Epidemiegesetz 1950 (158255/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2063/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Der PCR Test kann nur eine sehr kurze Gensequenz aber keine Infektion nachweisen.
Die Vorlage, DNA Primer genannt, mit dem der PCR Test arbeitet wird zu großen Teilen mit Computermodellen errechnet.
Das SARS-CoV-2 Virus wurde bis heute NICHT als ganzen und intakten Erbgutstrang in der Realität vorgefunden.
Wir können deswegen NICHT wissen ob die großteils errechnete Vorlage, die der PCR Test verwendet, überhaupt richtig ist.

Der Molekular Biologe Kary Mullis, Nobelpreisträger und Erfinder des PCR Tests wies ausdrücklich darauf hin, dass der PCR Test NICHT nachweisen kann ob jemand krank oder infektiös ist.
Der PCR Test ist auch deswegen für diagnostische Zwecke NICHT zugelassen.

Der Antikörpertest oder Schnelltest kann ebenfalls KEINEN Virus nachweisen.
Er leidet an den selben Schwächen wie der PCR-Test und ist noch weitaus unsicherer in seiner Aussagekraft.

Auch der Antigentest leidet an den selben Problemen wie der PCR Test und hat zusätzlich noch den Fehler, dass der Test auf artverwandte Viren empfindlich reagiert und so das Ergebnis weiter verfälscht.

Weder PCR, Antikörper/Schnelltest oder Antigentest können nachweisen ob jemand krank oder infektiös ist.

Prof. Christian Drosten ließ die Primer für den SARS-CoV-2-PCR-Test synthetisieren, NOCH BEVOR die chinesischen Wissenschaftler in der Nacht vom 10.1.2020 auf den 11.1.2020 ihre Sequenzvorschläge für das Virus präsentiert hatten.

Eine internationale Forschergruppe mit Dr. Pieter Borger und 19 weiteren Spezialisten hat den von Prof. Christian Drosten mitenwickelten Corona PCR Test analysiert.
Das von Drosten im Fachblatt Eurosurveillance veröffentlichte Verfahren müsse auf Grund von zehn gravierenden Fehlern als Publikation zurückgezogen werden. Der Test führe zudem zu falsch positiven Ergebnissen.
Dazu kommt die Tatsache, dass sich mittlerweile selbst die Autoren des Corona PCR Tests, das Corman Drosten Papier, nicht mehr einig sind. So gibt es mittlerweile massive Interessenkonflikte bei mindestens vier der Mitautoren.
Zwei der Autoren, Drosten und Chantal Reusken, gehören selbst zum Gremium der Herausgeber von Eurosurveillance, welches die Studie auch publizierte.

Im Deutschen Ärtzteblatt, November 2020 klärt Dr. Hans Jürgen Scheurle über die Bedeutung der PCR Tests auf. PCR-Tests sagen weder etwas darüber aus, ob ein Mensch krank noch ob er infektiös ist, d. h. andere mit COVID-19 anstecken kann.
Laienpresse und Politiker setzen aber positive PCR-Tests mit Infektionen oder Krankheit gleich.
Über 80% der positiv Getesteten sind gesund und können ihrer Arbeit nachgehen. Über 15% haben mittlere Grippesymptome, 1-2% sind schwer krank oder intensivpflichtig. Todesfälle bewegen sich je nach Quelle um 0,2%.
Auch im Merkblatt "Bundesamt für Gesundheit BAG" in der Schweiz, stand am 20.05.2020 geschrieben, dass mit dem PCR Test kein Rückschluß auf das Vorhandensein eines infektiösen Erregers erfolgen kann.
Mitlerweile hat das auch die WHO bestätigt.


Da diese "Pandemie", die tatsächlich keine ist, auf falschen Annahmen beruht, darf diese natürlich NICHT verlängert werden!

Stellungnahme von

Poiss, Stefan

Ähnliche Gegenstände

EuroVoc