Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2094/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Zivilrechts-Mediations-Gesetz und das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren!
Betreff: “NEIN zur IMPFPLICHT“
1. Begründung:
Selbst bei der Aufklärungs- und Dokumentationsbogen Corona-Schutzimpfung –
(Version 10, Stand: 21.10.2021) des Sozialministerium wird hingewiesen:
Die Anwendung von COVID-19-Impfstoffen als 3. Dosis ist derzeit teilweise noch nicht zugelassen. Die Datenlage ist zum Teil noch begrenzt und über Art und Häufigkeit von Nebenwirkungen sind noch nicht alle Informationen verfügbar. Dies gilt auch bei der Anwendung von mRNA-Impfstoffen als 2. Dosis nach Vektorimpfstoffen.
Link - Sozialministerium:
https://www.sozialministerium.at/dam/sozialministeriumat/Anlagen/Informationen-zum-Coronavirus/Corona-Schutzimpfung/Corona-Schutzimpfung---Durchf%C3%BChrung-und-Organisation/Aufkl%C3%A4rungs-und-Dokumentationsb%C3%B6gen/201221_Covidimpfung_Aufkl%C3%A4rungsbogen_Final_221220.pdf
2. Begründung:
Europäische Menschenrechtskonvention:
ARTIKEL 3 - der Folter
Niemand darf der Folter oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden!
- erniedrigender Behandlung/Strafe = Lockdown für Ungeimfte
- Folter = seelische Folter
Link – Europäische Menschenrechtskonvention:
European Convention on Human Rights (coe.int)
3. Begründung:
Zugelassenen COVID-19-„Impfstoffe“ (Stand:19.12.2021)
DÜRFEN NICHT angewendet werden, wenn man allergisch gegen den Wirkstoff
oder einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels ist.
Das geht aus der jeweiligen
Packungsbeilage der „Impfstoffe“ eindeutig hervor.
Da davon auszugehen ist, dass bisher kein einziger Mensch gegen sämtliche Bestandteile des
„Impfstoffs“ allergologisch getestet wurde, ist jeder Mensch erst einmal impfunfähig.
Hinzu kommt, dass beim „Impfstoff“ der Firma BioNTech, Comirnaty, zwei Zusatzstoffe
enthalten sind, die laut den Herstellerangaben NUR für Forschungszwecke und NICHT für
die Anwendung am Menschen geeignet sind.
Im Detail:
Auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts (Bundesinstitut für Impfstoffe und
biomedizinische Arzneimittel; Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Gesundheit) sind die aktuell in Deutschland bedingt zugelassenen
COVID-19-„Impfstoffe“ (Stand: 19.12.2021) aufgelistet:
https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html
In der letzten Spalte der Übersicht „Weitere Informationen“ kann man zu jedem der vier
„Impfstoffe“ die offiziellen Produktinformationen herunterladen. (Nebenbemerkung:
Außerdem sind dort auch die Rote Hand-Briefe hinterlegt, also wichtige Informationen der
Hersteller, mit denen die medizinischen Fachkreise über neu erkannte, bedeutende
Arzneimittelrisiken informiert werden; und das sind nicht wenige.)
Auch hier die Links zu den deutschsprachigen Produktinformationen der vier „Impfstoffe“:
• Comirnaty (BioNTech/Pfizer): https://www.ema.europa.eu/documents/product-
information/comirnaty-epar-product-information_de.pdf
• Janssen (Johnson & Johnson): https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-
information/covid-19-vaccine-janssen-epar-product-information_de.pdf
• Spikevax (Moderna): https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-
information/spikevax-previously-covid-19-vaccine-moderna-epar-product-
information_de.pdf
• Vaxzevria (AstraZeneca): https://www.ema.europa.eu/documents/product-
information/vaxzevria-previously-covid-19-vaccine-astrazeneca-epar-product-
information_de.pdf
Jeweils in Abschnitt 2 der Packungsbeilage steht dort der folgende Satz (hier am Beispiel
Comirnaty):
Corminaty darf nicht angewendet werden
Wichtig ist hier die Betonung auf „darf nicht“ – es handelt sich also nicht um eine
Empfehlung, sondern um ein Verbot!
