Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG-Novelle 2022 – WEG-Nov 2022) (2142/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1174 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird (WEG-Novelle 2022 – WEG-Nov 2022)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

WEG: privilegierte Herstellung eines (Fern-, Nah-)wärmeanschlusses

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf vorausschicken, dass ich kein Experte des WEG 2002 bin und daher Informationen von Zeitung (welche dieses Wochenende über die geplante Erleichterung bei der Herstellung einer Ladestation schreibt) und Hausverwaltung nicht so kritisch beurteilen kann wie Sie. Folgender konkrete Fall ist Anlass meiner Stellungnahme:
Die Hausverwaltung eines Linzer Hauses hat nach derzeit geltendem WEG 2002 darüber abstimmen lassen, ob an eine vor der Haustür befindliche Fernwärmeleitung angeschlossen werden darf. Der öffentliche Energieversoger (Linz AG) hat dazu ein Projekt fertig ausgearbeitet und nur jenen Eigetümern, welche sich freiwillig am Anschluss beteiligt hätten, wären Kosten entstanden. Da es die Mehrheit der Eigentümer nicht interessierte, kam kein positiver Beschluss zustande.

Wenn nun verschiedene andere Investitionen wie z.B. eine Ladeeinrichtung mit dem Gedanken der Klimaverbesserung (Reduktion von CO2) privilegiert werden, sollte man auf jeden Fall auch den Anschluss an eine Nah- oder Fernwärmeleitung als eine mindestens ebenso wichtige Klimamaßnahme erleichtern. Offenbar müssen die Begriffe Fern- und Nahwärme dezidiert und explizit im zukünftigen WEG in Zusammenhang mit den begünstigten Investitionen angeführt werden, und gegebenenfalls darüber hinaus eine eigene Regelung erhalten,um Auslegungsschwierigkeiten und mühsame Rechtsdurchsetzung in diesem klimatechnisch so wichtigen Bereich hintanzuhalten.

Ich würde mich freuen, wenn das Hohe Haus dies bei der Gesetzesnovelle des WEG 2002 berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Pflügl

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Stellungnahme von

Pflügl, Wolfgang

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