Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Abgeordnete,
die Ankündigung einer generellen Impfpflicht bereitet nicht nur mir als Arzt sondern auch vielen meiner Patientinnen und Patienten, allgemein vielen Bürgern große Sorge.
Bevor Sie die Stellungnahme lesen, sollten Sie ein paar Hintergründe zu meiner Person kennen: Ich bin Arzt für Allgemeinmedizin, Notarzt und habe auch im Krankenhaus sowohl auf einer Intensivstation als auch auf einer Normalstation Patienten und Patientinnen mit einer COVID-19 Erkrankung behandelt. Das heißt, ich weiß sehrwohl, wie schwer die Erkrankung verlaufen kann und wie schrecklich diese Erkrankung zum Tode führen kann.
Für die Einführung einer Impfpflicht müssen meines Wissens nach juristische Voraussetzungen gegeben sein.
1.) Geeignetheit.
Unabhängig von der aktuellen Situation sollen für die erfolgreiche Einführung einer Impfung folgende 3 Punkte erfüllt sein:
a) Das Virus sollte möglichst invariant, also nicht mutationsfreudig sein.
b) Der einzige Wirt des Virus sollte der Mensch sein
c) Der Impfstoff muss eine gute und anhaltende Immunität gewährleisten.
Leider sind alle 3 Punkte für das Coronavirus bzw die Impfung nicht erfüllt.
Die Impfung bietet mit hoher Wahrscheinlichkeit einen (zeitlich begrenzten) guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Tod, das zeigen auch die Zahlen der Intensivstationen und die Todeszahlen. Jedoch ist die Möglichkeit der Übertragung trotz Impfung weiter gegeben, wenn es auch Hinweise gibt, dass die Wahrscheinlichkeit geringer sein könnte als unter geimpften Personen.
2.) Verhältnismäßigkeit
Jede medizinische Maßnahme ist mit Risiken verbunden. Bei Imfpungen haben wir seit Jahren ein schlechtes Reporting der Impfnebenwirkungen, weil wir mit einem passives Meldesystem arbeiten. D.h. jeder Arzt muss (und jeder Patient kann) eine Nebenwirkung melden. Wobei es Schätzungen gibt, die davon ausgehen, dass nur 6% der Impfnebenwirkungen tatsächlich gemeldet werden. D.h. wiederum, dass wir uns auf die angegebenen Zahlen der Nebenwirkungen nicht verlassen können und es sehr wahrscheinlich ist, dass Nebenwirkungen deutlich unterschätzt werden.
Ein Beispiel: junge Männer haben durch die Impfung ein Risiko von 1:7000 (also für 0,014%) für eine Herzbeutel-/Herzmuskelentzündung, das Risiko für Tod durch COVID-19 beträgt 0,0027%, d.h. man müsste 37.037 Männer in dieser Altersgruppe impfen, um einen Todesfall zu verhindern.
Obwohl das Meldesystem passiv ist, wurden noch nie (auch relativ zur Gesamtzahl der Impfungen) so viele Nebenwirkungen (leicht, schwer, Todesfälle) im Zusammenhang mit Impfungen gemeldet.
Ich bin davon überzeugt, dass die Impfung bei Risikogruppen und älteren Menschen absolut ihre Berechtigung hat und ich rate auch meinen Patienten und Patientinnen bei entsprechendem Risiko zur Impfung. Aber in der Altersgruppe unter 30 oder 40, vielleicht sogar 50 Jahren ist die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf so gering, dass genau analysiert werden sollte, ob das Risiko der Impfung in Kauf genommen werden soll und vor allem, ob diese Riskoanalyse so eindeutig und sicher ist, dass daraus eine Verpflichtung abgeleitet werden kann.
Dazu kommt noch, dass aktuell keine vollwertig zugelassenen Impfstoffe gegen das SarsCoV-2 Virus vorhanden sind, diese Impfstoffe sind bedingt zugelassen, d.h. sie verlieren automatisch die Zulassung, wenn keine weiteren Daten zur Sicherheit nachgeliefert werden oder falls ein breit verfügbares und gut wirksames Medikament zur Behandlung zur Verfügung steht.
3.) gelindere Mittel
Es gibt Signale von anderen Ländern (zB Indien), wo ein Frühbehandlungsschema mit Medikamenten, die bei uns keine Verwendung in der Indikation haben, erfolgreich angewendet wird. Um eine klare Aussage über Nutzen und Risiko treffen zu können, bräuchte es noch mehr Forschung, welche aber bislang (aus mir unerklärlichen Gründen) nicht gemacht worden ist.
Zusammenfassend geht es darum, dass ein Gesetzesentwurf im Raum steht, der es zum Ziel hat, den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Ob dieses Ziel mit der Maßnahme Impfpflicht jemals erreicht werden kann, ist fraglich und die Experten sind sich hier nicht einig. Dazu kommt, dass dieses Gesezt gravierende Einschränkungen der Grundrechte und möglicherweise durch die Nebenwirkungen einen nicht absehbaren gesundheitlichen Schaden der Bevölkerung mit sich ziehen könnte.
Darüber hinaus nehmen wir uns aus wissenschaftlicher Sicht die Möglichkeit, je zu erfahren, welche Langzeit-Schäden oder Langzeit-Nutzen durch die Imfpung entstehen, weil es bei einer Impfpflicht keine Vergleichsgruppe mehr gäbe.
Ich appelliere für eine freie und individuelle Impfentscheidung und dafür, dass alles getan wird, um die gespaltene Bevölkerung wieder zu vereinen. Nur zusammen und ohne Angst und Furcht können wir diese Pandemie gut überstehen.