COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (249468/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2228/A der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte „Regierung“!

Ich stimme dem Antrag 2228/A vollinhaltlich zu!

Österreich weigert sich noch immer mit Alternativbehandlungen zu beginnen, damit COVID-Patienten erst gar nicht so weit kommen, um zwingend beatmet zu werden. Hier ist man in Spanien und auch mittlerweile in Frankreich einen großen Schritt voraus. Siehe „PROTOKOLL ZUR PROPHYLAXE UND FRÜHZEITIGEN AMBULANTEN BEHANDLUNG VON COVID-19“ https://covid19criticalcare.com/wp-content/uploads/2020/12/FLCCC_Alliance-I-MASKplus-Protocol-DEUTSCH.pdf

Nach zwei Jahren sollte die Gesamte Regierung inklusive der Oppositionsparteien SPÖ und Neos (Auch Steigbügelhalter genannt in Österreich) informiert sein, dass z.B. Pfizer die Studien abgebrochen hat und man sich mehr denn je, erst jetzt in einer klinischen Studie befindet.
Wie kann man eine Impfpflicht erlassen für Medizinprodukte, die nicht vollständig zugelassen sind? Anbei einige Auszüge aus der Pfizer Studie, die nicht dem Goldstandard entspricht.

• So gab es beispielsweise insgesamt 20 Todesfälle in der geimpften Gruppe gegenüber 14 Todesfällen in der Placebo Gruppe;

• Darüber hinaus hat Pfizer die Studienteilnehmer getäuscht, den Covid-19-Impfstoff an gesunden und jungen Personen und nicht an kranken und älteren Menschen getestet und keine subklinischen Biomarker erfasst, die wertvolle Frühwarnzeichen für eine durch die Impfstoffe verursachte Erkrankung wären;

• Pfizer gab eine Wirksamkeit von 95 % an, was sich so anhört, als würde der Impfstoff in 95 % der Fälle schützen. Aber diese 95 % beziehen sich auf die relative Risikoreduzierung, während die absolute Risikoreduzierung nur 0,84 % betrug;

• Pfizer meldete einen 12-jährigen Studienteilnehmer, der seit 10 Monaten an den Rollstuhl gefesselt ist und über eine Ernährungssonde essen musste, als "funktionelle Bauchschmerzen";

• Die Autoren des Pfizer-Berichts standen in Interessenkonflikten, denn 84 % von ihnen waren entweder bei Pfizer angestellt, besaßen Pfizer-Aktien, erhielten Zuschüsse von Pfizer, wurden von Pfizer als Berater eingestellt oder führten zuvor klinische Studien für Pfizer durch. So haben beispielsweise zwei der Autoren des Pfizer-Berichts direkt mit den Impfstoffen von Pfizer einen Börsengewinn von 9 Milliarden Dollar erzielt, da sie gleichzeitig Mitbegründer von BioNTech waren.;

• Der Nettonutzen bzw. die absolute Risikominderung, die man mit einem Impfstoff von Pfizer erreicht, beträgt also 0,84 %. Die 95 %-Zahl bezieht sich auf den relativen Unterschied zwischen 0,88 % (ungeimpft) und 0,4 % (geimpft) (0,88 - 0,04). Dies wird als 95 %ige relative Risikoreduktion bezeichnet. Die relative Risikoreduktion ist bekanntermaßen eine irreführende Zahl, weshalb die FDA empfiehlt, stattdessen die absolute Risikoreduktion zu verwenden, was die Frage aufwirft, wie viele Menschen sich für die COVID-19-Impfstoffe entschieden hätten, wenn sie gewusst hätten, dass sie weniger als 1 % Nutzen bieten?;

• Pfizer hat die Studie nach zwei Monaten abgebrochen.;

• Die Studie war blind, das heißt, die Teilnehmer wussten nicht, in welcher Gruppe sie waren. Diese Blindstudie sollte drei Jahre lang bis zum 2. Mai 2023 andauern, was das Ende der dritten Phase der klinischen Studie bedeuten würde. Stattdessen beendete Pfizer die Studie nach nur zwei Monaten. Das bedeutet, dass Pfizer allen Teilnehmern der Placebo- und der Impfgruppe mitteilte, in welcher Gruppe sie sich befanden, und den Teilnehmern der Placebo Gruppe die Möglichkeit bot, in die Impfgruppe zu wechseln (Wir nennen das hier Entblindung). Die meisten von ihnen nahmen dieses Angebot von Pfizer an, und die große Mehrheit der Placebo Gruppe wechselte in die Impfgruppe. Daher gab es nach zwei Monaten keine Kontrollgruppe mehr, mit der die geimpfte Gruppe verglichen werden konnte, und es gab keine Möglichkeit mehr, die langfristige Sicherheit oder Wirksamkeit zu beurteilen.; Die geimpfte Gruppe wies ein erhöhtes Krankheitsrisiko auf. ;

