Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2063/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Rechtlich betrachtet stellt jeder ärztliche Heileingriff (Röntgen, Spritzen, Verordnen von Medikamenten) eine Körperverletzung (§ 223 StGB) dar. Eine Körperverletzung, die mit Einwilligung des Patienten geschieht, ist allerdings straffrei.
Nun ist es so, dass ich keinesfalls einwilligen werde, mir dieses Medikament zu verabreichen. Wie ist es dann rechtlich geregelt, wenn sich der Staat einer Körperverletzung schuldig macht? Einer Körperverletzung an sämtlichen Menschen die aus unterschiedlichen Gründen eine Behandlung ablehnen?
Ich bin strikt gegen die Einführung einer Allgemeinen Impfpflicht:
1.) ich lehne einen medikamentösen Eingriff, mit einem experimentellen Medikament, bei völlig undurchsichtiger Datenlage zu diesem neuen Impfverfahren, ab.
2.) Ein Eingriff, der noch dazu in nicht vorhersehbaren Abständen, auf unbestimmte Dauer, wiederholt vollzogen werden soll.
3.) Ebenfalls abzulehnen ist, die intransparente u. realitätsferne Dokumentation von Nebenwirkungen der mRNA Impfstoffe, die weder ausreichend vorgenommen noch öffentlich gemacht wird.
4.) Somit kann eine umfassende Aufklärung von ärztlicher Seite nicht gewährleistet sein.
5.) Warum die Reduktion auf 2 Impfstoffe der gleichen Wirkweise, obwohl weltweit 26 Impfstoffe zugelassen wurden u. angewendet werden?
6.) Wurden wirklich alle Möglichkeiten einer Behandlung ausgeschöpft?
7.) Ich verbitte mir einen Impfstoff injiziert zu bekommen für den die Worte, Impfdurchbruch u. Impfversagen in Verwendung gebracht werden mussten.
8.) Ein Impfstoff der zwei Wirkstoffe enthält,
ALC 0315 + ALC 0159, die für die Anwendung am Menschen nicht zugelassen sind! (Quelle: Beipackzettel von Moderna)
9.) Mit einem Impfstoff der, die Geimpften weder vor Ansteckung noch Übertragung schützt. (Auch das Argument des leichten Verlaufs ist bereits mehrfach entkräftet!)
10.) In Anbetracht dieser Fakten erfüllt also die Impfung keine der geforderten Kriterien zur Einführung einer Impfpflicht, da sie
a.) keine sterile Immunität und
b.) keine alternativlose Behandlungsmethode, ist.
11.) Es ausserdem bereits Medikame wie Pfitzer/ Paxlovid gibt. (um hier nicht das in Südamerika gängige Covid Medikit ins Feld zu führen, mit dem es gelungen ist die Krankenhauseinweisungen massgeblich zu reduzieren.)
12.) Im Gegenteil überhaupt keine ärztliche Behandlung stattfindet u. Erkrankte alleine gelassen werden, bis sie in Panik die Rettung rufen müssen. (Nicht zuletzt weil die Panikmache der Regierung u. Medien psychisch in eine Überforderung erkrankter führt!)
13.) Die internationale Entwicklung der Pandemie könnte, durch die Omicron Variante, eine neue Wende nehmen, welche in anderen Ländern als mögliches Ende der Pandemie bezeichnet wird.
14.) Für keine der neuen Varianten eine Impfstoffanpassung erfolgt ist. (Das Nachlassen der “Schutzwirkung“ pro Booster deutlich abnimmt!)
15.) Die geplante Änderung des Arzneimittelgesetzes, welche die Anwendung gentherapeutischer Behandlungsmethoden künftig zulassen soll, lehne ich ebenfalls ab.
16.) Es steht generell jedem frei jede Form ärztlicher Behandlung abzulehnen, unabhängig davon ob es dadurch zu einer Verschlechterung der Erkrankung oder gar zum Ableben kommt.
17.) Mit Ihren Massnahmen u. der drohenden Impfplicht werden in der Bevölkerung Ängste geschürt, die weit über das Ende der Pandemie reichen werden.
18.) „Fürchte deinen Nächsten“ als Grundzustand in der Gesellschaft zu installieren wird dem Gesundheitssystem, das jeder österreichische Steuerzahler mitfinanziert, noch über Jahre unverhältnismässig viel Geld kosten.
19.) Während jeder Grippewelle kam es in den österreichischen Krankenhäusern zu Überlastungen, seit Jahren wird diesem Umstand nicht entgegen gewirkt.
