Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Stellungnahme zum Covid-19 Impfplichtgesetz:
Eine Impfpflicht kann aus meiner Sicht aus vielen Gründen nicht durchgesetzt werden und
ist aus rechtlichen Gründen nicht durchsetzbar aber auch nicht verhandelbar!
Der Nürnburger Codex von 1947 Punkt 1-10
1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben, dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen, dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klar gemacht werden, sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.
2. Die Genfer Konvention von 1949 Artikel 32:
Nach Artikel 32 der IV. Konvention von 1949 sind Verstümmelungen und medizinische oder wissenschaftliche Experimente, die nicht zur medizinischen Behandlung einer Person erforderlich sind verboten. Gemäß Artikel 147 stellt die Durchführung biologischer Experimente am Menschen einen schweren Verstoß gegen die Konvention dar.
3. §6 AMG-Arzneimitelgesetz Irreführung:
Es ist verboten Arzneimittel oder Wirkstoffe in Verkehr zu bringen, die den Tatsachen nicht entsprechende Angaben oder sonst zur Irreführung geeignete Bezeichnungen oder Aufmachungen aufweisen.
4. §275 StGB Landzwang
Wer die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit,körperliche Unversehrtheit, Freiheit, oder Vermögen in Furcht und Unruhe versetzt, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
5. §173 ABGB
Einwilligung in medizinische Behandlungen kann das entscheidungsfähige Kind nur selbst erteilen; im Zweifel wird das Vorliegen dieser Entscheidungsfähigkeit bei mündigen Minderjährigen vermutet. Mangelt es an der notwendigen Entscheidungsfreiheit, so ist die Zustimmung der Person erforderlich, die mit der gesetzlichen Vertretung bei Pflege und Erziehung betraut ist.
6. §110 StGB Eigenmächtige Heilbehandlung
7. Artikel 8 EMRK - Wenngleich die österreichische Bundesverfassung keine ausdrückliche Schutzbestimmung enthält, ergibt sich diese insbesondere aus Art. 8 EMRK, der seit 1964 im Verfassungsrang steht. Dieser umfasst u.a. die körperliche und geistige Integrität, die verletzt ist, wenn eine medizinische Behandlung ohne Zustimmung durchgeführt wird, egal ob durch Ausübung unmittelbaren Zwanges oder eine nicht physisch vollstreckbare Duldungspflicht (Kopetzky, Unterbringungsrecht I 408
Die hochgespielte Unterscheidung zwischen Impfpflicht (die mit Strafen erzwungen wird) und direkten Impfzwang ist für die Qualifizierung als Eingriff in die verfassungsgesetzlich geschützen Rechte irrelevant, dieser liegt hier unstreitig vor. Es erhebt sich demnach die Frage, ob dieser Zwangseingriff, insbesondere mit dem Vorbehalt nach Artikel 8 Abs. 2 EMRK vereinbar ist. I gegenständlichen Fall ist das klar zu verneinen.
8. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder kurz AEMR vom 10.Dez.1948
https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
Laut diesen Datenbanken sind sehr viele Nebenwirkungen bis zu Todesfälle zu verzeichnen die im nahen zeitlichen Zusammenhang mit den Injektionen stehen könnten! Natürlich ist das eine Minderheit im Vergleich zu der Gesamtbevölkerung aber warum soll man sich trotzdem einem Risiko und einer gefährlichen Reaktion auszusetzen, wenn doch die meisten Menschen mit Covid19 und den verschiedenen Varianten kein schwerwiegendes Problem haben!
Auf Seite 8 des Paul-Ehrlich-Institutes heißt es dass vom 27.12.2020 bis 30.11.2021 196.974 Verdachtsfälle von allen Impfstoffen gesamt gemeldet wurden. Davon schwerwiegend 26.196 (13,3%), Melderate pro 1000 Impfungen insgesamt 1,6 und Melderate für schwerwiegend pro 1.000 Impfungen bei 0,2
Dass sind aber nur die offiziellen Zahlen. Die Dunkelziffer könnte noch viel höher sein!
https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-11-21.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Siehe auch Europäische Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen
https://www.adrreportls.eu/de/search_subst.htm# oder siehe auch unter der US amerikanischen Datenbank!
