Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Bericht und Antrag (1314 d.B.) des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Impfschadengesetz geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Stellungnahme: Ich stimme ausdrücklich NICHT zu:
Stellungnahme betreffend den Bericht und Antrag (1314 d.B.) des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Impfschadengesetz (204873/SN) geändert wird
Inhalt
Die angebotenen Covid-Impfstoffe (MRNA und Vektor) sind noch nicht ausreichend in Sicherheit bestätigt, im Gegenteil. Wir befinden uns in einer Studienphase, gerade hier ist es wichtig ALLE Reaktionen der Kunden genauestens zu beobachten.
Die bereits dokumentierten Nebenwirkungen sind in einem vielfach höheren Ausmaß als bei anderen präventiven Maßnahmen. Eine Impfpflicht ist damit schon mal Machtmißbrauch.
Neben den hinlänglich vorgebrachten Einwänden gegen die Covid Impfung und umso mehr einer gesetzliche Verpflichtung dazu, ist besonders dieser Passus völlig inakzeptabel, der der ohnehin schon vorliegenden Nicht - Beachtung von Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit und informed CONSENT weiter Tür und Tor öffnet:
"Zudem soll der Verweis auf § 17 Abs. 3 des Epidemiegesetzes 1950 (EpiG), BGBl. Nr. 186/1950, durch
Aufnahme auch des § 17 Abs. 4 EpiG erweitert werden.
Darin wird bestimmt, dass, sofern dies im
Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren
Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist, die Bezirksverwaltungsbehörde im Einzelfall für bestimmte
gefährdete Personen die Durchführung von Schutzimpfungen anordnen kann. Auch Schäden nach solchen
Impfungen sollen nach dem Impfschadengesetz entschädigt werden.“
Ich fordere Sie hiermit auf, weder das Impfpflichtgesetz, noch dieses Gesetz, das damit auch obsolet würde, zu beschließen.