Epidemiegesetz 1950 (165063/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2063/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird

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Inhalt

Stellungnahme betreffend den Antrag 2063/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert werden soll.

Das Gesetz, das ein Regieren durch Verordnungen außerhalb der Verfassung ermöglicht muss ersatzlos gestrichen werden, da es in der österreichischen Gesundheitssituation keine nach wissenschaftlichen Standard erarbeitete Begründung dafür gibt.

Generell halte ich fest, die Ermächtigungen aus dem Epidemiegesetz 1950 wird von den Verantwortlichen zum Schaden der Staatsbürger missbraucht, da sie weder zur wissenschaftlichen Einschätzung der bestehenden Gesundheitssituation noch zur effizienten Ursachenforschung und Lösungsfindung eingesetzt wird, sondern nur um Angst zu verbreiten und der Pharmaindustrie zuzuarbeiten. Der Großteil der Verordnungen zeugt von einer großen Verantwortungslosigkeit der Regierung in Bezug auf die Gesundheit der Staatsbürger und von fachlichen und wissenschaftlichen Unsinn.

Beispiel 1) Es ist befremdlich, wenn der Staat eine Epidemie ausruft ohne die wissenschaftliche Basis für die Klärung dieser Frage zu schaffen. Ein PCR Test ist kein geeignetes Instrument um die Frage „Ansteckung Ja oder Nein“ und schon gar nicht die entscheidende Frage „Epidemie Ja oder Nein“ wissenschaftlich zu beantworten. Auf jeden Fall qualifizieren sich die Fachleute und Experten, Politiker und Medien von selbst indem sie sich auf PCR Test Daten berufen.

Die US-Seuchenschutzbehörde CDC hat mit Wirkung 1. Jänner 2022 die Anerkennung der PCR Tests zurückgezogen. „Diese PCR Tests seien nicht geeignet, SARS-CoV-2 von anderen grippalen Infektionen zu unterscheiden."

Jeder Mediziner lernt in seinem Studium, dass bei möglicher Epidemie von nationaler Tragweite sofort eine für die Bevölkerung repräsentative Studienkohorte gebildet werden muss. Sie dient dazu, die Fallzahlen, den Schweregrad der Erkrankung und den Status der Immunität, mit geeigneten Verfahren, im konkreten Fall durch Bestimmung von Antikörpern und der T-Zell-Immunität, zu überwachen. Damit hätten wir schon im April oder Mai 2020 realisiert, dass keine Epidemie von nationaler Tragweite vorlag, vermutlich dass schon fast alle zumindest partiell (kreuz)immun waren und dass es keine wissenschaftliche Evidenz für all die Maßnahmen welche bis dato zum Großen Teil rechtswidrig erfolgt sind, gab.

Beispiel 2) Die Maskenpflicht im Freien, wie sie ab 11.1. 2022 verordnet wurde, wenn der Abstand von 2 Meter Abstand nicht einhaltbar ist, qualifiziert ebenfalls die „zuständigen Experten“. Wird man nicht direkt angehustet oder angeniest (dafür haben wir die Armbeuge), dann ist das Infektionsrisiko im Freien gleich Null, denn Eurosole steigen bei kühler Luft sofort auf.
Beispiel 3) Der Erlass des Bundesministeriums Bildung, Wissenschaft und Forschung 2022-0.011.043 vom 7. Jänner 2022, der die Maßnahmen für den Schulbetrieb ab 10. Jänner 2022 regelt, stellt einen untragbareren Zustand dar.
Eine „präventive“ Maskenpflicht insbesondere in Schulen steht nicht im Einklang mit der Deklaration von Helsinki, der Deklaration von Lissabon und dem Nürnberger Kodex.

Eine Verordnung zu Mund Nasenschutz bzw. FFP2 Masken für Kinder in der Schule und am Schulweg zu Tragen, zum Teil über 10Stunden ist ein verbrechen!

Laut Arbeitsmediziner sind die Vorgaben für den Gebrauch der FFP2 Masken nicht geeignet gesundheitliche Schäden beim Träger zu verhindern!

Die Unverhältnismäßigkeit – zu geringe Schutzwirkung bei zu großer Gefährdung der Maskenträger durch die physische Beanspruchung der Atmung und des Herz-Kreislauf-Systems, die Vergiftung durch eine schädliche Gas Zusammensetzung in der Atemluft, sowie die Viren, Bakterien, Sporen und Keimbelastung durch eine über Stunden getragene Maske ist wissenschaftlich ausreichend belegt.

Ein Beispiel: „Masken schaden durch erhöhte CO2 Konzentration insbesondere Schwangeren, Kindern und Jugendlichen“. Auch die Stiftung Warentest, stellte fest, dass FFP2 Masken für Kinder ungeeignet sind.
Das Epidemiegesetz 1950 ermöglicht es schnell und umfassende auf eine Bedrohung zu reagieren, die wirkliche Ursache zu finden und mit möglichst allen Kräften der Wissenschaft und des Gesundheitssystems die besten Standards und Behandlungsschema zu entwickeln.

Stattdessen wird die „Bedrohung“ mit ungeeignete Mittel (PCR Tests) in die Länge gezogen und in einer unglaublichen Propaganda-Kampagne die Schaffenskraft unseres Gesundheitssystems durch Verordnungen und Diffamierung gelähmt, bekannte Arzneimitteln ignoriert anstatt getestet und auf beispielloser Weise im Interesse der Pharmaindustrie gehandelt.

Als Beispiel was möglich ist: Ein Bericht von Dr. Chetty, ein Arzt aus Südafrika, der 1000de Menschen mit SARS-CoV-2 behandelte, ohne einen schweren Verlauf zu erhalten. Unseren Hausärzten wird eine Behandlungsunterlassung „nahegelegt“, was dann zu schweren Verläufen führt.

Titel des Bericht: Covid-19 - Eine Zwei-Phasen-Erkrankung, die bisher nicht richtig erkannt wird?

Zitat Dr. Chetty: „Bei den meisten Menschen verläuft eine SARS-CoV-2 Infektion wie eine milde Grippe, die nach 4-5 Tagen abklingt (gelegentlich mit Riech- und Geschmacksstörungen).
„Wichtig sei allen Erkältungspatienten zu sagen: Wenn am 8. Tag nach Beginn einer Erkältung Atembeschwerden (Luftnot), starke Abgeschlagenheit (Fatigue) , Kopfschmerzen oder Durchfall auftreten, dann sollte man an eine allergische Pneumonitis denken und sofort !!! zum Arzt gehen und sich entsprechend behandeln. Eine Klinikeinweisung sei deswegen nie erforderlich gewesen.“

Statt Lösungen zu erarbeiten ziehen es die Herren Minister vor, mit der ihnen durch das Epidemiegesetz 1950 anvertrauten Macht Verordnungs-Terror zu betreiben und die Bevölkerung zu schädigen.

Daher muss ein Gesetz, das ein Regieren durch Verordnungen außerhalb der Verfassung ermöglicht sofort ersatzlos gestrichen werden, da unsere Regierung nicht mehr fähig ist zum wohle der Bürger zu Handeln, wie es von unseren Vätern bei der Schaffung des Gesetzes gedacht war. Daher bin ich entschieden gegen die Verlängerung dieses Gesetzes.

Franz Kumpitsch

Stellungnahme von

Kumpitsch, Franz

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