• Die Daten von Pfizer vor der Entblindung der Studie zeigen eine signifikante Erhöhung des Krankheitsrisikos für die geimpfte Gruppe gegenüber der Placebo GruppeDas sind nur einige Auszüge aus der Zusammenfassung, die detaillierte Aufstellung können Sie hier nachlesen: https://qnet17.cc/article/701-die-eindrucksvolle-und-schockierende-pfizer-pr%C3%A4sentation-wegen-der-dr-robert-mal/?highlight=die%20eindrucksvolle

Zu den Inhaltsstoffen von Comirnaty wurden von BioNTech/Pfizer noch immer nicht die für Juli 2021 geforderten Informationen und Daten geliefert. Für die Lipid-Nanopartikel ALC-0159 und ALC-0315 werden im EMA Assessment Report für die erste bedingte Marketing-Autorisierung Auflagen zur Lieferung weiterer Informationen gegeben, nämlich SO4 und SO5 (SO = Specific Obligation). Diese Auflagen sind noch nicht erledigt worden. Diese Inhaltsstoffe (ALC-0159 + ALC-0315) im Impfstoff, dieser lt. Hersteller des Inhaltsstoffes nur für Forschungszwecke freigegeben wurde!

Europarechtliche Grenzen: Auch
nach Art. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/C 83/02) gilt (Zitat): „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“
Nach Art. 3 dieser Charta gilt zudem (Zitat): „Recht auf Unversehrtheit“

Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
a) die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten,
b) das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben,
c) das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen,
d) das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.“

Allein diese o.a. Missstände sollten aufzeigen in welches Ungemach sich Österreich hier verwickeln lässt!
Warum wird uns eine Gen-Therapie als Impfung verkauft?

Warum mussten Definitionen weltweit geändert werden, wenn es doch „nur“ eine Impfung ist? Eine Gentherapie ist keine Impfung im klassischen Sinn, sondern ist und bleibt eine Art „Gentherapie“. Und eine Gentherapie kann dann nicht verpflichtend angeordnet werden, wenn der Gesetzgeber sinnverfälschend – und zudem von der Öffentlichkeit lange unbemerkt – schon vor vielen Jahren mit den Begriffen herumgespielt und irreführend eine Gentherapie als „Impfung“ bezeichnet bzw. qualifiziert hat.
Hier ein Auszug aus dem Biontech Geschäftsbericht, gerne können Sie den ganzen Text nachlesen: https://investors.biontech.de/node/8746/html#N1_CORPORATE_INFORMATION
Obwohl wir davon ausgehen, dass BLAs für unsere auf mRNA basierenden Produktkandidaten in den USA und in der Europäischen Union eingereicht werden, wurden mRNA-Therapien als gentherapeutische Arzneimittel eingestuft.
Der Hersteller selbst spricht von Gentherapie, ich möchte nicht einmal genmanipulierte Lebensmittel kaufen müssen, soll aber mit einer Therapie einverstanden sein, die auf Genmanipulation aufgebaut ist?

Ich kann hier nur nochmal an das Gewissen der „Regierung“ und Ihre Unterstützer appellieren. Möchten Sie wirklich Teil eines solchen Prozesses nahe eines Verbrechens sein?
Es ist unbestreitbar, dass es bei diesen „Impfungen“ nicht mit rechten Dingen zu geht. Es gibt zu viele Unklarheiten und Verdachtsfälle, um mit gutem Gewissen und vollem Vertrauen die Menschen, die aus diesen berechtigten Gründen Angst verspüren, zu einer Impfung zu verpflichten.

Zum Schutz der österreichischen Bevölkerung bin ich mit vollster Überzeugung gegen eine Impfpflicht. Folgen Sie dem Handeln anderen Staaten und stoppen Sie die COVID19-Maßnahmen!
Lernen auch wir in Österreich mit dem Virus zu leben, wie so viele andere Staaten es auch mittlerweile tun.

ZIEHEN SIE DEN GESETZESANTRAG ZUM COVID19-IG ZURÜCK!!

Mit freundlichen Grüssen
Katharina Zeller