Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (15429/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

10 Gründe gegen die Impfpflicht.

1. Gentherapie bitet kein Schutz vor Infektion und Übertragung. Selbst EMA bestätigt, dass die Daten nicht vorhanden sind.

2. Trotz hoher Impfquote haben viele Länder eine hohe Infektionsrate.

3. Die Gentherapie ist neu, befindet sich in der Studie, zudem beinhalten die Impfstoffe teilweise Bestandteile, die nicht für die Anwendung an Menschen zugelassen sind, wie z.B. ALC-0315 und ALC-0159.

4. Geimpfte haben ca. die selbe Viruslast.

5. Die meisten hospitalisierten Covid-19 Patienten sind doppelt geimpft.

6. Es gab niemals eine Überlastung des Gesundheitssystems. Es wurden Betten abgebaut. Wieso sollte jetzt bei über 70%iger Impfquote zu einer Überbelastung kommen, wenn die Impfung tatsächlich schützen sollte?

7. Es sind aktuell weniger Intensivbetten belegt als 2020, die Zahl bewegt sich im Bereich der Vorjahre 2017, 2018, 2019.

8. Es besteht keine Übersterblichkeit. Die Infektionssterblichkeit beträgt 0,23% und entspricht der einer mittelschweren Grippe (Influenza). Bei den Grippewellen stand eine Impfpflicht nicht im Raum

9. Ein Schutz der Allgemeinheit durch Covid-19- Impfung ist nicht belegbar. Da müssten auch dann Risikosportarten, Motorradfahren, Rauchen, Alkohol und zuckerhaltige Getränke verboten werden.

10. Eine Impfpflicht wäre nur dann verfassungskonform, wenn es – von anderen Aspekten abgesehen – keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten von COVID-19 gäbe, sondern ausschließlich die COVID-19-Impfung als präventive Schutzmaßnahme zur Verfügung stünde.

Stellungnahme von

Chichina, Kateryna

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