Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Stellungnahme zur Gesetzesvorlage über den Impfzwang („Impfpflicht“).
1) Die Impfplicht ist abzulehnen, weil ich als Bürger selbst über Eingriffe in meinen Körper entscheiden können muss.
Zulässig wäre ein solcher Eingriff bei Krankheiten wie den Pocken in den 70er-Jahren, denn damals verliefern 20-30 % der Erkrankungen tödlich. Diese Zahl beträgt bei Covid-19 weit unter 1%.
2) Besonders unverhältnismäßig ist die Impfplicht bei Genesenen (auch nach Ablauf von 180 Tagen), die einen positiven Antikörpernachweis erbringen können. Denn Genesene mit positivem Antikörpernachweis haben ein extrem geringes Ansteckungs- und Erkrankungsrisiko, daher müssten zumindest diese ausgenommen werden. Und das umso mehr, wenn sie schon bei ihrer Ersterkrankung keine ärztliche Behandlung benötigt haben.
Anmerkung: Das Argument, dass eine Genesung gegen eine Variante aus 2021 (z. B. Delta-Variante) nicht gegen Omikron helfen würde, gilt nicht, denn von den derzeitigen Impfungen ist auch kein höherer Schutz gegen die Omikron-Variante zu erwarten als durch eine länger als 180 Tage zurückliegende Genesung mit positivem Antikörperstatus (d.h. positivem Test auf neutralisierenden Antikörpern).
Im übrigen sind von der Omikron-Variante leichtere Verläufe zu erwarten, was die angebliche Notwendigkeit der Impfpflicht weiter entkräftet.
3) Die Impfplicht ist bei weitem nicht das gelindeste Mittel, denn der Staat hätte zuerst
a) die Intensivkapazitäten deutlich ausbauen müssen (z. B. durch Umschulung von bestehendem medizinischen Personal).
b) Und er hätte auch Möglichkeiten gehabt, die Entwicklung von Medikamenten gegen Covid-19 besonders zu fördern. Es gibt Firmen in Österreich und in der EU, die an Medikamenten gegen Covid-19 forschen. Wenn diese die gleichen Resourcen und politische Unterstützung wie die Impfstoffhersteller bekommen hätte, könnten sie schon die klinische Phase abgeschlossen haben.
c) Ein wichtiges – und gelindes - Mittel zur Lösung von Krisen ist außerdem ganz generell die Zulassung eines Diskurses verschiedener Meinungen ohne Repressalien. Ich verstehe, dass man in den ersten 1-2 Monaten der Krise schnell entscheiden muss und nicht erst Resultate von Studien oder langen Diskussionen abwarten kann. Aber nach zwei Jahren Pandemie kann es nicht sein, dass Ärzte und Experten mit abweichender Meinung die Zerstörung ihrer Existenz fürchten müssen. In einem solchen Umfeld ist kein Diskurs zu erwarten, der als Ergebnis die sinnvollste Vorgangsweise liefert. Bevor der Staat daher zu einem Mittel wie der Impfpflicht greift, muss er zuerst die Möglichkeit eines Diskurses über alle Mittel und Wege der Krisenbewältigung zulassen, ohne dass Existenzen zerstört und Menschen in den Medien verunglimpft werden, und dafür wäre in zwei Jahren genug Zeit gewesen.
4) Die Impfplicht ist viel zu wenig wirksam, um diesen Eingriff in unsere Grundrechte zu rechtfertigen:
a) Der Effekt der derzeitigen Impfung gegen die Omikron-Variante ist sehr zweifelhaft. Dazu ist noch zu wenig bekannt, obwohl laut Medienberichten dies in Kürze die am meisten vorherrschende Variante sein soll. Ein Impfstoff speziell gegen diese existiert noch nicht einmal.
b) Erschwerend kommt hinzu, dass es voraussichtlich mit einer einzelnen Impfung nicht getan ist – somit wird dieses „Mittel“ gegen die Pandemie noch aufwändiger und unzumutbarer.
c) Außerdem ist allgemein bekannt, dass die Impfung kaum vor Ansteckung und Weitergabe der Krankheit schützt.