Epidemiegesetz 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz (2044/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 1824/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Veröffentlichung von Stellungnahme hat nicht funktioniert. Der Link auf meine Stellungnahme meldet Berechtigungsverletzung.

Interessant, dass sich das Parlament herausnimmt, Stellungnahmen erst binnen 48 Stunden zu veröffentlichen, wenn Begutachtungsfrist des Gesetzes weniger als 24 Stunden.

https://www.parlament.gv.at/PtWeb/Portal2.0/SN/Admin.shtml?GUID=8801fb17-15fe-426b-927c-ee45d71b0b5b

Menschenverachtende, brandgefährliche Gesetze und Verordnungen werden wie sonst nur aus Diktaturen bekannt im Eiltempo umgesetzt, Mangel an Kompetenz sowohl im gesetzgebenden Prozess selbst, als auch bzgl wissenschaftliche Evidenz als Rechtfertigung der Vergesetzlichung einschneidender Eingriffe ist eklatant.

Hier meine ursprünglich eingebrachte Stellungnahme (leicht erweitert), die entweder aus Gründen der Inkompetenz, oder mit bösen Absichten, nicht veröffentlicht wurde (entgegen der Bestätigungsmail):

Die 3G Pflicht am Arbeitsplatz hat letztendlich das Ziel, den Druck zur Impfung zu Erhöhen. Hier geht es allerdings ausschliesslich nur mehr um Menschen, die sich bewusst gegen diese neuartige Präventivmedikamentierung entschieden haben. Dieser Politik des Drucks, des Zwangs, und des Anlügens mit vorgeschobenen, meist haltlosen, Argumenten, die beliebig ausgetauscht werden so wie sie gerade propagandistisch für wirksam erscheinen, ist ein Ende zu setzen, und aktiv Widerstand zu leisten. Das Ziel, mit allen Mitteln eine hohe Impfquote zu erreichen, ist aber grundsätzlich abzulehnen:

Wenn eine sehr hohe Impfquote erzwungen wird, wird es schwer bis unmöglich, long-term Safety Surveillance in Form von aussagekräftigen Kohortenstudien zum Nebenwirkungsprofil der neuartigen Impfstoffe zu machen. Das genaue Nebenwirkungsprofil der neuartigen Impfstoffe ist allerdings noch nicht hinreichend bekannt. Gleichzeitig scheint jedoch für die meisten Menschen das Risiko eines schweren Covid-Verlaufs im Vergleich zu anderen Lebensrisiken jedenfalls vernachlässigbar. (So war 2020 etwa das Risiko an etwas Anderem als an Covid19 zu sterben in der Altersgruppe 35-40 um 68 mal höher, lt den offiziellen Daten der Statistik Austria).

Die Safety Signale, die wir weltweit als Folge von Impfungen wahrnehmen, deuten darauf hin, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit das tatsächliche Nebenwirkungsprofil weitaus schlechter ausfällt als noch vor ein paar Monaten erwartet. Myoperikarditis-Fälle sind einerseits nicht so selten wie ursprünglich angenommen, andererseits mitunter nur die Spitze eines Eisberges; Schäden am Kardiovaskulären Apparat sind im Allgemeinen kurzrfristig nicht leicht zu diagnostizieren, und auch in den bestehenden Zulassungs- und Safety Studien nicht ausreichend untersucht. Ebenso gibt es Hinweise für ein erhöhtes Krebsrisiko, für die es auch rationale Erklärungshypthesen gibt, die ausschliesslich die Impfung, nicht aber die Infektion betrefffen.

Die Impfung kann also potentiell die Eigenschaft haben die Lebenserwartung, vor allem von jungen Männern, mitunter deutlich zu verkürzen: Die derzeitige Datenlage lässt diese Option jedenfalls offen. Dasselbe Wirkungsprofil kann allerdings von einem typisch asymptomatischen, bzw sehr leichten Covid-Verlauf nicht unbedingt erwartet werden, wo im Unterschied zur Impfung, weil die Infektion bereits in den oberen Atemwege erfolgreich bekämpft wird, nicht notwendigerweise dieselbe Menge des offensichtlich toxischen S Spike Proteins in die Blutkreislaufbahn gelangen muss, bzw. wo auch keine Lipid-Nanopartikel in den Organismus gelangen.

Wissenschaftliche Resultate zu bestehender T-Zellen Immunität (wie mit dem Elispot Test evaluierbar) werden durch das Gesetz ignoriert. Alleine daraus kann geschlossen werden, dass das Gesetz keine ausreichende epidemiologische bzw medizinische Grundlage hat, state-of-the Art Erkenntnisse nicht berücksichtigt werden. Dito die zeitlichen Einschränkungen bzgl Genesen-Status.

Eliminierung bzw Dezimierung der Kontrollgruppe für aussagekräftige, langfristige Kohortenstudien zum Safety-Profil bedeutet potentiell Vertuschung eines Arzneimittelskandals enormer Größe, hat nicht nur potentiell strafrechtliche Konsquenzen für die Verantwortlichen, sondern gefährdet auch langfristig Vertrauen in Gesundheitspolitik und Staat, und trägt grosses Potential zur gesellschaftlichen und ökonomischen Destabilisierung unserer Gesellschaft. Auch werden zur Impfung genötigte Bürger und Bürgerinnen ihre später auftretenden unabhängigen medizinischen Probleme verstärkt dieser Nötigungspolitik zuschreiben, ohne sachlich widerlegt werden zu können.

Ich plädiere daher für eine umgehende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs unter Berücksichtigung aktuellster wissenschaftlicher Erkenntnisse und in Hinblick auf eine ausbalanzierte Risikobetrachtung, mit besonderer Berücksichtigung der derzeit unsicheren Datenlage, im Bewusstsein der historisch bewiesenen Brandgefährlichkeit potentiell schädlicher medizinischer Zwangsbehandlungen.