Bundesgesetz zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19 (222109/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2235/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt


Ich unterstütze die Argumente von Herrn Dr. Josef Richard Skumautz und wiederhole sie nachstehend.

Das Impfpflichtgesetz ist verfassungswidrig und dieses lehne ich ab.

《(...) Im Gegensatz zur Impfpflicht und zu dem Anreiz- und Belohnungspaket zur Steigerung der Impfquote, wo die SPÖ die Regierung unterstützt, lehnten die Sozialdemokraten die jüngste Verlängerung der Verordnung nun ab. Vizeklubchef Jörg Leichtfried begründete dies damit, dass der Lockdown für Ungeimpfte „offenbar wirkungslos und durch die kommende Impfpflicht auch obsolet“ sei.
Und auch die Wiedereinführung der Gültigkeit der Wohnzimmertests „ob ihrer schlechteren Sensibilität“ lehnt die SPÖ ab. Leichtfried sieht darin „nichts anderes als das Ergebnis des Regierungsversagens im Pandemie-Management“.》[1]

[1] https://www.krone.at/2607417

Der Teillockdown mit der Ausgangssperre für Menschen ohne der experimentellen und gefährlichen Covid-19 Schutzimpfung und die 2G sind verfassungswidrig. Diese lehne ich ab.

《(...) Diese Impfung verstößt gegen das Recht auf Leben! Gegen die körperliche und geistige Unversehrtheit eines jeden Einzelnen von uns. Diese Impfung verstößt gegen das Recht, gegen die Achtung und den Schutz auf die Privat – und Familiensphäre. Diese Impfung verstößt gegen das Recht auf Erwerbsfreiheit. Gegen das Recht der Unverletzlichkeit des Eigentums. Das Recht auf Datenschutz und so weiter. Diese Impfverpflichtung verstößt gegen den Nürnberger Kodex.》[2]

[2] https://report24.news/mfg-obmann-brunner-die-abwahl-der-regierung-wird-diese-behauptete-pandemie-beenden/

Trotz sehr vieler Einsprüche wurde das Impfpflichtgesetz beschlossen. Damit stellt sich auch die Frage einer Haftung für eventuelle Impfschäden. Siehe dazu in [3] die Aussage von Dr. Brunner in der Pressekonferenz vom 21.01.2022.

[3] Pressekonferenz am 21.01.2022 von Dr. Brunner MFG zur Impfpflicht.

[3] https://youtu.be/kQBFC2_ONAw

Impfschäden können bzw. sollen in [4] gemeldet werden.

[4] Meldung von Impfnebenwirkungen:

[4] https://www.acu-austria.at/meldung-von-impf-nebenwirkungen/

Für jene die die neueste Dokumentation "In Stich gelassen" von Servus TV am 20.01. 2022 versäumt haben nachfolgend der Link zur Videothek in [5].

[5] In Stich gelassen Servus TV 20.1.2022 21:10 Uhr.

[5] https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa1uhra88dp5llzqs7cp/

Glücksspiel mit Steuergeld lehne ich grundsätzlich ab.

Bitte nicht fortwährend die gesunden und erkrankten Staatsbürger:innen und Gäste im Österreich anblödeln und die vollkommen unnötigen Spaltungen und Polarisierungen wie in [6[ ersichtlich  befeuern, fördern und unterstützen. Das stört den sozialen Frieden und das Vertrauen in die Politik und in die Arbeit der seriösen Wissenschaften.

[6] 《(...) Eine Impflotterie startet am 15. März.

DIE ECKPUNKTE IM DETAIL

Impfprämie für die Kommunen: Gemeinden und Städte sollen weiter über das Impfen informieren.  Bei einer Impfquote von 80 Prozent wird ein Basisbetrag von insgesamt 75 Millionen Euro ausgeschüttet, bei 85 Prozent sind es 150 Millionen und bei 90 Prozent werden 300 Millionen Euro ausgeschüttet. Als Beispiel nannte Nehammer eine durchschnittliche Gemeinde mit 3.000 Einwohnern, die bei 80 Prozent 30.000 Euro bekommen soll, bei 85 Prozent 60.000 Euro und bei 90 Prozent 120.000 Euro. Über das Geld kann dann die Gemeinde verfügen und in wichtige Projekte investieren.

Impflotterie: Das Thema Impflotterie ist laut Nehammer die bestmöglichste Art, einen individuellen Anreiz zu setzen. Es gibt Gutscheine im Wert von 500 Euro zu gewinnen. Diese können im Handel, in der Gastro, für Kulturleistungen etc. in Österreich eingelöst werden. Von 15 Millionen Teilimpfungen gewinnen 1,5 Millionen, jede/jeder Zehnte habe somit die Chance zu gewinnen. Das gelte für jene, die sich schon impfen haben lassen und soll ein Anreiz zur Impfung sein.》[6]

[6] Nationalrat: Bei der Impfpflicht liegt nun der Ball beim Bundesrat, idF beim Herrn Bundespräsidenten und beim Verfassungsgerichtshof.

[6] https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6087923/Nationalrat_Impfpflicht-nun-liegt-der-Ball-beim-Bundesrat

Die im Impfpflichtgesetz enthaltenen Rechtsgrundsatzverletzungen mit dem Verschlechterungsverbot "Reformatio in Peius" [7] beim Erheben eines Rechtsmittels und mit dem Verbot der Mehrfachbestrafung "Ne bis in idem" [8,9] lehne ich ab.

[7] Reformatio in Peius - Verschlechterungsverbot

[7] https://de.m.wikipedia.org/wiki/Reformatio_in_peius

[8] Ne bis in idem - Verbot der Mehrfachbestrafung

[8] https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/N/Seite.991219.html

[9] Art. 4 des 7. ZP zur EMRK: Recht, wegen derselben Sache nicht zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft zu werden

[9] http://www.emrk.at/rechte/ZP/art4-7.htm


Mit freundlichen Grüßen