Epidemiegesetz 1950 (176255/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2063/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Meine Stellungnahme zu Epidemiegesetz, Änderung (2063/A)

Eine Verlängerung der Epidemischen Lage entbehrt jeder Grundlage, da diese Epidemie einzig auf Corona PCR Tests basiert.
Dieser Test ist längst als völlig falsch aufgeflogen. Da sie das längst wissen, wird jetzt auch die Belastung der Krankenhäuser herangezogen. Das ist ebenfalls ein falscher Parameter, denn zu überlasteten Krankenhäuser kam es dadurch, dass sie Stationen schließen und Personal abbauen. Das ist aber kein Beweis für eine Pandemie, sondern Bösartigkeit, wenn man zusätzlich weiß, dass Sie gleichzeitig eine halbe Milliarde (500 Mio €) in die Systemmedien gesteckt haben.
Eine Bösartigkeit, die sicher später noch viele von ihnen ins Gefängnis und zum Schadensersatz bringen wird.

Als beispielsweisen Beweis (ja, im Gegensatz zu Ihnen lege ich Beweise vor) lege ich hier Auszüge aus dem Rechtsgutachten von Fr. p.t. Bahner vor, das gesamte Dokument finden Sie auch auf ihrer Homepage www▪beatebahner▪de
Übrigens gibt es dort auch andere Rechtsgutachten, etwa über die Höhe der Strafen, denen Sie entgegensehen. Diese Gutachten lassen sich leicht auf österreichisches Recht umlegen.


Auszüge aus
Rechtsgutachten zur Untauglichkeit des PCR-Tests, eine akuten Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen

1.3 Kein zulässiger Einsatz des PCR-Tests bei gesunden Menschen
Der PCR-Test ist im Übrigen bei gesunden Menschen nur für Forschungszwecke und gerade nicht für diagnostische Zwecke zugelassen. Es ist also bereits unzulässig,

1.5 Die Vervielfältigung / Zyklenzahl
… Der Kanadier David Crowe brachte das Problem so auf den Punkt:
»Also, wenn man bei 20 aufhören würde, wäre jeder negativ. Würde man bei 50 aufhören, könnte jeder positiv sein.«

2.1 Die klare Aussage des Robert-Koch-Instituts im Bulletin 39/2020
Die Aussagelosigkeit des PCR-Tests wird vom Robert-Koch-Institut selbst bestätigt, auf welches sich die Gerichte stets berufen: Das RKI stellt fest, dass der Nachweis des SARS-CoV-2-Genoms keinen unmittelbaren Beleg der Ansteckungsfähigkeit eines Patienten darstellt.

3.1 Bestätigung durch WHO am 14. Dezember 2020
Auch die Weltgesundheitsorganisation warnt vor dem erhöhten Risiko falscher Testergebnisse bei PCR-Tests. Daher werden Gesundheitsdienstleister dazu aufgefordert, bei positiven Testergebnissen auch klinische Anzeichen und Symptome zu berück-sichtigen.

• Aussage von Prof. Dr. rer. hum. biol. Ulrike Kämmerer, Universität Würzburg, Spezialgebiete Virologie und Immunologie
Der PCR-Test zeigt nur die Nukleinsäuren an, NICHT das Virus, er kann KEINE Infektion nachweisen. Der PCR-Test kann NICHT nachweisen, ob das Virus replikationsfähig ist, sich in dem Wirt tatsächlich vermehrt und ob der Mensch damit ursächlich krank wird. Wenn beim PCR-Test auf der Oberfläche des Abstrichs diese Virus RNA ist, heisst das noch nicht, dass es in den Zellen drin ist und ob eine intakte vermehrungsfähige Viruslast vorhanden ist.“

• Auszug aus der Packungsbeilage des cobas SARS CoV 2 PCR-Tests:
Zur Anwendung bei Patienten mit Anzeichen und Symptomen einer möglichen SARS-CoV-2 EindV „Absonderung“ID-19-Erkrankung (z.B. Fieber und/o-der andere Symptome akuter Atemwegserkrankungen). Positive Ergebnisse deuten auf das Vorhandensein von SARS-CoV2 RNA hin, aber nicht unbedingt auf das Vorliegen eines übertragbaren Virus.

Tatsächlich gibt es keinen einzigen Test, der das SARS-CoV2 Virus und eine Infektion mit diesem Virus nachweisen kann!

5.2 FDA entzieht 229 PCR-Tests die Zulassung
Auch die FDA (US-Food and Drug Administration) hat in der Zwischenzeit die hie-raus nötigen Konsequenzen gezogen. Die FDA ist die Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelbehörde der Vereinigten Staaten. Als solche ist sie dem amerikanischen Gesundheitsministerium unterstellt.
Sie hat am 3. Februar 2021 eine Warnung unter dem Titel „Removal Lists of Tests that Should No Longer Be Used and/or Distributed for COVID-19” auf der Homepage veröffentlicht. Dort sind 229 verschiedene PCR-Testverfahren auf 20 Seiten gelistet, die nicht mehr verwendet werden sollen. (!!)

Sogar Dr. Fauci rudert zurück, weil er unter Eid aussagen musste.

Bitte teilen Sie mir mit, welche und wie viele Beweise Sie noch benötigen, ich schicke Ihnen diese. Nehmen Sie E N D L I C H
E N D L I C H
E N D L I C H
E N D L I C H zur Kenntnis:

Es gibt und gab keine Pandemie!


Sie sind längst aufgeflogen und machen weiter, weil Sie wissen, dass, wenn es Ihnen nicht gelingt, die von ihnen gewünschte Diktatur jetzt schnell noch zu installieren, wird Ihre Bösartigkeit auf Sie zurückschlagen.


Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-HTL-Ing.; Akad. Gepr. Wkfm. Manfred Heider

Stellungnahme von

Heider, Manfred

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