Stellungnahme zu 2048 d.B. (276895/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (2048 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Zweckzuschüsse an Länder und Gemeinden für die Durchführung der Corona-Schutzimpfung (COVID-19-Impffinanzierungsgesetz) und ein Bundesgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen für das COVID-19-Maßnahmengesetz getroffen werden, erlassen und das Epidemiegesetz 1950, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Apothekengesetz, das Arzneimittelgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Psychotherapiegesetz, das Sanitätergesetz, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert werden (COVID-19-Überführungsgesetz)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch wenn die SARS-Cov-2 Pandemie vielerorts politisch beendet wurde, so ist sie für viele — ganz besonders für Vulnerable — leider noch lange nicht vorbei. Laut dem Abwassermonitoring sind die Infektionszahlen weiterhin hoch, wir haben alle paar Monate neue Wellen, und auch wenn die Intensivstationen nicht mehr Alarm schlagen, so steigt die Anzahl an Post-Covid Betroffenen weiter an. Die WHO hat vor wenigen Tagen verkündet, dass jede zehnte Infektion zu langfristigen Gesundheitsproblemen führt. Auch milde und asymptomatische Infektionen können zu Post-Covid führen. Rechnet man erhobene Daten aus dem Vereinigten Königreich auf die österreichische Bevölkerung um, so gibt es bereits zwischen 250.000 und 300.000 Post-Covid Betroffene in Österreich. Ein beträchtlicher Teil davon entwickelt die schwere, neuroimmunologische Krankheit ME/CFS, für die es keine zugelassenen Medikamente/Therapien gibt und die somit in den meisten Fällen als unheilbar gilt und bei 60% der Betroffenen mit vollkommener Arbeitsunfähigkeit einhergeht.

Mein Appell an Sie: Bitte erhalten Sie die Infrastruktur der PCR-Testungen in den Apotheken aufrecht. Das momentane Angebot von 5 gratis PCR-Tests im Monat ist weiterhin sehr wichtig für den Schutz von Vulnerablen. Ich selbst bin 27 Jahre alt und leide seit Dezember 2021 an schwerem Post-Covid. So wie für andere Post-Covid Betroffene kann eine Reinfektion für mich bedeuten, dass ich ganz bettlägerig werde und noch umfangreicher gepflegt werden muss. Diese PCR-Tests verringern das Risiko von Ansteckungen innerhalb des Haushalts und ermöglichen eine frühzeitigere Einnahme von antiviralen Medikamenten, sollte es im schlimmsten Fall doch zu einer Infektion kommen. Ich konnte durch die Verwendung von PCR-Tests bereits mehrmals eine Reinfektion verhindern. Ohne PCR-Tests wird die Diagnostik von Post-Covid noch schwieriger und auch für die Aufnahme in einer Post-Covid Ambulanz ist der Nachweis durch einen PCR-Tests oft wichtig. Aus diesen Gründen möchte ich Sie dringend ersuchen, das PCR-Testangebot in den Apotheken zumindest für Vulnerable beizubehalten. Auch Ärzte sollten weiterhin die Möglichkeit haben, PCR-Tests durchzuführen, da diese im Vergleich zu Antigen-Tests um einiges präziser sind.

Auch wenn dies nicht direkt Gegenstand dieses Gesetzesentwurfs ist, möchte ich hier auch auf die Problematik des Wegfalls der Maskenpflicht im Gesundheitsbereich hinweisen. Nicht nur kann man annehmen, dass die krankheitsbedingten Personalausfälle in Gesundheitseinrichtungen während stärkerem Infektionsgeschehen steigen werden, auch steigt für Vulnerable bei Arzt- und Krankenhausbesuchen das Risiko enorm. In Italien wurde die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen nun bis Ende 2023 verlängert. Vor allem für den Schutz von Vulnerablen und auch für die Minimierung von krankheitsbedingten Ausfällen würde ich eine Verlängerung der Maskenpflicht in österreichischen Gesundheitseinrichtungen ausdrücklich begrüßen.

Die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen der Langzeitfolgen von SARS-Cov-2 sind bereits enorm, werden aber aller Voraussicht nach noch viel beträchtlicher werden. Auch wenn man das individuelle Leid ignoriert, so macht es im Hinblick auf den bereits bestehenden Fachkräftemangel und die relativ hohen Kosten des Gesundheitssystems sehr viel Sinn, in Prävention und biomedizinische Forschung für Post-Covid zu investieren. Die Fortführung der PCR-Tests (zumindest für Vulnerable), Luftfilter in öffentlichen Gebäuden wie z.B. Schulen und Arztpraxen, die Verlängerung der Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen, und eine Aufklärungskampagne über Post-Covid wären meiner Meinung nach hier die wichtigsten Schritte. Biomedizinische Forschungseinrichtungen hat Österreich, nur gibt es bislang noch immer keine öffentlichen Forschungsgelder für Post-Covid (und ME/CFS) - auch dies muss sich dringend ändern.

Ich ersuche Sie, geehrte Damen und Herren, den Gesetzentwurf entsprechend anzupassen. Damit Österreich ein Vorreiter im Umgang mit SARS-Cov-2 wird und hoffentlich die beträchtlichen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Langzeitfolgen der Pandemie etwas abfedern kann.

[Dieselbe Stellungnahme wurde auch im vorparlamentarischen Verfahren eingereicht und erhielt 348 Unterstützungen.]