Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2063/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Der Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner betreffend der Änderung des Epidemiegesetzes 1950, lehne ich entschieden ab.
Begründung:
Es ist bedauerlich, wie das Thema Corona derzeit noch hochgespielt wird. Dies, so entsteht der Eindruck, durch vorsätzliche Angstmacherei, gezielte einseitige Information und Meinungsmache mittels öffentlicher Medien in gebetsmühlenartigen Wiederholungen und Berufung auf Testergebnisse.
Die aktuelle Omikron Variante zeigt, daß der Krankheitsverlauf (glücklicherweise) überwiegend nur milde oder keine Symptome zeigt. Es ist zwar Gegenstand des Impfpflichtgesetzes, muß aber auch hier Erwähnung finden, daß überwiegend „vollständig Geimpfte“ und mit „Auffrischung“ betroffen waren und die „Vollimmunisierung“ der fälschlich als Impfung genannten Gentherapie widerlegt. Eine Verlängerung der Epidemie mittels Gesetzesantrag „Änderung des Epidemieantrages“ ohne evidenzbasierter Grundlage ist nicht haltbar. (Daten siehe: RKI, 31.12.2021: Wochenbericht_2021-12-30.pdf (rki.de), Seite 14: „Für 6.788 Fälle wurden Angaben zu den Symptomen übermittelt, es wurden überwiegend keine oder milde Symptome angegeben. Am häufigsten wurde von Patientinnen und Patienten mit Symptomen Schnupfen (54 %), Husten (57 %) und Halsschmerzen (39 %) genannt. 124 Patientinnen und Patienten wurden hospitalisiert, vier Person sind verstorben. Für 543 (5 %) Fälle wurde eine Exposition im Ausland angegeben. 1.097 Patientinnen und Patienten waren ungeimpft, 4.020 waren vollständig geimpft, von diesen wurde für 1.137 eine Auffrischimpfung angegeben. Auf Basis der übermittelten Daten wurden unter allen übermittelten Omikron-Infektionen 148 Reinfektionen ermittelt, zu keiner der von Reinfektion betroffenen Person wurden Vorerkrankungen übermittelt.“
Der bisherige Verlauf von Corona in Österreich zeigt, daß ein Vergleich mit einer Pandemie wie der Spanischen Grippe“ nicht haltbar ist (Spanische Grippe 1918-1920: 426.000 Tote allein in Deutschland, geschätzt 20-100 Mio. weltweit (nach https://www.br.de/wissen/spanische-grippe-influenza-virus-pandemie-referat-100.html).
Die Sterblichkeit in Österreich (Statistik Austria, Stand 14.1.2022) zeigt mit 90054 Sterbefällen rund 4800 mehr Sterbefälle pro Jahr und liegt damit nur etwas höher zur Grippewelle 2016/17. Wo ist die Pandemie?
Quelle: https://www.statistik.at/web_de/presse/127411.html gab es 2021 „... bislang 90054 Sterbefälle.“ Und weiter: „Im Rahmen der Hauptvariante der von Statistik Austria im Herbst 2019 – also vor Beginn der Pandemie – erstellten Bevölkerungsprognose wurden für das Jahr 2021 insgesamt 85.217 Sterbefälle prognostiziert.“
Die „Definition der Pandemie“ wurde von „Toten bzw Sterbefällen“ von der WHO auf „positives Testergebnis“ geändert. Zum Nachweis werden aktuell „PCR-Tests“ durchgeführt, denen laut US-Seuchenschutzbehörde CDC mit Wirkung 1. Jänner 2022 die Anerkennung zurückgezogen wurde.
„Diese PCR Tests seien nicht geeignet, Corona von anderen grippalen Infektionen zu unterscheiden." (https://www.cdc.gov/csels/dls/locs/2021/07-21-2021-lab-alert-Changes_CDC_RT-PCR_SARS-CoV-2_Testing_1.html)
Die Behörde entzog dem PCR Test die Anerkennung, weswegen es 2022 keine horrenden Fallzahlen mehr gibt, mit denen man die Pandemie aufrechterhalten könnte. Eine positive Testaussage bildet allein auch keine Aussage über eine Erkrankung, das erfordert zusätzlich die Beurteilung durch einen Arzt, der den Gesundheitszustand festzustellen hat.
Sonst könnte man ja auch jederzeit willkürlich eine „Herpes“-Pandemie von heute auf morgen ausrufen, man müßte einfach auf Herpesviren testen …
Festzuhalten ist, es herrscht KEINE epidemische Notlage in unserem Land!
Weder existiert eine medizinische Notlage nationaler Tragweite, noch sind die Intensivstationen der Krankenhäuser soweit ausgelastet und schon gar nicht überlastet, daß eine Gesetzesänderung notwendig wäre. Es gibt keine Epidemie und daher hat eine Änderung zu unterbleiben!
Die derzeitigen CORONA Maßnahmen diskriminieren in erster Linie GESUNDE, weiters auch GENESENE und GEIMPFTE, die nach wenigen Monaten schon wieder als „ungeimpft“ gelten. Als „voll immunisiert“, wie man das ja anfänglich kommunizierte, kann man das ja wahrlich nicht bezeichnen, da die Wirkung dieser Gentherapie sehr bescheiden ist und nur dort angebracht erscheint, wo der potentielle Impfschaden nicht den möglichen Nutzen übersteigt.
Die angestrebte Änderung des unten stehenden Bundesgesetzes in § 50 Abs. 8 verlängert die Gültigkeit des Gesetzes und ist abzulehnen!
Ich akzeptiere keine verfassungswidrige Einschränkung meiner Grundrechte durch diese Maßnahmen mehr und spreche mich daher klar und deutlich gegen eine Änderung/Verlängerung des Epidemiegesetzes aus.