COVID-19-Maßnahmengesetz und Epidemiegesetz 1950 (207124/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Bericht und Antrag (1313 d.B.) des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz 1950 geändert werden

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Inhalt

Durch die vorliegende Novelle zum Covid -19 -Maßnahmengesetz sollen die Strafen für Verstöße gegen Covid 19 empfindlich erhöht werden. Damit zielt man auf jenen Teil der Bevölkerung, der sich bisher noch nicht einer Mehrfachimpfung gegen Covid 19 unterzogen hat und übt einen noch stärkeren Druck gegen diese Menschen aus, die wegen des Lockdowns für Ungeimpfte und der 2 G Regel schon seit November 2021 vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen sind.
Als Theologe verweise ich auf den Umgang Jesu mit den Aussätzigen. Offensichtlich ohne Angst vor Infektion und entgegen den damals geltenden Regeln trat er in Kontakt mit den Aussätzigen seiner Zeit. Dasselbe Verhalten wird auch vom Hl. Franziskus berichtet.
Der vom Staat und seinen Organen ausgeübte Druck auf die Ungeimpften ist völlig unverhältnismäßig, zumal die Sterblichkeit bei einer Infektion mit dem Omikron-Virus geringer ist als bei der Influenza. (Bei Omikron etwa 0,18% - University of California, Berkeley versus Influenza 0,5% - RKI zur Grippewelle 2017) und die Zahl der Hospitalisierungen bei Omikron erheblich gesunken ist.

DDr. Albert Haunschmidt