Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (14998/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Ich erhebe Einspruch gegen das Gesetz für eine Impfpflicht, weil eine Impfpflicht gegen unsere Grundrechte, u.a. auf Unversehrtheit des eigenen Körpers und gegen den Nünberger Kodex verstösst. Sie wäre auch ein Eingriff in das Grundrecht auf Privatleben. Das Gesetz darf deswegen nicht genehmigt werden.
Eine Impfpflicht wäre strikt verfassungswidrig! Ich verweise dazu auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der dies erst kürzlich in einem Verfahren bestätigt hat in Tschechien.
Es gibt weiters "gelindere Mittel" zur Behandlung von Covid19. Der Großteil der Infizierten wird nämlich zuhause in Quarantäne abgesondert und bekommt zuhause weder Medikamente, noch Behandlung. Diese Menschen werden "von selbst" wieder gesund und weisen danach natürliche Antikörper auf, die die Regierung nicht gelten lässt, was unverständlich ist, da natürliche Antikörper den besten Schutz darstellen.
Ausserdem wirkt die Impfung nicht gegen die auftretenden Varianten!! Wozu impfen, wenn wirkungslos?? Der 3. Stich ist noch immer off label. Nicht freigegeben!! Eine Pflicht kann daher wegen Unzulässigkeit überhaupt nicht in Erwägung gezogen werden!

Stellungnahme von

Pötsch, Sandra

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