakt am Rande: DER PCR TEST schlägt ZU 95% FALSCH AN; kein Virus konnte jemals durch die „4 kochschen Postulate“ weder isoliert noch nachgewiesen werden.
Daher untersage ICH Ihnen, sowie jeder anderen Person hiermit ausdrücklich jedwede Impfung an meiner Person, welcher Art auch immer.
Weitere Informationen finden Sie in dem Buch „Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“, erhältlich seit 21. September 2021 im Buchhandel.
Ich bin mir sicher, dass Sie und weitere Verantwortliche dieser Impfkampagne, dieses geplanten Impfzwanges
durch einen sofortigen IMPFSTOPP keinen weiteren Individuen in Österreich wissentlich Schaden zufügen werden,
die Bürger und Bürgerinnen Österreichs diesen unüberschaubaren gesundheitlichen Risiken NICHT WEITER aussetzen werden
Ich denke es ist an der Zeit, dass Sie entsprechend Ihrer Verpflichtung als verantwortungsvoller Ministerial-Beamter, Politiker, Entscheidungsträger, Vertreter des österreichischen Bürgers der österreichischen Bürgerin jedweden weiteren gesundheitlichen Schaden von österreichischen Bürgern aller Altersstufen, unabhängig des globalen Geschehens, fernhalten müssen und werden.
An einem Antwortschreiben, bezogen auf angeführte Punkte und Paragrafen meinerseits, bin ich interessiert,
Hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen Mag. G. Elisa H.-Schiestl