Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 3543/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Pensionsgesetz – APG geändert wird
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Inhalt
Sehr geehrte Abgeordnete,
meine Situation ist folgende:
Ich habe im September 2022 das 62. Lebensjahr vollendet und hätte somit mit 1. Okt. 2022 in Korridorpension gehen können.
Appelle der Politik, wie
„… Kosten für Pensionen steigen, weil die Österreicher zu früh in Pension gehen…“,
„… länger arbeiten, um das Pensionssystem zu entlasten...“,
„… Leistung muss sich lohnen… “,
„… länger arbeiten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken…“,
beherzigend, um Abschläge zu vermeiden und weil ich mich noch fit genug fühle, habe ich mich entschlossen weiter zu arbeiten.
Nun musste ich zu meinem Bedauern feststellen, dass für 2023 die Pensionen zwar um 5,8% erhöht wurden, die Pensionskonten jedoch lediglich um 3,1%.
D.h. für mich ein Wertverlust des Pensionskontos um 2,7%!
Die Pensionserhöhung 2024 wird in etwa um die 9,7% liegen.
Da für die Berechnung des Aufwertungsfaktors nicht die aktuelle Inflationsrate bzw. die des vergangenen Jahres verwendet wird, sondern die Gehaltsentwicklung des zweit- bzw. drittletzten Jahres herangezogen wird, wird für 2024 wiederum nur eine Aufwertung der Pensionskonten um die 3,4 % erwartet (laut Prognose des WIFO aus 2022).
In meiner Situation bedeutet das, dass ich zwar für jedes Jahr länger arbeiten 5% Abschläge vermeide, gleichzeitig aber mein Pensionskonto um 9,7% minus 3,4% Prozent, d.h. wiederum um 6,3% (!) entwertet wird. Für das Jahr 2025 ist ähnliches zu erwarten.
Meine Überlegungen sind nun dahingehend, doch noch in diesem Jahr die Pension anzutreten, weil sich längeres Arbeiten schlichtweg als Strafe anfühlt.
Ich denke, dass davon sehr viele Personen (also die Jahrgänge 1959 bis 1962) betroffen sind, wenn sie nicht schon vorher die Flucht in die Pension antreten. Eine um 3 Jahre zeitverzögerte Aufwertung des Pensionskontos kommt für diese Jahrgänge jedenfalls zu spät.
Anreize für längeres Arbeiten bieten diese Rahmenbedingungen jedenfalls auch nicht.
Ich fordere Sie daher auf, den Antrag nach Einführung einer Schutzklausel „Allgemeine Pensionsgesetz, Änderung (3543/A)“ zu unterstützen.
Fair würde ich es finden, wenn Sie in dieser Sache ehest zum einem Beschluss kommen und uns nicht länger im Unklaren lassen. Ich meine, das haben sich alle betroffenen Jahrgänge mit teilweise bis zu 47 Versicherungsjahren verdient.
Hochachtungsvoll
Ing. Albert Maier