20.) Ein offener Diskurs unter Einbeziehung aller Expertenmeinungen wurde während der Pandemie unterbunden. Im wissenschaftlichen Diskurs ist dies als monotheistisch und daher unwissenschaftlich zu Betrachten.
Des weiteren bin ich genesen, habe aber keinen Immunitätsnachweis. Ich empfinde die Ausweisung meines Gesundheitszustandes im
privaten Bereich als unzumutbare Kontrollmassnahme.
Ich habe in Österreich keinen ordentlichen Wohnsitz, werde aber trotzdem zum Impftermin eingeladen, ergo werde ich auch von Strafandrohung u. Einspruchspflicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Ich gehe davon aus, dass die Durchsetzung der Impfpflicht organisatorisch so lückenhaft durchgeführt wird, dass dabei solche und andere Umstände nicht berücksichtigt werden können, womit sie mir und sich nur unnötig Arbeit schaffen werden.
Das selbst die ELGA einer logistischen Umsetzung bis Februar nicht beipflichtet, sei hier nur noch am Rande erwähnt.
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Wozu die ganzen Änderungen von Gesetzen?
Ständig werden irgendwelche Gesetze wegen einer Pandemie geändert, als würde sie nie aufhören dürfen. Alles wird für die Zukunft so gerichtet als würde man endlos Massnahmen, die eigentlich Notfallmassnahmen sein hätten sollen, brauchen.
Eine möglicherweise veränderte Lage der Pandemie wird nicht in Betracht gezogen, sondern stur weiter daran gearbeitet, dass der Zugriff auf unsere Rechte jederzeit bestehen bleibt.
Warum man sich so sehr wundert das die Menschen skeptisch sind u sich vielseits betrogen fühlen, ist, aus psychologischer Sicht, nicht weiter überraschend, wenn man bedenkt wieviele undurchsichtige Änderungen u Neuerungen hier am laufenden Band eingeführt werden sollen.
Deshalb auch ein Nein! zu der Verlängerung des Epidemiegesetzes. Prüfen sie lieber, durch einen Blick über den Tellerrand, wie andere Länder mit der Omicron Variante umgehen. Beispielsweise Spanien wo Corona nun wie eine Grippe behandelt werden soll u die USA wo sämtlich PCR Testungen eingestellt werden.
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Bezugnehmend auf ein Anliegen der Parlamentarische Bürgerinitiative, möchte ich dieses hiermit gesondert unterstützen.
“Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung der Impfdaten ist mit der Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes (GTelG) im Herbst 2020 geschaffen worden. Dabei handelt es sich um Bundesrecht.
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 535 BürgerInnen mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)” (Quelle: Parlamentarische Bürgerinitiative, Möglichkeit zur Abmeldung (Opt-out) vom elektronischen Impfpass (39/BI))
535 Bürgerinnen haben also für
8.933,346 Österreicher entschieden, dass der Gesundheitsstatus (sollte der nicht eigentlich Privatsache sein?) künftig einer Ausweispflicht unterliegt.
“Anliegen:
Der Nationalrat wird ersucht,
eine Abmeldemöglichkeit (Opt-Out) vom elektronischen Impfpass ("e-lmpfpass") zu schaffen, wie dies z.B. bei auch bei ELGA möglich ist. Die Anzahl der ELGA-Abmeldungen zeigen deutlich, dass es für viele Bürger*innen ein wichtiges Anliegen ist die Kontrolle über ihre eigenen medizinischen Daten zu behalten.
Schon in der Begutachtung des Gesetzes im Jänner 2020, also vor der Pandemie, haben der Datenschutzrat und die Arbeiterkammer die verpflichtende Nutzung dieses Registers für alle Impfungen kritisiert. Auch NGOs wie epicenter.works haben sich zu Wort gemeldet: "Wäre der Zweck dieses Systems nur die Bekämpfung der Pandemie und würden die Daten gelöscht, wenn sie keine Relevanz mehr haben, könnten wir eine derartige Vorgangsweise vielleicht noch verstehen [...] der elektronische Impfpass ist aber als permanentes System ausgelegt, das sich auf alle Impfungen erstreckt und nicht nur auf jene gegen gefährlich ansteckende Krankheiten.”
Neben den datenschutztechnischen Bedenken ist für die im Gesetz formulierten Ziele eine zentralisierte personalisierte Datenbasis gar nicht notwendig: