Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2094/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Zivilrechts-Mediations-Gesetz und das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
- Der Gesetzesentwurf basiert nicht auf validen Fakten, eine Revision der Faktenlage und ggf. Anpassung ist auch nicht angedacht, im Gegenteil!
- Dieser Eingriff in die körperliche Integrität ist weder geeignet, die vermeintlichen im öffentlichen Interesse gelegenen Zwecke zu erreichen (Stichwort Impfdurchbrüche, keine sterile Immunität der Geimpften) noch adäquat in dem Sinne, dass andere Alternativen völlig außer Acht gelassen worden sind.
- Eine Aufklärung über die Risiken einer Impfung für einzelne Personen und Personengruppen und Gegenüberstellung der vermeintlichen Zecke nicht nachvollziehbar dargestellt und schon gar nicht glaubhaft gemacht.
- Gleichheitswidriger (im verfassungsrechtlichen Sinne) geht es kaum, da notwendige Differenzierungen in Bezug auf natürliche Immunität (Genesen, Antikörper) und Risikogruppen (Alter, Vorerkrankungen, Fettleibigkeit, Alkoholismus und Nikotinabhängigkeit) nicht vorgenommen werden.
...und insgesamt eine Schande, dass man in einer Demokratie die seitens Politik und Medien initiierte Diskriminierung über einen Impfstatus auf diese Weise zu legalisieren versucht.
BEMERKENSWERT, dass man nun neue Mutationen mit aller Kraft dämonisiert, um die Zwangsimpfung zu rechtfertigen anstatt sich wissenschaftlich mit der möglicherweise besten Chance seit langem auseinanderzusetzen, eine natürliche und nachhaltige Herdenimmunität zu erreichen, wenn Omikron tatsächlich nur leichte grippeähnliche Symptome mit sich bringt.
IM ÜBRIGEN DRÄNGT SICH DER VERDACHT AUF, dass die Regierungsvorlage nur deshalb immer wieder (ganz leicht) abgeändert wird, um sich der zahlreichen Stellungnahmen zu entledigen und dieses durch und durch verfassungswidrige Gesetz noch rascher und leichter durchzudrücken - erbärmlich!!!
Abschließend gebe ich zu bedenken, dass ich es für mich persönlich nicht ausschließen kann, dass ich einmal "an und mit" einem Muttermal sterben werde; und noch weniger kann ich dann ausschließen, in einer Statistik geführt zu werden, auf deren Bais den Österreichern einmal verboten werden wird, länger als eine (1) Stunde in die Sonne zu gehen (ob bekleidet oder unbekleidet wäre dabei irrelevant).