Impfschadengesetz (247703/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Bericht und Antrag (1314 d.B.) des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Impfschadengesetz geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sg. Politiker,

Dieses Impfschadensgesetz ist ein Hohn für Impfgeschädigte!

1. MELDESYSTEM
In Österreich sind zwar Ärzte dazu verpflichtet, Impfschäden auf der offiziellen Seite des Bundeministeriums zu melden, in der Praxis wird dies nicht durchgeführt.
Den Bürgern wird bewusst verschwiegen und verheimlicht, dass auch sie selbst Nebenwirkungen melden können. Sie werden nicht aufgeklärt, welche Voraussetzungen für die Beweislage erforderlich sind z.B. führen eines Impf-Tagebuches.
Ärzte erhalten von der Ärztekammer ein „Meldeverbot“, wodurch die wahren Zahlen der Impfschädigungen im Allgemeinen und aller aktuellen Impfschäden im speziellen (Covid19) vertuscht werden.
Die Gutachter sind „gekauft“ von den Pharmafirmen und stehen nicht dem Schwächeren (= Patienten) unterstützend zur Seite, sondern „drehen“ die Schäden so hin, dass die Pharmafirma gut da steht.

2. VERFAHRENSWEG
Bis es zur Anerkennung eines Impfschadens kommt, muss ein langer Rechtsweg angetreten werden. Die Patientenrechtsanwälte stehen auch zumeist auf der Seite der Pharmafirmen und werden von diesen gesponsert.
Es sollte generell ein Gesetz verabschiedet werden, das verpflichtet, alle SPONSORING-VERTRÄGE offen zu legen!
Der Impfgeschädigte und dessen Angehörige haben jedoch nicht die Zeit und die Ressourcen einen langen Rechtsweg zu bestreiten, da 1. die Geldmittel oft fehlen und 2. die Angehörigen mit der Pflege und Behandlung beschäftigt sind. Es gibt keine Unterstützung für impfgeschädigte Menschen. Je finanziell schwächer die Menschen sind, desto weniger Chance haben sie auf ein faires Gutachten.

3. GERICHTSURTEIL
Der Staat Österreich zahlt erst für Impfschäden, die durch seine Impf-Empfehlungen entstanden sind, wenn er vom Gericht dazu verurteilt wurde. Dies dauert oft Jahre! Eine nicht ZUMUTBARE Zeit, die durch langwierige Prozesse und „bewussten“ Verzögerungen herbeigeführt wird. Die Geschädigten geben dann oft auf, aufgrund von Ressourcen-, Geld- und letztendlich Kraft-Mangel.

DIE IMPFSCHÄDEN MÜSSEN KONSEQUENTER und EHRLICHER ERFASST WERDEN!
DIE VERFAHREN MÜSSEN VERKÜRZT WERDEN!
Der Staat Österreich muss die Verantwortung für die Schäden übernehmen!
Mehr Transparenz für die Bürger zum Impfschaden-Anerkennnungsverfahren!

MFG
Hones

Stellungnahme von

Hones, Ingeborg

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