Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2063/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Es ist in der derzeitigen Verbreitung des SarsCov2 Virus von einer Verlängerung der Pandemie abzusehen, weil es keinerlei Gründe für eine Pandemie mehr gibt. Die Mortalität der Erkrankung Covid19 beträgt nachgewiesenermaßen nur 0,15 %. Ganz im Gegenteil: die Regierung sollte ab sofort die Pandemie für beendet erklären. Die Erkrankung Covid19 betrifft nur einen sehr kleinen Teil (etwa 2%) der Bevölkerung, und davon kommen nur sehr wenige ins Spital und davon wiederum sehr wenige in die Intensivstationen. Vor allem,, seit die Variante "Omikron" vorherrscht! Leider hat die WHO die Definition einer Pandemie im Jahr 2009 still und heimlich geändert: War vor der Änderung dieser Definition noch die Tödlichkeit der Infektion (Letalität, Mortalität) ausschlaggebend, so wurde dies ab der Änderung der Definition einfach unter denTeppich gekehrt. (Dies hat z.B. die italienische Virologin Prof. Dr. Maria Rita Gismondo zurecht bemängelt)
Dies ist die jetzt gültige Definition einer Pandemie: Unter einer Pandemie versteht man eine Situation, in der die ganze Weltbevölkerung einem Erreger potenziell ausgesetzt ist und ein Teil von ihr potenziell daran erkrankt.
Laut dieser schwammigen Definition könnte man aus jedem Krankheitserreger, der weltweit kursiert, eine Pandemie machen!!!