Epidemiegesetz 1950 (175025/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2063/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin GEGEN eine Fristverlängerung im Epidemiegesetz! Weil diese haltlos ist und im krassen Widerspruch zur Faktenlage steht.

Es ist an der Zeit einzusehen, dass diese Regierung einen Fehler nach dem anderen macht und es dabei NICHT um die Gesundheit der Menschen geht. Die Strategien u daraus resultierenden  Maßnahmen der Regierung haben versagt, offensichtlich wurden die getroffenen  Maßnahmen nicht auf Wirksamkeit überprüft, ein äußerst unprofessionelles Risikomanagement.

Alternative Maßnahmen und andere Wege -um den Ausnahmezustand endgültig zu verlassen- wie rechtzeitige medikamentöse ärztliche Behandlung, Begleitung u Betreuung daheim usw werden kategorisch abgelehnt. Der Gesundheitszustand eines Menschen darf nicht zum Politikum werden. Und keine Person ausser einem Arzt geht dieser etwas an!
Denken Sie der Durchschnittsbürger ist so dumm und so uninformiert in Zeiten der Globalisierung? Es gibt vielfach Beispiele von anderen Ländern, die es ganz ohne Drama durch die sogenannte Krise geschafft haben! Sie haben versagt und Österreich blamiert!

Mit freundlichen Grüßen

Stellungnahme von

Terkl, Sonja

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