Bevor also eine „Impfung“ stattfindet, muss zunächst ausgeschlossen werden, dass keine
Allergie gegen den Wirkstoff oder einen sonstigen Bestandteil des Arzneimittels vorliegt. Zu
klären wäre in diesem Zusammenhang auch noch, wie so ein Allergie-Test medizinisch
korrekt ablaufen müsste.
Beispielhaft hier die in Abschnitt 6 der Packungsbeilage aufgelisteten Zusatzstoffe im
„Impfstoff“ Comirnaty von BioNTech:
Die beiden ersten Zusatzstoffe ALC-0315 und ALC-0159 bitte genauer anschauen.
Sie finden Informationen dazu auf der Website des Herstellers, der Firma Echolon Biosciences
Inc.
Unter dem Link https://www.echelon-inc.com/product/alc-0315/
(sollte dieser Link nicht mehr
funktionieren, dann bitte über die Wayback-Machine:
https://web.archive.org/web/20211219064918/https://www.echelon-inc.com/product/alc-0315/)
sind die Produktinformationen zu ALC-0315 aufgeführt und von dort kommt man über den
Punkt „Documentation“ zum Download des „Technical Data Sheet“:
https://www.echelon-
inc.com/wp-content/uploads/2021/09/N-1020_TDS_rev1a.pdf
(Backup-Link:
https://web.archive.org/web/20211218213513/https://www.echelon-inc.com/wp-
content/uploads/2021/09/N-1020_TDS_rev1a.pdf)
„Dieses Produkt ist nur für Forschungszwecke und nicht für die Anwendung
am Menschen bestimmt.“
Interessant sind auch die Sätze im Kleingedruckten unten auf dem Datenblatt; hier mal zwei
wichtige Sätze daraus in deutscher Übersetzung:
„Die toxikologischen und pharmakologischen Eigenschaften dieser Verbindung sind nicht
vollständig bekannt.“
„Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für alle Folgen, die sich aus der Verwendung
des Produkts ergeben, und Echelon übernimmt dafür keine Haftung, auch nicht für den
Erfolg der Forschungs- und Entwicklungsarbeit des Käufers oder die Gesundheit oder
Sicherheit bei der Verwendung des Produkts.“
Bei dem Produkt ALC-0159 findet man die gleichen Informationen, wie gerade hier für ALC-
0315 beschrieben:
Link zur Produktseite: https://www.echelon-inc.com/product/alc-0159/
(Backup-Link: https://web.archive.org/web/20211218145403/https://www.echelon-
inc.com/product/alc-0159/)
Link zum Datenblatt: https://echelon-inc.com/wp-content/uploads/2021/08/N-
2010_TDS_rev1.pdf
(Backup-Link: https://web.archive.org/web/20211211105546/https://echelon-inc.com/wp-
content/uploads/2021/08/N-2010_TDS_rev1.pdf)
Spannende Randnotiz: Der Satz „This product is for research use only and not for human
use“, der ja nach wie vor im Datenblatt zu finden ist, stand bis zum 08.12.2021 genauso auch
auf der Produktseite. Das kann dank der Wayback-Machine verifiziert werden (hier am
Beispiel ALC-0159):
https://web.archive.org/web/20211208223524/https://www.echelon-
inc.com/product/alc-0159/
Seit dem 09.12.2021 steht auf der Produktseite an der Stelle nun „nur“ noch: „This is a
reagent grade product, for research use only.“, auf Deutsch: „Dies ist ein Produkt in
Reagenzienqualität, das nur für Forschungszwecke verwendet wird.“
Im Datenblatt hat Echolon scheinbar vergessen, diesen Satz zu ändern. Eine entsprechende
Presseanfrage an Echolon vom 09.12.2021 blieb bislang (Stand: 19.12.2021) unbeantwortet.
Zusammenfassung:
Im „Impfstoff“ Comirnaty von BioNTech befinden sich zwei Zusatzstoffe, welche NUR für
Forschungszwecke und NICHT für die Anwendung am Menschen sind – laut den Angaben
des Herstellers, welcher allerdings die toxikologischen und pharmakologischen
Eigenschaften dieser beiden Produkte nicht vollständig kennt und in keinster Weise für
Schäden haftet.
Ersuche sie diesen Gesetzesentwurf ersatzlos streichen!