Stellungnahme zu 3077/A (276711/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend die Ausschussbegutachtung des Verfassungsausschusses,

zu dem Antrag 3077/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Jörg Leichtfried, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung der Stiftung Forum Verfassung erlassen wird

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Inhalt

Zu dem mit Nachricht vom 26. Jänner 2023 zugeleiteten Initiativantrag eines Bundesgesetzes zur Errichtung der Stiftung Forum Verfassung (3077/A) nehmen die Geschäftsführer des Hans Kelsen-Instituts wie folgt Stellung:
1. Zunächst dankt das Hans Kelsen-Institut dem Hohen Verfassungsausschuss für die Einbeziehung in das Begutachtungsverfahren. In der Tat ist die Gründung dieser Stiftung für das Hans Kelsen-Institut unter verschiedenen Gesichtspunkten sehr relevant.
2. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass das schon bisher erfolgreiche „Forum Verfassung“ nunmehr eine feste Kontur erhält und auf eine bundesgesetzliche Grundlage gestellt wird. Die Kernaufgabe der neuen Stiftung besteht in der „Vermittlung von Wissen und zur Bewusstseinsbildung in Angelegenheiten der österreichischen Bundesverfassung und der Verfassungsgerichtsbarkeit“. Die Aufgabe der Stiftung Hans Kelsen-Institut ist es wiederum, die Reine Rechtslehre und ihren wissenschaftlichen Widerhall im In- und Ausland zu dokumentieren, darüber zu informieren und die weitere Durchdringung, Fortführung und Entwicklung der Reinen Rechtslehre zu fördern“. Bedenkt man die überragende Bedeutung Hans Kelsens als Architekt der österreichischen Bundesverfassung und vor allem als Mitgestalter und Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, ergeben sich überschneidende und jedenfalls komplementäre Aufgaben.
2. In diesem Sinn dürfen wir die folgenden Änderungen anregen:
§ 2 Abs 2 Z 1 könnte, um eine Brücke zu schlagen, wie folgt ergänzt werden: „… unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit; dies unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Werks und der Wirkung Hans Kelsens.“
Zu § 9 Abs 1 regen wir an, einen Geschäftsführer des Hans Kelsen-Instituts als Mitglied des Kuratoriums vorzusehen.
3. Das Hans Kelsen-Institut sieht sich sehr gut in der Lage, zu den Zielen der neuen Stiftung tatkräftig beizutragen. Das könnte auf verschiedenen Ebenen der Fall sein, etwa durch die Übernahme von Vorträgen auch volksbildnerischer Art, durch die Durchführung von Projekten etc. Vor allem geht es aber auch darum, den Kernbetrieb des Hans Kelsen-Instituts zu festigen. Die erfreulich wohl dotierte Finanzierung des Forums Verfassung könnte indirekt so auch dem Hans Kelsen-Institut, das sich seit Jahren in einer prekären finanziellen Situation befindet, zu Gute kommen.
Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner, Geschäftsführer
Univ.-Prof. Dr. Thomas Olechowski, Geschäftsführer