Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Bericht und Antrag (1313 d.B.) des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz 1950 geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Stellungnahme Dr. Irene Perndanner
Zu Beilage 1313 XXVII.GP und 10864/BR d.B.
Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates!
Ich bin zutiefst schockiert mit welchen Methoden im Parlament und in der Bundesregierung gearbeitet wird!
Morgen, am 3.2.2022 soll die Beilage 1313 XXVII.GP und 10864/BR d.B. beschlossen werden als Punkt 8 der Tagesordnung!
Ich habe erst heut von dieser Beilage erfahren und erhebe gegen diese Gesetzestexte nachdrücklich Einspruch! Bitte beschließen sie diese Texte nicht! Wie ist es möglich, dass es für diese Entwürfe gerade mal drei Tage Zeit gibt, um dagegen Stellung zu nehmen?
Das wirkt auf mich wie eine Überrumpelungsaktion! So funktioniert Demokratie normalerweise nicht und einen Ausnahmezustand, der demokratisches Vorgehen außer Kraft setzten kann, haben wir bei weitem nicht!
Ich habe mein Doktorat in Medizin und nicht in Jus, deshalb entschuldigen Sie bitte meine nicht juristische Sprache!
Begründung: Ich füge meine Stellungnahme in den geplanten Gesetzestext in Blau/Kursiv ein!
Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz 1950 geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1 Änderung des COVID-19-Maßnahmengesetzes
1. § 8 lautet:
„§ 8. (1) Wer
Die Straftaten werden genau definiert und darunter auch das Betreten, was mich an Sperrzonen in totalitären Staaten erinnert! Die Geldstrafen dafür werden hoch angesetzt und der Wiederholungsfall extra unter eine erhebliche Straferhöhung gestellt! Und diesmal kommt auch eine Freiheitsstrafe vor, deren Vorkommen vorher von der Regierung negiert wurde!
Wie ist das möglich?
(2)
Dieses Gesetz ist völlig überzogen! Überall in anderen Staaten werden die Maßnahmen zurückgefahren und in Österreich entwerfen sie dieses angsteinflößende Gesetz?
1. Wer
Dieses Gesetz klingt wie für eine Milzbrandepidemie oder Ebola entworfen! Merken sie nicht, dass das für Sars-Covid 19 völlig überdimensioniert ist?
Sie könnten ein solches Gesetz für den Fall von Ebola oder Anthrax entwerfen und für den Bedarfsfall bereit haben, es aber jetzt so zu beschließen unter Umgehung einer breiteren Diskussion ist einer Demokratie nicht würdig!
2. Wer Es ist nicht akzeptabel, Leitende Angestellte und Besitzer mit so astronomisch hohen Strafen zu bedrohen, bei einer Bedrohung durch eine Krankheit, die bei weitem nicht eine schwere Epidemie ist. Was für Dynamiken stecken da dahinter? Wäre es nicht möglich, dass die Regierung moderater vorgeht und Maßnahmen zurückfährt, die sie in einer Zeit verordnet hatte, in der spontane Entscheidungen getroffen werden mussten? In einer Zeit, in der noch wenig Daten und Erfahrungen zugänglich waren?
3. Wer Freiheitsstrafen von bis zu vier Wochen, wenn ein Besitzer sein Hotel, seinen Betrieb nicht rund um die Uhr überwacht? Wie stellen sie sich die Verwirklichung dieses Gesetzes vor? Muss dann jeder Bauernhof oder jede Tischlerei rundum video-überwacht sein, mit elektronischen Türöffnern, Wachleuten, Stacheldrahtzäunen etc? Stellen sie sich die Situation vor: Jemand will seinem Geschäfts-Konkurrenten schaden und schleust eine Person ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr in dessen Betrieb ein und zeigt ihn dann an?
4. Wer Wie fühlen Sie sich, wenn sie dieses Gesetz lesen? Ich fühle mich wie in den Roman „1984“ von George Orwell versetzt?
5. Wer Diese Vorgehensweise ist unangemessen und nicht verhältnismäßig!
6. Wer
7. Wer“ Wer hat solche Maßnahmen und Geldstrafen entworfen? Wenn man so eine Vorgehensweise mit den Augen eines Psychologen oder Psychiaters betrachten würde, könnte man auf den Gedanken kommen, dass hinter diesen Formulierungen zornige, gekränkter Narzissten stehen, die nicht damit fertig werden, dass ihre Vorstellungen im Kreuzfeuer der Kritik stehen und ein Großteil der Bevölkerung bei diesen Maßnahmen nicht mitgehen möchte und ev. wird?
2 § 9 Abs. 1 lautet: „§ 9. (1)
Was sind bestimmte Orte und Orte der Zusammenkunft? Das ist sehr dehnbar und könnte sich auch auf Privatwohnungen beziehen? Das wäre überzogen!
3 § 9 Abs. 3 entfällt.
1. In § 39 wird nach der Wort- und Zeichenfolge „2 180 Euro,“ die Wort- und Zeichenfolge „ im Wiederholungsfall bis zu 4 360 Euro,“ eingefügt.
Den Wiederholungsfall so unter erhöhte Strafe zu stellen ist nicht im Sinne der bisherigen österreichischen Gesetzgebung! Es klingt auch nach einer zornigen, gekränkten Gemütslage des Auftraggebers dieses Gesetzes? Ich nehme zumindest an, dass viele Österreicher das so empfinden würden.
2. Dem § 50 wird folgender Abs. 28 angefügt: Heißt dieser Paragraph, dass dieses Gesetz jetzt schon für die Zeit nach dem 1.2.2024 fixiert wird und sozusagen ohne Limitierung am 3.2.2021 im Bundesrat beschlossen wird?
Das halte ich nicht für denkbar und ich bitte Sie, das noch einmal genau zu überprüfen und zu ändern!
Wenn das Gesetz in dieser Form so beschlossen wird, empfinde ich, liegt die Zeit einer österreichischen Demokratie hinter uns und wir gehen in eine ungewisse Zukunft!
Das macht mir Angst! Ich fühle mich von so einer Regierung und so einem Parlament nicht mehr geschützt und vertreten! Als Medizinerin habe ich den Hippokratischen Eid geschworen und komme damit in Gewissenskonflikte, wenn ich diesen Gesetzesentwurf unterstützen würde!
Ich bin Akademikerin, bisher schulmedizinisch denkende Impfbefürworterin, Wechselwählerin und halte viel von europäischen Werten, die unsere abendländische, demokratische Kultur geprägt haben!
Ich appelliere noch einmal an Sie, dieses Gesetz nicht in dieser Form zu beschliessen!
Hochachtungsvoll und mit guten Wünschen für Ihre hoch verantwortungsvolle Arbeit!
Dr.med. Irene Perndanner