Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2228/A der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) geändert wird
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Inhalt
Binnen offener Frist bringe ich hiermit meine Stellungnahme zu Antrag (2228/A) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) geändert wird, ein.
Der Antrag ist vollinhaltlich zu unterstützen.
Begründung:
Wie bereits in meiner ursprünglichen Stellungnahme 132496/SN zu 2173/A dargelegt wurde, haben laut den dem Gesundheitsminister bekannten Berichten des BASG die für die Anlassgesetzgebung gegenständlichen gentechnischen zellulären Gentherapien bereits zahlreiche Todesopfer gefordert, lebensbedrohliche Zustände hervorgerufen und über 1600 Hospitalisierungen aufgrund der Verabreichung der weiterhin in Erprobung befindlichen Substanzen bewirkt.
Es handelt sich damit und mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu „Omikron“ also gerade nicht um eine vermeintliche Schutzimpfung, sondern um grundsätzlich gefährliche experimentelle medizinische Präparate, die hier an der in falscher Sicherheit gewogenen Bevölkerung schamlos erprobt werden. Der Verstoß gegen fast alle Punkte des Nürnberger Kodex 1947 ist damit mehr als offenkundig. Allein das spricht gegen die Aufrechterhaltung des gestrigen Beschlusses.
Einem seiner Verantwortung zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung nicht nachkommender Gesundheitsminister, der die Warnungen der seinem Ministerium nachgeordneten und zuständigen Bundesbehörde wie auch die in zahlreichen DHPC-Meldungen konstatierte Todesgefahr für Impflinge stetig ignoriert und die Präparate auch noch beständig verharmlost und bewirbt, ist weder politisch tragbar, noch gehört eine derart schwerwiegende Blankoermächtigung, wie die des Impfpflichtgesetzes in die Hand eines einzelnen Organs.
Es muss an dieser Stelle auch auf den mit hoher Wahrscheinlichkeit „impfinduzierten “ Tod eines 12-jährigen Buben hingewiesen werden. Der Knabe kollabierte einen Tag nach der „Impfung“ starb nur wenige Tage danach. Nachzulesen ist dies im BASG Bericht über Meldungen vermuteter Nebenwirkungen
nach Impfungen zum Schutz vor COVID-19 mit Berichtszeitraum 27.12.2020 – 17.12.2021 auf Seite 7.
Wie viele durch eine Corona-Infektion kaum bis statistisch gar nicht gefährdete Kinder müssen noch an der „Impfung“ sterben, bis ein Gutteil der Abgeordneten zur Besinnung kommt?
Mit weiteren Todesfällen muss gerechnet werden, und diese werden, nimmt man Vergleichszahlen des Sicherheitsberichts des deutschen Paul-Ehrlich-Instituts zu Hilfe, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch eintreten. Siehe https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-11-21.pdf
Wie die Beispiele zeigen, ist es abzulehnen, eine solche Verantwortung bei nur einem Organ zu konzentrieren, vor allem dann, wenn dessen Organwalter offenbar damit überfordert ist, evidenzbasierte Entscheidungen zu treffen. Entscheidungen, die wegen ebenso wiederholter Evidenzlosigkeit vom Verfassungsgerichtshof wiederholt aufgehoben werden mussten.
Zudem ist am heutigen 21.01.2021 anlässlich einer Pressekonferenz der Außerparlamentarischen Opposition offengelegt worden, dass die Zahlen der Covid-Fälle zumindest im Land Vorarlberg nachweislich manipuliert worden sind. (Es gilt die Unschuldsvermutung.)
Auf gerade diese und weitere Fallzahlen stützte sich jedoch der vor wissenschaftlich nicht haltbaren Thesen und als unrichtig bekannte Tatsachen nur so strotzende Antrag der AOzNr Schwarz, Schallmeier und Kollegen, dem der Nationalrat die Unterstützung gewährt hatte.
Diese Unterstützung ist auch insoweit bedenklich, als alle Abgeordneten am Vortag der Abstimmung über die aufgedeckten Malversationen bei den Zahlen in Kenntnis gesetzt worden sein sollen. Sie finden die gegenständliche Presseaussendung im Vorfeld der heute stattgefunden habenden Pressekonferenz im Anhang.
Soweit all diese Enthüllungen -in welchem Umfang auch immer- zutreffen sollten, stellt sich die Frage, inwieweit Teile des Nationalrates in die Irre geführt worden sind oder unzureichend oder falsch informiert wurden, schlicht fahrlässig aus Unkenntnis entschieden haben, oder, ob für diese Abgeordneten selbst nicht etwa Umstände wie List, Drohung oder Zwang in irgendeiner Form schlagend wurden, die einer freien Mandatsausübung im Wege standen.
Jedenfalls ist der vorliegende Antrag ein gesichtswahrender Ausweg aus der menschenverachtenden und wegen der Drangsalierung von Teilen der Bevölkerung auch demokratiegefährdenden Fehlentscheidung des gestrigen Tages.
Stellen wir also die verfassungskonforme Verfasstheit der Zweiten Republik wieder her, und verzichten wir auf schändliche und menschenhatz-artige Maßnahmen: Sie sind dem Hohen Haus und geschichtsbewussten Parlamentariern schlicht nicht würdig.
Auch die formelle Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz ist aus all den genannten Gründen daher sinnvoll und tunlich.