Stellungnahme zu 2268 d.B. (277069/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (2268 d.B.): Bundesgesetz über die erneuerbare Wärmebereitstellung in neuen Baulichkeiten (Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Gesetz ist insofern zu begrüßen, als es keine Verpflichtung mehr gibt, bestehende Gasthermen und Ölheizungen gegen alternative Heizsysteme auszutauschen. Es scheint jetzt auch weiterhin möglich zu sein, eine defekte Gastherme durch eine neue Therme zu ersetzen.

Man vermisst allerdings ein Kostenkonzept dafür, wie bestehende Gas- und Ölheizungen ersetzt werden können. Es scheint vielen Politkern nicht bewusst zu sein, dass der Austausch einer Gasheizung gegen ein alternatives Heizsystem - nicht nur im Einzelfall - sehr hohe Kosten verursachen kann.


Ich selbst bin beispielsweise davon betroffen: Ich besitze ein Haus in einer Schutzzone im 18. Wiener Gemeindebezirk. Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus. Das Haus wird mit zwei Gasthermen beheizt. Der Gasverbrauch liegt bei ca. 40 000 kWh pro Gastherme; der Gesamtverbrauch beläuft sich daher auf ca. 80.000 bis 90 000 kWh für beide Heizungen pro Heizsaison.

Ein Umrüsten auf eine Luftwärmepumpe ist nicht möglich, weil eine Wärmepumpe nicht die notwendige Leistung besitzt, um das
Haus zu wärmen. Eine Pelletsheizung ist nicht möglich, weil der erforderliche Platzbedarf für die Lagerung der Pellets nicht vorhanden ist.

Eine Möglichkeit wäre eine "Erdwärme- Heizung" samt Tiefenbohrungen. Zusätzlich müssten alle Radiatoren im Haus ausgetauscht werden. Die Kellerdecke müsste isoliert werden. Weiters ist eine Isolierung des Dachbodens erforderlich. Eine Isolierung der Gebäudehülle ist nicht möglich, weil sich das Haus in einer Schutzzone befindet und das Haus (Jahrhundertwende) das nicht ermöglicht. Die Gesamtkosten würden nach Schätzung von Bekannten und Freunden wohl zwischen € 150.000 und € 200.000 liegen.

Selbstverständlich kann man darf einen Kredit aufnehmen.

Ich kann ihn nur nicht zurückzahlen, weil ich nicht über das notwendige Einkommen verfüge und auch schon Kredite für Fassadenrenovierungen, Kaminarbeiten usw laufen habe.


Behauptet wird von der zuständigen Ministerin, dass 75 % der Gesamtkosten eines Heizungstausches vom Bund oder Land gefördert werden.

Als gelernter Österreicher ist mir bekannt, dass diese Behauptung mit Sicherheit nicht zutreffen wird.


Aber:


Selbst wenn 75% von € 200.000 gefördert werden, wäre das noch immer eine Summe von € 50.000, die ich selbst tragen müsste. Auch ein Kredit über € 50.000 muss gestemmt werden. Wenn man 50 Jahre ist, dann wird selbst hier eine Rückzahlung bis zur Pension kaum mehr möglich sein; und was ist wenn ich arbeitslos werde?

Realistischerweise wird aber weder der Bund noch das Land mir 150.000,00 für einen Heizungstausch bezahlen, sondern eher maximal EUR 10.000,00 - oder täusche ich mich?

Es wäre daher sinnvoll, dass Bund und Länder endlich ein Kostenkonzept erarbeiten und über Kosten und Förderungen sprechen, statt über Belangloses und sich auch mit Details beschäftigen.

Ist ein Heizungstausch bei Gesamtkosten von mehr als EUR 50.000,00 sinnvoll. Wäre es vielleicht hier nicht wirtschaftlicher, auch in ferner Zukunft weiterhin mit Gas zu heizen und vielleicht in 40 Jahren einmal auf eine Stromheizung umzustellen, wenn wir Fusionsreaktoren haben. Sollten Gemeinden für solche Fälle auf Biogas setzen? Ist zB für das Cottage- Viertel oder für Bereiche des 13 Bezirks in Wien ein Fernwärmeanschluss denkbar, den auch der Bund mitfinanziert?

Es wird viele Einfamilienhäuser geben, bei denen die Gesamtkosten einer Heizungsumstellung zwischen € 20.000 und € 30.000 ausmachen werden. Wenn hier 75 % übernommen werden, und man selbst € 7.500 bezahlen muss, denke ich auch über einen Heizungstausch nach.


Wenn allerdings bei einem Ein- und Zweifamilienhäuser Umbauarbeiten in Höhe von € 150.000 - € 200.000 erforderlich sind, dann ist eine Umrüstung selbst bei einer Förderung von 75 % nicht wirtschaftlich und sinnvoll. Es wäre daher Zeit, auch für derartige Objekte Förderungsmaßnahmen zu planen und zu etablieren, die es ermöglichen, dass auch bei solchen Objekten Umbauarbeiten gemacht werden können, die dem Eigentümer maximal 7.000,00 bis 10.000 kosten.

All diese Dinge erst allerdings nicht gesetzlich geregelt bzw. sind wir bis jetzt noch immer keine konkreten Förderungsrichtlinien bekannt.

Danke!