COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (20565/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,
besten Dank für Ihren Einsatz zum Wohle Österreichs insbesondere in diesen schwierigen Zeiten der Pandemie.
Wenn als Beweggründe für die Impfpflicht die Entlastung des Gesundheitssystems und der Schutz der österreichischen Bevölkerung herangezogen werden, kann ich den Schritt zur gesetzlichen Pflicht grundsätzlich nachvollziehen.
Allerdings steht für mich die Impfpflicht im Widerspruch zur verfassungsmäßig garantierten Gewissensfreiheit. Dieser Konflikt entsteht für mich folgendermaßen:
- Alle bisher in Österreich zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 verwendeten entweder für die Produktion oder die (für die Zulassung notwendigen) Tests Zelllinien oder Zellen abgetriebener Föten.
- Unabhängig von der Frage, unter welchen Umständen Abtreibungen erlaubt sind und unter welchen Umständen die Abtreibungen für die Entwicklung dieser Zelllinien vonstatten gingen, möchte ich persönlich nicht Profiteur einer Abtreibung sein.
- Ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, dass ich mein Leben schütze und verbessere, wenn dafür ein anderes Leben (ohne dessen Einwilligung) geopfert wurde.
- Die Tatsache, dass der Papst oder Ethikexperten dies nicht als Hindernis der Impfung sehen, entlastet mein Gewissen nicht.

Ich kann nachvollziehen, dass dieser Gewissensgrund nur eine Minderheit beschäftigt. Trotzdem kann es in einer Demokratie nicht sein, dass ich per Gesetz dazu verpflichtet werde, gegen mein Gewissen zu handeln. Als

Die vorgesehen Ausnahme aus gesundheitlichen Gründen deckt diesen Gewissenskonflikt nicht ab.
Lieber folge ich meinem Gewissen, als dass ich mir einen Platz auf der Intensivstation sichere. Daher habe ich (in Absprache mit meinen engsten Angehörigen) eine Patientenverfügung (lt. PatVG §8) verfasst, dass ich eine intensivmedizinische Behandlung ablehne, wenn Intensivstationen österreichweit bereits zu mehr als 33% mit COVID-19-Patienten belegt sind.

Da ich unter diesen Umständen auch als Ungeimpfter nicht zur Überlastung der Intensivstationen beitrage, muss das Gesetz so formuliert werden, dass ich trotz Ablehnung der Impfung aus Gewissensgründen straffrei bleibe.

Hochachtungsvoll,
Dipl.-Ing. Joachim Schwarzgruber

Stellungnahme von

Schwarzgruber, Joachim

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