Stellungnahme zu 3476/A (276958/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 3476/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird

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Inhalt

Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat!

Die IG Bildende Kunst begrüßt, dass nun auch Neue Selbstständige finanzielle Unterstützung bei der Bewältigung der Energiekosten 2022 erhalten sollen. Gleichzeitig möchten wir eine unmittelbare Weiterführung auch gleich für das laufende Kalenderjahr anregen.

Erfreulich am vorgelegten Entwurf ist zudem die für Bezieher:innen unaufwändige Abwicklung als Gutschrift über die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS). Problematisch ist zugleich, dass eine Unterstützung zur Bewältigung der Energiekosten an das Vorliegen einer SVS-Krankenversicherung gekoppelt ist. Betriebliche Energiekosten fallen auch unabhängig von einer SVS-Krankenversicherung an (gerade bei der Zielgruppe Kleinstunternehmer:innen).

Eine durchgehende Krankenversicherung als Neue Selbstständige:r von 1.2. bis 31.12.2022 führt zu nicht nachvollziehbaren Ausschlüssen - beispielsweise werdender und junger Eltern während dem Bezug von Wochengeld oder Familienzeitbonus - und lässt auch weitere (berufs-)typische Diskontinuitäten von Lebens- und Erwerbsrealitäten außer Acht.

Der Fixtbetrag der Energiekostenpauschale für Neue Selbstständige in der Höhe von 410 Euro orientiert sich am Minimum der Energiekostenpauschale für gewerbetreibende Klein- und Kleinstunternehmer:innen. Während die Pauschale für Gewerbetreibende abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz im Kalenderjahr 2022 von 410 bis 2.475 Euro ausmachen kann, ist nicht einzusehen, dass Neue Selbstständige grundsätzlich ausgerechnet dieses Minimum von 410 Euro erhalten. Neue Selbstständige sind in der betrieblichen Tätigkeit nicht grundsätzlich mit einem Minimum an Energieverbrauch und -kosten konfrontiert.

Die IG Bildende Kunst ist Interessenvertretung bildender Künstler:innen in Österreich. Unsere Anmerkungen und Anregungen zur Nachbesserung im Detail finden Sie in unserer ausführlicheren Stellungnahme. Wir ersuchen um Berücksichtigung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Vorstand und kunstpolitische Sprecherin der IG Bildende Kunst

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