Bundesgesetz, mit dem die XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird (209137/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2124/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird

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Inhalt


Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Ich stimme zu: Der Legislatifaparat hat in seiner Funktion versagt und muss ersetzt werden.

Hier kann ich nur ein Schema des Argumentes das das Obige unterstützt vorzeigen. Die Kürze sollte aber das Wesentliche in unwiderleglicher Form zeigen.

Jedes der drei Apparate die einer demokratischen Sozialordnung dienen, hat die ständige Pflicht, in seiner Tätigkeit zu rechtfertigen. So auch die Gesetzgebung: Sie muss, denen von den sie ins Amt gewählt wurde, Ursachen und Wirkungen in ihrem Mechanismus zeigen; Gründe und Folgen logisch argumentieren. Beide Vorgänge müssen sich auf eine reale Basis stützen: auf Tatsachenzustände und auf Wahre Prämissen. Der Gesetzgeber -- die legislative Macht -- hat, in dieser Pflicht, versagt. Es wurden Gesetze erstellt und sanktioniert die keine Rechtfertigung haben, keine haben können weil weder Zustände die in Tatsache existieren gezeigt wurden; mehr, weil kein wissenschaftlich sanktionierter Mechanismus vorgezeigt wurde der auf die versprochenen Wirkungen führen könnte. Weiter, im Argument, wurde die Wahrheit der Prämissen nie auf Tatsachen zurückgeführt, also nie gezeigt. Dies reicht, weil ein altbewährtes Prinzip der Logik uns lehrt, dass 'Ex falso, quod libet.' -- Aus Falschem kann man auf was man wünscht, folgerichtig, schließen. Aber auch in diesem haben unsere Vertreter versagt: Die Rederei die ein logisches Argument zu ersetzen versucht ist voller Lücken.

Ich erkläre: Ein 'Tatsachenbestand' ist ein Bestand der von qualifizierten Personen die in keiner Gemeinschaft mit operierenden Interessen -- wirtschaftlich, politisch, sozial -- agieren. Ein 'Mechanismus' ist ein Denkinstrument das von der Wissenschaft sanktioniert ist und das von qualifizierten Menschen benützt wird. Das gleiche gilt von einem Argument: Es muss folgerichtig sein. Diese Tätigkeiten müssen wissenschaftlich begründet und sanktioniert sein: Daten, Forschungsarbeit, Schlüsse müssen in wissenschaftlichen Publikationen von Ruf erscheinen: Ruf heißt dass diese Publikationen von unparteilichen, uninteressierten beruflichen Könnern in einem strengen Prozess beurteilt werden müssen -- das diese Sachen also, in einem 'reputable refereed journal' erscheinen müssen. Die sogenannten 'Daten', 'Theorien' und 'wissenschaftlichen Schlüsse' die von interessenparteilichen Stellen 'publiziert' werden sind, a priori, nur nach Prüfung von einer wissenschaftlich qualifizierten Instanz -- wie bevor beschrieben -- zulässlich: Wer ein Pferd am Jahrmarkt kaufen will, tut besser dem Gaul ins Maul zu schauen, und sich nicht auf den Lob des Verkäufers zu verlassen: Von alten Zeiten her: 'Caveat emptor.' -- der Käufer achte!

In Summe: Keine von den neulich erlassenen Corona-Gesetzen genügt diesen einfachen aber grundsätzlichen und unwiderleglichen Bedingungen; die Erlasse sind, deswegen uninformiert, ohne Substanz, willkürlich. -- Eine Instanz die Gesetze dieser Art ins Leben ruft, ist ihrer Funktion nicht tauglich.