Epidemiegesetz 1950 (170435/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2063/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche mich vehement gegen die Verlängerung des Epidemiegesetzes aus. Es ist hinlänglich bekannt und durch Zahlen belegt, dass wir eine Test-Pandemie haben und keine wirkliche Seuche, die große Teile der Bevölkerung dahinrafft, so wie es bei einer wirklichen Pandemie der Fall wäre. Ich selber habe als Krankenschwester noch die richtige Definition einer Pandemie gelernt. Es ist eine schwere Krankheit mit schweren Verläufen und vielen Todesfällen, die sich über mehrere Länder ausbreitet. Indem die Definition geändert wurde, ist eine Pandemie jederzeit ausrufbar und verlängerbar. Die Ausbreitung eines Erregers über mehrere Länder hinweg gab es immer und wird es immer geben. Ich rufe Sie auf: Kommen Sie zur Besinnung, reden Sie mit vernünftigen Leuten und treffen Sie Entscheidungen für die Menschen und nicht dagegen. Beenden Sie diese unselige Agenda und bedenken Sie: Sie machen sich mitschuldig am Leid das Sie den Menschen antun. Und ich sage: es kann keiner irgendwann kommen und sagen, er oder sie habe es nicht gewusst.
Mfg
Pia Fink, Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin seit 35 Jahren

Stellungnahme von

Fink, Pia

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