VAERS-Data Report Vaccine Adverse Event Reporting System. https://wonder.cdc.gov/vaers.html
Am Anfang hieße es man schütze sich vor einer Ansteckung und jetzt heißt es dass die Impfung nur vor einen schweren Verlauf schützt. Jeder Mensch hat ein angeborenes Immunsystem und für die meisten Menschen sollte dieses sogenannte Virus und den verschiedenen Varianten kein großes Problem darstellen und für Kinder schon gar nicht weil sie über ein starkes und ein gesundes Immunsystem verfügen!
Natürlich gibt es auch Fälle in allen Altersklassen mit schweren Verläufen bis hin zu Todesfolgen!
Der Nutzen und das Risiko dieser Impfung muss sorgfältigst überprüft werden. Das heißt es müssen auch unabhängige Experten zu Wort kommen dürfen die nicht von verschiedenen Institutionen finanziert und durch deren Interessen eingeschränkt sind!
Man hört auch von Impfdurchbrüchen bei einfach bis mehrfach geimpften!
Dass wir so geschildert dass die Wirkung entweder schon wieder nachlässt oder die Personen nur teilgeimpft sind, bzw. weil der Anteil der Durchimpfungsrate zunimmt. Unzureichender Immunschutz erhöht die Inzidenzwerte!
https://orf.at/stories/3236061/
https://www.oe24.at/coronavirus/corona-impfung-so-haeufig-sind-impf-durchbrueche-wirklich/497520981
https://www.ages.at/download/0/0/c7e19ca51f68490aa6fc095cb88bfc46f1722ea8/fileadmin/AGES2015/Wissen-Aktuell/Wissen_aktuell_2021/Immunschutz_20220107.pdf
Man hätte in der Bevölkerung Präventionsmaßnahmen setzen können um das Immunsystem zu stärken.Vitamine C, Vitamine D3, Magnesium, Multi-Vitamine, Anleitung zur gesunden Ernährung usw. Anleitung zur Selbsthilfe zur psychologischen Stabilisierung aber nicht ständig Angst und Panik zu schüren!
Zum Teil hat man in anderen Ländern den Menschen bei Symptomen mit Covid19 Supplement Pakete versorgt. Man wollte den Menschen von zu Hause aus helfen und dass sie erst gar nicht hospitalisiert werden müssten. Es gibt verschiedene Protokolle!
Da es anscheinend gute Alternativen zu dieser Impfung gibt wundert es mich sehr dass diese nicht im großen Stille eingesetzt werden!
Vielleicht kann diese Impfung in bestimmten Fällen einen schweren Verlauf verhindern aber man sieht auch dass diese Wirkstoffe aus meiner Sicht bei weitem nicht das versprechen als für das sie angepriesen werden!
Anstatt die vulnerablen Personengruppen extra zu schützen wurden gleich alle Gruppen in den Lockdown geschickt und somit wurde eine Herdenimmunität erschwert! Das Zaubermittel heißt, eine natürliche Immunität gegen das Virus aufzubauen und nicht alle Bevölkerungsgruppen durch zu impfen, plus gleichzeitiger Präventionsmaßnahmen! Es gibt sinnvollere Hygieneregeln als das tragen dieser Masken. Diese verursachen mehr Leid als Nutzen!
Ein führender Experte sagt dass es ein Fehler ist mitten in einer Pandemie zu impfen, da die Impfstoffe keine sterilisierende Immunität induzieren können und dadurch infektiösere Varianten erst gedeihen können! Die Impfstoffe können die Übertragung des Virus auch nicht verhindern!!!
Mehrfach geimpfte erkranken wieder und/oder werden Positiv getestet!
Immer dann wenn Massenimpfkampagnen gestartet werden beginnen die Infektionsraten anzusteigen und das liegt daran dass mehr infektiösere Varianten in der Bevölkerung dominieren!
Wenn man jedoch einen hohen Immundruck aufbaut, gibt es Varianten die in der Lage sind diesen Immundruck zu überwinden und im Grund genommen einen Wettbewerbsvorteil auf dem Hintergrund des hohen Immundruckes zu erlangen… Quelle: Impfexperte Geert Vanden Bosche
ICH LEHNE DAS GESETZ DER IMPFPFLICHT STRIKT AB!!!
Mit lieben Grüßen
Christian Osep