Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Bericht und Antrag (1313 d.B.) des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz 1950 geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
An alle Damen und Herren, die an der Idee und am Entwurf zur Änderung des Epidemiegesetzes sowie dessen Umsetzung beteiligt sind! Es gibt seit Beginn der sog. Pandemie unzählige Hinweise/ Beweise, die zumindest Zweifel an den Strategien, am Vorhandensein einer echten Notfallsituation, an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen bis hin zur Wirksamkeit der per Pflicht verordneten gentechnisch- experimentellen Spritze bei Ihnen auslösen müßten. Es gibt keine Ausrede, von all den Warnungen renomierter Ärzte, Virologen und Epidemiologen nichts gewußt zu haben. Wenn sie dennoch beteiligt sind, solche Gesetzesänderungen durchzusetzten, die nichts anderes bewirken,als weitere Angst in dem Menschen zu erzeugen und das Land wirtschaftlich zu schädigen, möchte ich sie daran erinnern, daß Wahrheit eines Tages immer ans Licht kommt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verjähren und vor welchem Richter auch immer jeder von uns eines Tages stehen wird (vielleicht im Form Ihrer Kinder, die in einer traumatisierten Generation heranwachsen), wir die Konsequenzen tragen müssen.
Ich fordere Sie auf, zu überdenken, ob sie auf der Seite der Pflichterfüller oder auf der Seite der Liebe stehen. Beide Seiten schließen einander aus. Wir sollten aus der Zeitgeschichte gelernt haben!!!!!!!
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Werner Schmuckerschlag