Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das derzeit in Begutachtung befindliche "COVID-19-Impfpflichtgesetz" ist in jeder Hinsicht abzulehnen:
Mittlerweile ist wissenschaftlich belegt, dass die Impfung keine Immunität vor einer Erkrankung mit COVID-19 gewährleisten kann, sie ist allenfalls in Hinblick auf schwere Verläufe relevant: https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3949410
Ebenso ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Geimpfte und Ungeimpfte die Infektion gleichermaßen weitergeben können - weshalb auch das Argument mit einer geringeren Viruslast bei Geimpften nicht mehr haltbar ist: https://doi.org/10.1016/S1473-3099(21)00648
Die meisten der schwer von COVID-19 betroffenen Personen (etwa 98%) weisen mindestens eine relevante Vorerkrankung auf, das Durchschnittsalter der Betroffenen liegt bei über 80 Jahren. Gesunde Menschen unter 65 Jahren sind in der Regel nicht von einem schweren Verlauf mit Hospitalisierung, Intensivbehandlung oder Tod betroffen. Siehe hierzu den offenen Brief an den Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer: https://report24.news/wp-content/uploads/2021/12/Offener-Brief-an-Szekeres.pdf
Auch die Wirksamkeit der Impfstoffe wurde bei weitem überschätzt. Hieß es anfangs noch, dass man mit 2 Impfungen "vollständig immunisiert" sei, wurde schon nach ein paar Monaten eine dritte Impfung nötig und mittlerweile spricht man bereits von einer ganzen Serie an "Boostern" zum Schutz gegen neue Varianten von COVID-19.
Dass trotz dieser Erkenntnisse weiterhin eine Steigerung der "Durchimpfungsrate" als "einziger Ausweg" aus der sog. Pandemie propagiert wird, kann mit Recht als unverhältnismäßig, verantwortungslos und verhängnisvoll angesehen werden - zumal bei SARS-CoV-2 eine Infektionssterblichkeit von 0,125% errechnet wurde, mit einer Schwankungsbreite je nach Alter von 0,025% bis 0,625%. Aber auch ein Blick auf andere Länder (Lockdown in Irland trotz Impfquote von 93%, Absage von Weihnachtsfeiern in Gibraltar trotz Impfquote von fast 100%) offenbart die Sinnlosigkeit dieser Maßnahme.
Die im Gesetzestext angeführte Behauptung, wonach die anzuwendenden Impfstoffe sicher seien, ist schlichtweg unrichtig. Bei den zur Verfügung stehenden Präparaten handelt es sich um eine experimentelle Gentherapie, die nur über eine bedingte Zulassung verfügt (mit noch nicht abgeschlossenen Studien!) und deren Risiken - mit nicht absehbaren Spätfolgen - in keinem Verhältnis zu einem möglichen Nutzen stehen.
Die Anzahl der bis dato gemeldeten Nebenwirkungen und Todesfälle hat bereits erschreckende Ausmaße angenommen; alleine in der Datenbank der Europäischen Medizin-Agentur (EMA) wurden bis dato fast 1,2 Millionen Nebenwirkungen und knapp 18.000 Todesfälle gelistet - trotz einer fortdauernden, massiven Untererfassung: https://tkp.at/2021/04/28/neuer-eu-vertrag-zum-kauf-18-milliarden-impfstoff-dosen-von-pfizer/
Das geplante "Impfpflichtgesetz" stellt einen bis dato noch nie dagewesenen Eingriff in grundlegende Menschenrechte dar und steht in krassem Widerspruch zur Resolution 2361 des Europarates, in der sich die Abgeordneten ausdrücklich gegen einen Zwang und eine Benachteiligung Ungeimpfter ausgesprochen haben:
"7.3.1 sicherstellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte;
7.3.2 sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte."
Dieses Gesetz widerspricht auch dem Nürnberger Kodex von 1947, auf dessen Grundlage die an den Verbrechen des Dritten Reichs beteiligten Ärzte und Funktionäre zur Verantwortung gezogen wurden:
"Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können."
Mit diesem Gesetz werden Millionen von gesunden Bürgern zu einem regelrechten "Impf-Abo" genötigt, was praktisch einer staatlichen Zwangs-Acquisition von "Neukunden" für die privaten, gewinnorientierten Pharmakonzerne gleichkommt. Es ist des weiteren auch nicht mit dem Hippokratischen Eid vereinbar, dessen grundlegende Werte das Verbot zu schaden und das Recht der Selbstbestimmung der Patienten sind.
Man gewinnt zusehends den Eindruck, dass hier offenbar die Interessen der Pharmaindustrie im Vordergrund stehen und diese mit großem Engagement von der Politik, aber auch von den staatlichen Behörden rigoros durchgesetzt werden. Neuerlich werden autoritär "Lockdowns" verfügt, um den Druck auf ungeimpfte Menschen weiter zu erhöhen; diese Maßnahme steht in keinem Verhältnis zu den Schäden, die sie anrichtet - langfristig wird damit die heimische Wirtschaft zerstört, während die internationalen Konzerne Milliardengewinne machen und immer mehr Einfluss auf Politik und Medien nehmen.
Es wird höchste Zeit, die primär auf Angst und Falschinformationen fußende sog. Pandemie endlich zusammen mit dem seit fast 2 Jahren andauernden Ausnahmezustand zu beenden; nur so kann die Diskriminierung ganzer Bevölkerungsteile und eine weitere Spaltung der Gesellschaft verhindert werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Peter Sapinsky